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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0036-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 17. Oktober 2011 hat die GAL-Stadtratsfraktion bei Herrn Oberbürgermeister Andreas Starke den Antrag „Niemand bleibt außen vor“ – Einrichtung eines sozialen Sonderbudgets für Schulen gestellt. Im einzelnen wird auf die Anlage 1 Bezug genommen.

 

Mit Schreiben vom 07.11.2011 hat der Herr Oberbürgermeister wie folgt Stellung genommen:

 

„Sehr geehrter Herr Kollege Grader,

 

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 17. Oktober diesen Jahres, in dem Sie die Einrichtung eines sozialen Sonderbudgets für Schulen anregen, damit „niemand außen vor bleibt“.

 

Ich habe Ihr Anliegen durch das Schul- und Kulturreferat (Herrn Bürgermeister Hipelius) sowie das Sozialreferat prüfen lassen. Im Ergebnis kann ich Ihnen mitteilen, dass die in Ihrem Schreiben aufgeworfene Problematik aus unserer Sicht durch das ab 01.01.2011 in Kraft getretene Bildungs- und Teilhabepaket entschärft wird. In dem Bildungs- und Teilhabepaket ist unter anderem vorgesehen, dass die Kosten für ein- und mehrtägige Schulausflüge und Klassenfahrten für Kinder bedürftiger Familien übernommen werden, um eben deren Ausgrenzung zu verhindern.

 

Allerdings gilt hier das Antragserfordernis des Erziehungsberechtigten, das bedeutet, dass einmal ein sogenannter Grundantrag gestellt wird und der einzelne Bedarf lediglich durch eine Bestätigung der Schule oder Lehrkraft nachgewiesen wird. Dieses Verfahren ist unbürokratisch und stellt an die Betroffenen keine großen Ansprüche.

 

Eine Förderung durch den von Ihnen vorgeschlagenen Sondertopf hätte zur Folge dass sich die tatsächlichen Aufwendungen für das Kind verringern oder auf Null reduzieren und damit eine Bildungs- und Teilhabeleistung nicht mehr in Anspruch genommen werden könnte. Hierdurch würde praktisch der Bund auf Kosten des städtischen Haushaltes entlastet werden – ich darf in diesem Zusammenhang auf das in Anlage beigefügte Formblatt Bezug nehmen, in dem explizit nach einem Zuschuss von dritter Seite gefragt wird. Ich sehe es nicht als zielführend an, dass durch eine zusätzliche „freiwillige Leistung“ der Stadt Bamberg der Bund Einsparungen beim Bildungs- und Teilhabepaket erhalten würde.

 

Auch die von Ihnen angesprochenen fehlenden Mittel für schulische Zusatzangebote werden vom Bildungs- und Teilhabepaket als „persönlicher Schulbedarf“ erfasst. Dieser beinhaltet neben den zum Schulanfang notwendigen Utensilien auch den Posten für die Ausstattung mit Sportbekleidung.

 

Sehr geehrter Herr Kollege Grader, aufgrund der vorstehend dargelegten Fakten halte ich es nicht für erforderlich, den von Ihnen angeregten Sonderfond für Schulen einzurichten – im Übrigen darf ich an die haushaltsrechtlichen Vorgaben der Regierung von Oberfranken erinnern, wonach freiwillige Leistungen nicht ausgeweitet werden dürfen.

 

Durch die Angebote des Bildungs- und Teilhabepaktes haben die betreffenden Personen über diesen Weg die Möglichkeit, an Schulausflügen teilzunehmen oder sich auch zum Beispiel die Sportausrüstung zu besorgen.

 

Ich nehme an, Ihr Anliegen hat hiermit seine Erledigung gefunden – sollten Sie eine Behandlung im zuständigen Gremium dennoch für notwendig erachten, so darf ich um Ihre geschätzte Mitteilung bitten.

 

Den Fraktionen habe ich einen Abdruck dieses Schreibens zukommen lassen“.

 

Mit Schreiben vom 21.11.2011 hat die GAL-Stadtratsfraktion um geschäftsmäßige Behandlung und Abstimmung des Antrags gebeten – bezüglich der Einzelheiten wird auf die Anlage 2 Bezug genommen.

 

Das Schul- und Kulturreferat hat in der Angelegenheit das staatliche Schulamt im Landkreis und in der Stadt Bamberg um Stellungnahme gebeten. Frau Schulrätin Barbara Pflaum hat sich in der Sache wie folgt geäußert:

 

Sehr geehrte Frau Schmidt,

 

zur Einrichtung eines sozialen Sonderbudgets für Schulen möchte ich folgende Punkte äußern:

 

1.      Das wichtigste Argument: Die pauschale Vorgabe von einem Euro pro Schulkind ist meiner Ansicht nach nicht sinnvoll, da der Bedarf an den einzelnen Schulen sehr unterschiedlich ist.

 

2.      Es wird immer wieder vorkommen, dass Angebote wegen finanzieller Not nicht genutzt werden können. Nur ein Teil der Eltern ist bereit, diese auch einzugestehen. Trotz eines "Sondertopfes" wird es also bedürftige Kinder geben, die nicht davon profitieren.

 

3.                  Den Schulen fehlen die Möglichkeiten, einen echten Bedarf festzustellen.

 

4.      Es gibt gesetzliche Regelungen, dass Ausgaben für die Schule von anderer Seite erstattet werden - Voraussetzung ist eine Quittung, die die Schule selbstverständlich ausstellt.

 

5.                  Förderverein und Elternbeirat helfen in besonderen Fällen.

 

Zusammenfassend bleibt daher festzuhalten, dass das Schulamt keine zwingende Notwendigkeit für die Einrichtung eines „Sondertopfes“ sieht.

 

Es darf an dieser Stelle auch noch einmal darauf aufmerksam gemacht werden, dass nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben der Regierung von Oberfranken freiwillige Leistungen nicht ausgeweitet werden dürfen.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

 

 

 

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.      Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 21. November 2011 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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