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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0037-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Im Rahmen der Bürgerversammlung formulierten Frau Brunner und Frau Siedersberger einen Antrag ur Einrichtung eines soziokulturellen Zentrums:

 

 

„Seit Mitte 2011 liegt der Abschlussbericht des SEK vor. Unter dem Punkt „Erste Forderungen und Empfehlungen für das SEK“ steht: Bei Überlegungen zur Wiedernutzung vorhandener Gebäudebestände im Osten der Stadt sollte auch geprüft werden, ob eine Nutzung als soziokulturelles Zentrum in Frage kommt. Die Pestalozzischule erfüllt diese Kriterien. Wir beantragen, dass die Verwaltung ein Konzept vorlegt, das den Bedarf, den Finanzierungsaufwand und die Geeignetheit des Gebäudes als soziokulturelles Zentrum ermittelt“.

Herr Bürgermeister Hipelius erwidert, dass ein Großteil der Räumlichkeiten in der Pestalozzischule an das Deutsche Erwachsenenbildungswerk vermietet ist. Darüber hinaus ist die Immobilie im Zuge der Sanierung städtischer Schulhäuser als Ausweichquartier vorgesehen und kommt für eine Nutzung als soziokulturelles Zentrum in den nächsten Jahren nicht in Frage.

Die Antragstellerinnen ändern ihren Antrag aus diesem Grund ab:

„Es soll nach geeigneten Immobilien innerhalb des Stadtgebietes gesucht und geprüft werden, wo unter welchen finanziellen Bedingungen die Einrichtung eines soziokulturellen  Zentrums in Bamberg möglich ist“.

 

 

Bei der anschließenden Abstimmung wurde der Antrag einstimmig angenommen.

 

 

Auf Grundlage des Antrags von Frau Brunner und Frau Siedersberger hat das Immobilienmanagement der Stadt das eigene Portfolio überprüft, inwieweit städtische Immobilien für eine derartige Einrichtung zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

 

Wie in der Bürgerversammlung am 01.12.2011 von Herrn Bürgermeister Hipelius bereits eingebracht, steht die Pestalozzischule für andere Nutzungen nicht zur Verfügung, da dort bereits das Deutsche Erwachsenenbildungswerk mit einer Hochschule untergebracht ist und zukünftig die weiteren Schulräume im Zuge der Sanierung städtischer Schulhäuser als Ausgleichsquartiere benötigt werden.

 

Da die Stadt Bamberg in den vergangenen Jahren ihr eigenes Portfolio bereinigt und nicht für eigene Zwecke benötigte Immobilien großteils abgestoßen hat, befinden sich derzeit in unserem Eigentum keine Objekte, die leer stehen oder aber in absehbarer Zeit frei werden und für ein soziokulturelles Zentrum geeignet wären.

 

Private Immobilien, die gegebenenfalls herangezogen werden könnten, sind  hier ebenfalls nicht bekannt.

 

Ergänzend hat das Stadtplanungsamt mitgeteilt, dass dort aktuell ebenfalls keine geeignete Immobilien bekannt sind.

 

Ob sich im Rahmen der Konversion auf dem Kasernengelände Möglichkeiten ergeben, ein soziokulturelles Zentrum unterzubringen, kann heute noch nicht abgesehen werden.

 

Unabhängig von dem nicht Vorhandensein geeigneter Immobilien bzw. Grundstücke darf ergänzend festgehalten werden, dass im städtischen Haushalt für das angedachte Projekt keinerlei Haushaltsmittel eingestellt sind. Eine freiwillige Leistung, worum es sich hierbei zweifellos handelt, ist nach den bisherigen Auflagen der Regierung von Oberfranken zur Haushaltssatzung nicht zulässig. Im Jahr 2012 kann dem Antrag daher nicht näher getreten werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

2.      Damit ist der Antrag von Frau Rosa Brunner und Frau Judith Siedersberger im Rahmen der Bürgerversammlung vom 01.12.2011 nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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