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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0038-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Rahmen der Bürgerversammlung vom 01.12.2011 hat Herr Dr. Dieter Volk folgenden Antrag gestellt „Zur Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzungen soll die Einrichtung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung geprüft werden“. Der Antrag wurde gegen vier Stimmen mehrheitlich durch die Bürgerversammlung angenommen.

 

Die Einführung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung in der Stadt Bamberg wird bereits seit längerer Zeit diskutiert – der Umweltsenat hat in seiner Sitzung am 16. November 2011 die Verwaltung beauftragt, erneut über die mögliche Einführung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung zu berichten. Dieser Beschluss wurde im Rahmen der Beratung über das Mediationsverfahren „Mobilität im Berggebiet“ gefasst. Zwischenzeitlich hat das Sozial- und Umweltreferat / Straßenverkehrsamt bereits Stellungnahmen der Polizei eingeholt und Gespräche mit einem privaten Anbieter geführt.

 

Zwischenzeitlich liegt ein Leistungsangebot des Anbieters vor, das noch einer genaueren Überprüfung und Bewertung bedarf. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit die Angelegenheit im Umweltsenat zur Beratung vorlegen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.      Damit ist der Antrag von Dr. Dieter Volk aus der Bürgerversammlung vom 01.12.2011 nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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