"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0039-R5

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

Herr Michael Vogel hat in der Bürgerversammlung am 01.12.2011 wegen des zunehmenden Verkehrs im Berggebiet folgenden Antrag gestellt: „Im Berggebiet soll eine durchgängige und einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung, beispielsweise 20 km/h eingerichtet und entsprechend überwacht werden. Außerdem soll jede Genehmigung von Ansiedelungen neuer Institutionen im Berggebiet an einen Verkehrsversuch (aus dem Mediationsverfahren) gekoppelt werden“. Der Antrag wurde gegen drei Stimmen mehrheitlich angenommen.

 

Die Straßenverkehrsordnung sieht in § 3 Abs. 3 Ziff. 1 vor, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auch unter günstigsten Umständen 50 km/h beträgt. Abweichungen von dieser Regelhöchstgeschwindigkeit tragen Ausnahmesituationen Rechnungen und sind beispielsweise aufgrund besonderer Gefahrenlagen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung möglich.

 

Die Stadt Bamberg hat im gesamten Berggebiet aus Gründen der Verkehrssicherheit umfangreiche Geschwindigkeitsreduzierungen angeordnet. Aus dem beigefügten Übersichtsplan sind die Regelungen ersichtlich. In einigen Straßen ist die Geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h reduziert. Verschiedene Zonen sind auch als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen mit der Folge dass dort durch die Fahrzeugführer Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist. Zum besonderen Schutz der engen Straßenquerschnitte in den Straßen Sutte/Matern/Storchsgasse und Michelsberg/Maienbrunnen wurde 10 km/h angeordnet. Die jetzige Regelung trägt dem jeweiligen besonderen Verkehrsverhältnissen vor Ort Rechnung. Eine einheitliche flächendeckende Tempo 20 oder Tempo 30 Zone als Pauschalregelung würde diesen rechtlichen Ansprüchen nicht genügen und kann daher nicht empfohlen werden.

 

Was die von Herrn Vogel gewünschte Überwachung anbelangt, so ist die Verwaltung durch den Umweltsenat in seiner Sitzung vom 16. November 2011 beauftragt worden, die Einführung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung näher zu untersuchen und dem Stadtrat zu gegebener Zeit wieder entsprechend zu berichten. Entsprechende Vorarbeiten haben bereits stattgefunden. Die Verwaltung wird dem Stadtrat zu gegebener Zeit die Angelegenheit zur Beratung vorlegen.

 

Was die Erteilung einer Auflage, vor Ansiedelung neuer Institutionen im Berggebiet einem Verkehrsversuch durchzuführen, anbelangt hat das Baureferat/Bauordnungsamt folgende Bewertung abgegeben:

 

Herr Vogel beantragt die Durchführung eines Verkehrsversuches.

 

Er stellt dazu die Verbindung zur Ansiedlung neuer Institutionen her. Dazu muss differenziert werden:

 

-          Erwägt die Stadt eigene Institutionen ins Berggebiet umzusiedeln, so ist sie in ihrer Entscheidung               frei, ob sie dies von einem Verkehrsversuch abhängig machen möchte.

-                      Kommen solche Ansiedlungspläne von anderen (Eigentümern/Investoren), so ist festzustellen, dass die Genehmigungsfähigkeit wohl nur in ganz extremen Ausnahmen von verkehrlichen Untersuchungen abhängig gemacht werden kann. Zum normalen Prüfprogramm der Baugenehmigungsbehörde gehört dies jedenfalls nicht, weshalb ein normales Projekt nicht wegen der verkehrlichen Auswirkungen abgelehnt werden kann.

-                      Handelt es sich um einen solchen extremen Ausnahmefall, so müsste die Stadt Bamberg selbst solche Untersuchungen in Auftrag geben um bei einem negativen Ergebnis notfalls von ihrer Planungshoheit Gebrauch machen zu können mit dem Ziel, das Projekt zu verhindern.

 

Bei der Behandlung der Ergebnisse des Mediationsverfahrens "Mobilität im Berggebiet" im Stadtentwicklungssenat am 23.11.2010 wurde die Durchführung des in der Konvention vorgeschlagenen Verkehrsversuches mehrheitlich abgelehnt.

Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zum Fortgang der Umsetzung der Beschlüsse zum Mediationsverfahren "Mobilität im Berggebiet" beschloss der Umweltsenat am 16.11.2011:

 

„…

2.              Der Umwelt- und Verkehrssenat befürwortet grundsätzlich die Durchführung eines einjährigen Ver-              kehrsversuchs, um die Auswirkungen einer Diagonalsperre am Torschuster zu überprüfen.

3.               Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zur zeitlichen Umsetzung zu erarbeiten, begleiten-              de Maßnahmen vorzubereiten und erneut im Umwelt- und Verkehrssenat zu berichten.

…“

 

Der Arbeitsauftrag wird derzeit bearbeitet. Es ist vorgesehen, die Angelegenheit in einer der nächsten Sitzungen des Umweltsenates zu behandeln.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.      Damit ist der Antrag von Herrn Michael Vogel aus der Bürgerversammlung vom 01.12.2011 nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung erledigt.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...