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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0046-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Wie bereits in den Vorjahren so hat die Stadt Bamberg auch 2011 wieder im erheblichen Umfang die Träger der freien Wohlfahrtspflege und deren Projekte auf freiwilliger, gesetzlicher oder vertraglicher Basis gefördert. Unter Verwendung der Stiftungsmittel des Amts 50 sowie des im Haushalt bereitgestelltem Globalansatzes von 100.000,-- € und der Mittel für Eingliederung im SGB II-Haushalt konnten allen Förderanträge in voller Höhe und ohne jegliche Einschränkung entsprochen werden.

 

Zusammenfassend stellt sich die Verausgabung der Fördermittel wie folgt dar:

 

Vom Globalansatz                                                                                                   94.556,78 €

 

Im SGB II-Haushalt                                                                                    54.802,30 €

 

Aus Stiftungsmittel Amt 50                                                                                    80.300,00 €

 

Summe                                                                                                             229.659,09 €

 

 

Die Einzelheiten sind aus der Anlage zu ersehen.

 

Der Stadtrat hat aufgrund der Empfehlung des Finanzsenates mit Beschluss vom 25.03.2009 und 08.12.2010 die Vergabe des Globalansatzes  auf das Referat 5 delegiert und zur Anordnung das Amt 50 befugt. Dem Familiensenat ist alljährlich hierüber Bericht zu erstatten.

 

Prognose für 2012:

Die Stiftungserträgnisse sind gegenüber dem Vorjahr wieder um 25 % zurückgegangen. Es muss damit gerechnet werden, dass der Globalansatz künftig voll aufgebraucht wird oder schlimmsten Falls nicht ausreicht.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bericht der Veraltung über die Förderung der freien Wohlfahrtspflege dient zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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