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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0047-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Bauherr:              Standortberatung Müller

Entwurfsverfasser:                            Architekt Dietrich Heuberger

 

Kurzbeschreibung:             

Im straßenseitigen Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 5615 soll ein Studentenwohnheim mit 141 Wohneinheiten errichtet werden. Da 12 Wohnungen eine Doppel- bzw. Dreifachbelegung vorsehen, sind insgesamt 156 Betten geplant. Die Einpersonenwohnungen haben Wohnflächen von ca. 22 m² bis 40 m², die Mehrpersonenwohnungen von ca.35 m² bis 82 m². Weiterhin ist im Erdgeschoss noch ein Cafe mit Freischankfläche vorgesehen.

Das Gebäude besteht aus 3 Bauteilen:

-              Hauptbau (parallel zur Memmelsdorfer Straße: 4-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss,

              Satteldach, Dachneigung 43 Grad);

-              straßenseitiger Anbau (direkt an der Memmelsdorfer Straße: 4-geschossig, Flachdach);

-              rückwärtiger Anbau (2-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss).

 

              Größe des Bauvorhabens:

              -              Hauptbau

                Breite:  15,14 m              Länge:  74,44 m                ca. 12,00 m              Firsthöhe:  ca. 20,00 m

-              straßenseitiger Anbau

              Breite:   9,15 m                            Länge:  11,42 m                            Höhe:  ca. 12,80 m

- rückwärtiger Anbau

              Breite:  10,43 m              Länge:  13,05 m              Traufhöhe:  ca. 6,50 m              Firsthöhe:  ca. 13,30 m

 

 

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               12.12.2011

                                    vollständig:            13.02.2012

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 306

                            rechtsverbindlich seit: 09.08.1991

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): MI (§ 6 BauNVO)

 

              vorgesehene Abweichung:

-          Überschreitung der Baugrenzen durch die Tiefgarage, das Wohnheim und die ebenerdigen überdachten Fahrradabstellplätze;

-          Änderung der Dachform (zulässig Satteldach, geplant teilweise Flachdach).

              Begründung:

Da die Abweichungen die Grundzüge der Planung nicht berühren sind sie städtebaulich vertretbar. Das beantragte Bauvorhaben kann somit planungsrechtlich befürwortet werden.

             

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja: 2 x (Fl.Nrn. 5620, 5620/7)      nein: 2 x (Fl.Nrn. 5621, 5615/1)

 

              Nach Südwesten wird die erforderliche Abstandsfläche teilweise nicht eingehalten, eine Abweichung               von den Abstandesflächenvorschriften ist daher erforderlich. Die betroffene Nachbarin hat der Bau-              maßnahme zugestimmt.

              Die Nachbarn, deren Unterschriften nicht vorliegen, erhalten eine Ausfertigung der

              Baugenehmigung.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 62              anrechenbar:              -/-              nachzuweisen:              62

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:              62               Nachbargrundstück:              -/-

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              -/-

              Die erforderlichen 52 Stellplätze für die Wohnungen werden in der Tiefgarage

              nachgewiesen, die 10 Stellplätze für das Cafe werden oderirdisch im Bereich des Vorplatzes

              angeordnet.

              Die Verpflichtung zur ausschließlichen Vermietung der Wohneinheiten an Studenten erfolgt

              durch Grundbucheintrag. Dies ist zur Absicherung des Stellplatzschlüssels

              „Studentenwohnheim“ notwendig.

 

          Fahrradstellplätze: 163 geplant

 

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:

              nachgewiesen (53 Wohnungen sowie das Cafe werden barrierefrei errichtet)


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

Eine schalltechnische Untersuchung zur Geräuscheinwirkung des Bauvorhabens in der Nachbarschaft liegt vor. Das Gutachten wird zurzeit vom Umweltamt geprüft.

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              In der Nähe von Baudenkmälern:              ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt den erforderlichen Befreiungen sowie der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

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Anlagen

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