Beschlussvorlage - VO/2012/0047-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Studentenwohnheimes, Tiefgarage u. Cafe, Bamberg, Memmelsdorfer Str. 89, 91
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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14.03.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Standortberatung Müller
Entwurfsverfasser: Architekt Dietrich Heuberger
Kurzbeschreibung:
Im straßenseitigen Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 5615 soll ein Studentenwohnheim mit 141 Wohneinheiten errichtet werden. Da 12 Wohnungen eine Doppel- bzw. Dreifachbelegung vorsehen, sind insgesamt 156 Betten geplant. Die Einpersonenwohnungen haben Wohnflächen von ca. 22 m² bis 40 m², die Mehrpersonenwohnungen von ca.35 m² bis 82 m². Weiterhin ist im Erdgeschoss noch ein Cafe mit Freischankfläche vorgesehen.
Das Gebäude besteht aus 3 Bauteilen:
- Hauptbau (parallel zur Memmelsdorfer Straße: 4-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss,
Satteldach, Dachneigung 43 Grad);
- straßenseitiger Anbau (direkt an der Memmelsdorfer Straße: 4-geschossig, Flachdach);
- rückwärtiger Anbau (2-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss).
Größe des Bauvorhabens:
- Hauptbau
Breite: 15,14 m Länge: 74,44 m ca. 12,00 m Firsthöhe: ca. 20,00 m
- straßenseitiger Anbau
Breite: 9,15 m Länge: 11,42 m Höhe: ca. 12,80 m
- rückwärtiger Anbau
Breite: 10,43 m Länge: 13,05 m Traufhöhe: ca. 6,50 m Firsthöhe: ca. 13,30 m
Antragseingang: 12.12.2011
vollständig: 13.02.2012
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 306
rechtsverbindlich seit: 09.08.1991
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): MI (§ 6 BauNVO)
vorgesehene Abweichung:
- Überschreitung der Baugrenzen durch die Tiefgarage, das Wohnheim und die ebenerdigen überdachten Fahrradabstellplätze;
- Änderung der Dachform (zulässig Satteldach, geplant teilweise Flachdach).
Begründung:
Da die Abweichungen die Grundzüge der Planung nicht berühren sind sie städtebaulich vertretbar. Das beantragte Bauvorhaben kann somit planungsrechtlich befürwortet werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: 2 x (Fl.Nrn. 5620, 5620/7) nein: 2 x (Fl.Nrn. 5621, 5615/1)
Nach Südwesten wird die erforderliche Abstandsfläche teilweise nicht eingehalten, eine Abweichung von den Abstandesflächenvorschriften ist daher erforderlich. Die betroffene Nachbarin hat der Bau- maßnahme zugestimmt.
Die Nachbarn, deren Unterschriften nicht vorliegen, erhalten eine Ausfertigung der
Baugenehmigung.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 62 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 62
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 62 Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Die erforderlichen 52 Stellplätze für die Wohnungen werden in der Tiefgarage
nachgewiesen, die 10 Stellplätze für das Cafe werden oderirdisch im Bereich des Vorplatzes
angeordnet.
Die Verpflichtung zur ausschließlichen Vermietung der Wohneinheiten an Studenten erfolgt
durch Grundbucheintrag. Dies ist zur Absicherung des Stellplatzschlüssels
Studentenwohnheim notwendig.
Fahrradstellplätze: 163 geplant
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit:
nachgewiesen (53 Wohnungen sowie das Cafe werden barrierefrei errichtet)
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Eine schalltechnische Untersuchung zur Geräuscheinwirkung des Bauvorhabens in der Nachbarschaft liegt vor. Das Gutachten wird zurzeit vom Umweltamt geprüft.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
In der Nähe von Baudenkmälern: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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