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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0067-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

In der Bürgerversammlung vom 01.12.2011 wurde seitens Herrn Dr. Dieter Volk folgender Antrag gestellt:

Der Stadtrat trage dafür Sorge, dass der städtebauliche Vertrag, der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Um-/Neubau im Umfeld des St. Elisabethenheimes mit der Caritas geschlossen worden ist, eingehalten wird (s. Anlage).

Stellungnahme des Baureferates

Im städtebaulichen Vertrag vom 13.07.2009 hat der Caritas-Verband für die Erzdiözese Bamberg e.V. im Rahmen der Erweiterung seiner Einrichtungen am Jakobsberg 31 mit der Stadt Bamberg einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen. Dabei wurde die einzügige Berufsfachschule für Altenpflege in das Schulgebäude integriert, das dort vorhanden ist.

Die dort eingegangenen Verpflichtungen wurden seitens des Vertragspartners eingehalten. Einzig mit der Verpflichtung in Bezug auf die Aktivierung des öffentlichen Nahverkehrs gab es Schwierigkeiten. Die entsprechende Regelung (unter 4.2) lautet wie folgt:

„Alle Studierenden erhalten seitens des DICV das „Semester-Ticket“ der Stadtwerke Bamberg zur Nutzung der Stadtbusverbindungen so wie der Stadt- und Landkreislinien. Die Linien 12 und 18 fahren ab P+R Parkplatz Waizendorfer Straße zum Schulplatz. Von dort aus ist das Gelände in ca. 10 Minuten Fußweg zu erreichen. Über Sonderbus bzw. Nutzungsmöglichkeiten der Linie 10 wird mit den Stadtwerken noch verhandelt. Bis zum geplanten Bezug am Schuljahresbeginn 2010/2011 ist hierzu eine Lösung nachzuweisen.“

Bis zum Schuljahreswechsel 2010/2011 wurde eine solche Maßnahme jedoch nicht umgesetzt. Ab September 2010 wurde deshalb mehrmals bei der Caritas die Einhaltung dieser Regelung angemahnt. Es wurde von Schwierigkeiten berichtet, diese Regelung umzusetzen. Insbesondere sei ein „Semester-Ticket“ entgegen früherer Annahmen nun doch nicht erhältlich, da es sich bei den Studierenden der Berufsfachschulen der Caritas nicht um Studierende im Sinne der Regelungen für das „Semester-Ticket“ handle.


Zudem gab es dann im Sommer 2011 die Mitteilung, dass nun ein zweiter Bauabschnitt mit einer neuen veränderten Planung für das Kinderkrippen-/Kindergartengebäude und somit eine erneute Bebauungsplanvorlage in Angriff genommen werden soll, wofür nach Ansicht der Caritas eine Änderung des städtebaulichen Vertrages notwendig sei. Auch im überarbeiteten städtebaulichen Vertrag wird die Anbindung an den ÖPNV eine wichtige Rolle spielen. Daher hat sich das Baureferat vermittelnd in die Verhandlungen zwischen Caritas und Stadtwerken eingeschaltet. Diese Verhandlungen dauern derzeit noch an. Deshalb konnte auch die für den zweiten Bauabschnitt notwendige Ergänzung des städtebaulichen Vertrages noch nicht abschließend formuliert werden.

Eine Vorlage im Bau- und Werksenat ist für 18. April 2012 vorgesehen für den neuen städtebaulichen Vertrag, den veränderten Bebauungsplan-Entwurf sowie den Bauantrag.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.            Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.            Der Antrag aus der Bürgerversammlung vom 01.12.2011 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

3.            Der Stadtrat beauftragt das Baureferat, den Antragsteller über die Erledigung zu unterrichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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