Beschlussvorlage - VO/2009/0226-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionszuschuss für den Bau des Gemeindezentrums Christuskirche Antrag der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Bamberg vom 23.01.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Finanzsenat
|
Entscheidung
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24.03.2009
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Schreiben vom 23.01.2009 an Herrn Oberbürgermeister beantragte die
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Bamberg einen Investitionszuschuss in Höhe
von 110.000 € für den abgeschlossenen und bereits finanzierten Bau ihres
Gemeindezentrums Christuskirche in der Hallstadter Straße. Die Begründungen zu
diesem Antrag sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Die Stadtratsfraktion des Bamberger Bürgerblocks hat mit Schreiben vom
09.02.2009 (Anlage 2) den Antrag gestellt, den Fall aufgrund der Kinder-,
Jugend- und Seniorenarbeit der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde zu prüfen
und im Stadtrat zu diskutieren. Ergänzend dazu stellt der Bamberger Bürgerblock
am 10.03.2009 (Anlage 3) den Antrag, „zumindest einen Anerkennungsbetrag
von 5.000 € bis 10.000 € zu gewähren“.
Bei der Förderung und Unterstützung von kirchlichen Institutionen
handelt es sich nicht um eine Pflichtaufgabe sondern um eine freiwillige
Leistung der Stadt Bamberg, die im Widerspruch zum jährlich fortgeschriebenen
Haushaltskonsolidierungskonzept steht. Die Regierung von Oberfranken hat zuletzt
in ihrem Genehmigungsschreiben zum Haushalt 2008 darauf hingewiesen, dass die
Stadt Bamberg auf die Einhaltung des Konsolidierungskurses mehr Rücksicht als
bisher zeigen muss.
Der Ausgleich des Haushaltes 2009 konnte nur erfolgen, indem sämtliche
frei verfügbaren Rücklagen aufgelöst wurden. Bei der derzeit anhaltenden
negativen Entwicklung der Weltwirtschaftslage steht zu befürchten, dass durch
Einbrüche bei der Gewerbesteuer sowie bei der Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligung
der Haushaltsausgleich gefährdet wird. Spielraum für neue zusätzliche
freiwillige Leistungen hat die Stadt Bamberg trotz der Mehreinnahmen bei den
Schlüsselzuweisungen somit nicht!
Außerdem sind keine zwingenden Gründe ersichtlich, dass die Stadt
Bamberg im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung nach der Bayerischen Gemeindeordnung
des Setzen von „geistlichen und sozialen Impulsen“ durch kirchliche
Institutionen unterstützen sollte.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Antrag der
Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde auf einen Investitionszuschuss sowie den
Antrag des Bamberger Bürgerblocks auf Gewährung eines Anerkennungsbetrages abzulehnen.
II. Beschlussvorschlag
1. Der Antrag
der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde auf einen einmaligen Zuschuss für den
Bau ihres Gemeindezentrums wird abgelehnt.
2. Der Antrag
des Bamberger Bürgerblocks auf Gewährung eines Anerkennungsbetrages für die
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Bamberg wird abgelehnt.
3. Die Anträge
des Bamberger Bürgerblocks vom 09.02.2009 und 10.03.2009 sind damit
geschäftsordnungsmäßig erledigt.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
x |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts-
und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates: