"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0072-SW

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1. Ausgangslage

 

Die Stadt Bamberg und Landkreis Bamberg haben sich im Rahmen der Klimaallianz, die am 23. September 2008 unterzeichnet wurde, ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Zu nennen sind hier beispielsweise die Ziele

•              Energieautarkie für die Stadt und Landkreis Bamberg über die Substitution fossiler Energieträger, Energieeffizienz und Nutzung regenerativer Energien und

•              die Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emission bei kommunalen Liegenschaften um 30 Prozent bis 2020.

 

Im Zusammenhang mit der Energiewende sind diese ehrgeizigen Ziele noch mehr in den Fokus gerückt. Auch die Stadtwerke Bamberg verstehen sich als Vorreiter in Sachen Energiewende. Im Juli 2011 wurde im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bamberg ein ehrgeiziger Beschluss in Sachen Energiewende gefasst. So wurde der Geschäftsführer unter anderem damit beauftragt:

•              Bis auf weiteres mindestens 500.000 Euro an zusätzlichen Mitteln zweckgebunden für Investitionen zur Erzeugung von regenerativen Energien in den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Bamberg Energieerzeugungs GmbH einzustellen und

•              einen langfristigen Investitionsplan für den Zubau bzw. den Erwerb von

Stromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien bzw. aus Kraftwärmekopplung aufzustellen.

 

Der Landkreis Bamberg hat erkannt, dass es bei der Energiewende auch maßgeblich auf den ländlichen Raum ankommen wird. So geht dezentrale Energieversorgung mit einer Vielzahl von Chancen einher. Bisher fehlen im Landkreis Bamberg die entsprechenden Strukturen und das erforderliche Know-how, um regenerative Energieprojekte in den Gemeinden tatkräftig unterstützen zu können und dementsprechend den gewünschten Beitrag zu den ehrgeizigen Klimaschutzzielen im Rahmen der Energieallianz erbringen zu können. Deshalb wurde am 24.10.2011 ein Beschluss im Kreistag gefasst, in welchem die Landkreisverwaltung beauftragt wurde, die Gründung eigener Kreis- oder Regionalwerke bzw. von Energiegenossenschaften näher zu untersuchen.

 

 

2. Mögliches Geschäftsmodell

 

Das Geschäftsmodell zu gründender Regionalwerke könnte grundsätzlich vier unterschiedliche (Wertschöpfungs-)Stufen aufweisen.

Stufe 1:

Beratung der Realisierung von Energieprojekten, insbesondere erneuerbare Energien–Anlagen.

Stufe 2:

Durchführung von EEG-Projekten (Anlagen, die Strom erzeugen und ins Netz einspeisen, wie Wind, Wasser, Biomasse, Solar, Geothermie)

Stufe 3:

Durchführung von weiteren Projekten im Energieerzeugungsbereich, im speziellen in Verbindung mit Wärmenetzen (KWK-Anlagen, Biomasseanlagen)

Stufe 4:

Betätigung auf allen Wertschöpfungsstufen (Handel, Netzbetrieb; jedoch gibt es bei dieser Stufe einige kommunal- und vergaberechtliche Hindernisse)

 

Bisher ist noch nicht final geklärt, auf welcher Stufe das zukünftige Geschäftsmodell der Regionalwerke ausgestaltet sein wird. In den bisherigen Gesprächen zeichnete sich jedoch die Tendenz ab, mit den Regionalwerken zunächst die Stufen 1 bis 3 zu verfolgen. Stufe 4 wird mittel- bis langfristig – zumindest als Option – nicht ausgeschlossen. In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass das Geschäftsmodell einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglicht.

 

 

3. Mögliche Gesellschafter

 

Offen ist ebenso, wer sich an der neuen Gesellschaft beteiligen wird. Im Gespräch sind die Stadt, der Landkreis, die Umlandgemeinden und die Stadtwerke. Die Stadtwerke werden wegen ihres Know-How hier sehr geschätzt, dennoch existieren Vorbehalte, die Stadtwerke als Gesellschafter mit aufzunehmen. Als Alternative käme aus Sicht der Landkreisverwaltung eine Beteiligung der Stadtwerke z. B.  im Rahmen eines Dienstleistungs- oder Geschäftsbesorgungsvertrages in Frage. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist eine Einbindung der Stadtwerke – in welcher Form auch immer – sinnvoll und notwendig, da diese die Aufgabe der Energieversorgung für die Stadt Bamberg wahrnehmen und auf diesem Gebiet die notwendigen Kompetenzen einbringen können. Aus Sicht der Stadtwerke ist die Beteiligung der Stadt ebenfalls sinnvoll, um die Bedeutung des Themas zu unterstreichen.

 

4. Höhe der Beteiligung

 

Wie eine mögliche Beteiligung der Umlandgemeinden aussehen könnte, wird derzeit in einem Fragebogen, welcher von der Landkreisverwaltung an die entsprechenden Bürgermeister verschickt wird, abgefragt. Nach dem Rücklauf der Fragebögen Ende März werden diese ausgewertet. Eine Möglichkeit wäre, die Höhe der Beteiligung anhand der Einwohnerzahl festzulegen. Als Beteiligungsverhältnis ergäbe sich so ca. zwei Drittel für den Landkreis und die Landkreisgemeinden und ca. ein Drittel für Stadt und Stadtwerke (sofern sich beide beteiligen).
Denkbar wäre allerdings auch eine von der Einwohnerzahl unabhängige Aufteilung. Da die Höhe der Beteiligung auch wesentlichen Einfluss auf die weitere Finanzierung der Gesellschaft haben wird, ist eine sorgfältige Prüfung dieser Frage im Vorfeld zwingend erforderlich.

 

 

5. Bisherige Aktivitäten

 

Bisher wurden Gesprächskreise zwischen der Stadt, dem Landkreis und den Stadtwerken intern gebildet. Ein externer Berater wurde eingeschaltet, der mögliche Problemfelder und Handlungsfelder aufzeigte. Zu den offenen Fragestellungen gehören, wie bereits oben ausgeführt, das Geschäftsmodell, die Beteiligungen (Höhe, prozentualer Anteil) die Geschäftsführung und die Gesellschaftsform. Ziel ist insbesondere, die Regionalwerke unter vergaberechtlichen Aspekten so auszugestalten, dass sie im Verhältnis zu ihren Gesellschaftern „inhousefähig“ sind, so dass jeweils eine direkte Beauftragung durch die Gesellschafter erfolgen kann.

 

 

6. Ausblick

 

Erfreulicherweise hat bereits die Regierung von Oberfranken grundsätzlich die kommunalrechtliche Zulässigkeit der Gründung der Regionalwerke signalisiert. Weitere Gespräche sind auf Arbeitsebene nach Ostern erforderlich, um die ausgewerteten Fragebögen zu diskutieren, bei den offenen Punkten (insbesondere Höhe der Beteiligung und Geschäftsführung) zu konstruktiven Lösungen zu kommen und einen Wirtschaftsplan zu erstellen, um vor einer endgültigen Entscheidung die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachzuweisen. Im Sommer 2012 ist geplant, im Stadtrat über den aktuellen Stand in Sachen „Gründung von Regionalwerken“ zu berichten.

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Finanzsenat der Stadt Bamberg empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

1.               Der Stadtrat der Stadt Bamberg nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2.              Der Stadtrat der Stadt Bamberg ermächtigt die Verwaltung und die Stadtwerke Bamberg, mit der Landkreisverwaltung weiter über die Gründung von Regionalwerken zu verhandeln. Das Ergebnis der Verhandlungen ist dem Stadtrat der Stadt Bamberg zur Beschlussfassung vorzulegen.

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Loading...