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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0073-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 01.02.2012 an den Herrn Oberbürgermeister (vgl. Anlage 1) beantragt Stadtmarketing Bamberg e. V. die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages am 29.04.2012 zeitnah zur Eröffnung der Landesgartenschau.

 

Zur Begründung wird im Wesentlichen aufgeführt, dass dem zu erwartenden hohen Besucheransturm am ersten Wochenende der Landesgartenschau (offizielle Eröffnung ist am Donnerstag, den 26.04.2012) Rechnung getragen werden soll. Nachdem ebenfalls mit einer hohen Besucherfrequenz in der Bamberger Innenstadt zu rechnen sein wird, würde auch der Bamberger Innenstadthandel unmittelbar davon profitieren.

 

Stadtmarketing Bamberg e. V. möchte mit diesem zweiten verkaufsoffenen Sonntag den regionalen und überregionalen Besuchern der Landesgartenschau entsprechende Einkaufmöglichkeiten bieten und Werbung für die Einkaufsstadt Bamberg erzielen.

 

Stadtmarketing Bamberg e. V. führt weiter aus, dass die Teilnahme am verkaufsoffenen Sonntag für die Innenstadthändler freiwillig ist und bittet im Interesse einer lebendigen Innenstadt  um Unterstützung des Antrags und Genehmigung zur Durchführung eines zweiten verkaufsoffenen Sonntags.

 

Nachdem bereits mit Verordnung vom 06.08.1997 ein Sonntag zum Verkauf anlässlich des Herbstmarktes und des Herbstplärrers von der Stadt Bamberg freigegeben worden ist (dieses Jahr am 14.10.), beinhaltet der Antrag von Stadtmarketing Bamberg vom 01.02.2012 somit die Zulassung eines weiteren verkaufsoffenen Sonntages anlässlich der Eröffnung der Landesgartenschau.

 

Rechtsgrundlage für den Erlass einer entsprechenden Verordnung ist der § 14 Abs. 1 und Abs. 2 des Ladenschlussgesetzes. Demnach dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Diese Tage werden von den Landesregierungen oder den von ihnen bestimmten Stellen (Stadt Bamberg) durch Rechtsverordnung freigegeben.

 

Vor dem Erlass sind nach Weisung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 10.11.2004 im Interesse einer sachgemäßen und einheitlichen Handhabung der Einzelhandelsverband, die Gewerkschaften, die örtlichen Kirchen, die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer rechtzeitig zu hören.

 

Die Stadt Bamberg hat deshalb mit Schreiben vom 06.02.2012 (vgl. Anlage 2) unter Schilderung der Sach- und Rechtslage folgende Ämter, Kirchen und Verbände um Stellungnahme zum Erlass der beabsichtigten Rechtsverordnung ge­beten:

 

-              ver.di e. V. -Bezirk Oberfranken West-, Schützenstraße 5 - 7, 96047 Bamberg,

-              Deutscher Gewerkschaftsbund, Herzog-Max-Straße 44, 96047 Bamberg,

-              Evangelische Kirche, Herrn Dekan Otfried Sperl, Eisgrube 16, 96049 Bamberg,

-              Katholische Kirche, Hochwürdigsten Herrn Generalvikar Monsignore Georg Kestel, Domplatz 2, 96049 Bamberg,

-              Dekanatsrat der Katholiken im Dekanat Bamberg, Herrn Siegfried Quinger, Rabensteinweg 10 a, 96135 Stegaurach,

-              Industrie- und Handelskammer für Oberfranken, 95440 Bayreuth,

-              Handwerkskammer für Oberfranken, 95448 Bayreuth,

-              Bayer. Landesverband des Einzelhandels e. V., Kreisverband Bamberg, Herrn Claus Hofmann, Hauptwachstraße 17, 96047 Bamberg.

 

Als Ergebnis der Stellungnahmen ist folgendes festzuhalten:

 

Von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (ver.di), Bezirk Oberfranken-West (vgl. Anlage 3), wird vorgetragen, dass die (ablehnende) Haltung zu verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Bamberg sicherlich bekannt sei. Nach Meinung von ver.di soll die beantragte Sonntagsöffnung nur ein weiterer Vorwand für eine zusätzliche Sonntagsöffnung geschaffen werden, um dadurch zu einer dauerhaften Sonntagsöffnung zu gelangen. Auch verweist ver.di auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 01.12.2009, wonach für eine Sonntagsöffnung ein „Triftiger Sachgrund“ vorliegen muss. Diese Vorraussetzung sei hier nicht gegeben. Im § 14 LadSchlG heißt es: „aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“. Diese Vorraussetzung erfülle eine Landesgartenschau nicht, insbesondere sei die Nähe zur Innenstadt nicht gegeben. ver.di stellt die Bedeutung des Sonntags als (weitestgehend) arbeitsfreien Tag dar und zitiert hier verschiedene rechtliche Publikationen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien werden durch ausgeweitete Arbeitszeiten unnötig stark belastet. Sowohl in der Fürsorge den im Ein­zelhandel Beschäftigten gegenüber als auch aus den weiteren im Schreiben dargestellten Überlegungen heraus kann ver.di dem Antrag für den genannten verkaufsoffenen Sonntag am 29.04.2012 nicht zustimmen. Zusätzlich gibt ver.di zu bedenken, das eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten den Umsatz nicht erhöhen, sondern nur anders verteilen würde.

 

Seitens der Katholischen Kirche, Erzbischöfliches Ordinariat (vgl. Anlage 4), wird in der Stellungnahme vom 16.02.2012 gebeten, für den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich der genannten Veranstaltung keine Genehmigung zu erteilen. Die Katholische Kirche bezweifelt den Zusammenhang eines verkaufsoffenen Sonntages mit der Landesgartenschau. Die Besucher der Landesgartenschau kämen primär wegen dieser und nicht wegen eines Einkaufserlebnisses. Die Landesgartenschau wird bereits an einem Donnerstag eröffnet. Die Katholische Kirche zweifelt an, dass an dem gegenständlichen Sonntag, unmittelbar nach den Osterferien, ein höheres Besucheraufkommen herrschen soll, als an irgendeinem anderen Sonntag. Der genaue Wortlaut der Haltung der Katholischen Kirche ist der beigefügten Anlage 4 zu entnehmen.

 

Das Evang.-Luth. Dekanat Bamberg (vgl. Anlage 5) lehnt den Antrag des Stadtmarketings auf Gewährung eines verkaufsoffenen Sonntages im Zusam­menhang mit der Eröffnung der Landesgartenschau entschieden ab. In seiner Stellungnahme spricht sich das Evang.-Luth. Dekanat für die Einhaltung der Sonntagsruhe und die Bewahrung eines hohen kulturellen und sozialen Gutes zum Schutz der Beschäftigten und der betroffenen Familien aus. Eine Verknüpfung mit dem Anliegen einer Landesgartenschau sei nicht naheliegend. Ein sinnvolles Freizeitangebot gerade für Familien und das gemeinsame Erleben von Natur sollte nicht durch einen Verkaufsrummel in der Innenstadt konterkariert werden.

 

Der Dekanatsrat der Katholiken im Dekanat Bamberg lehnt in seiner Stellungnahme vom 21.02.2012 (vgl. Anlage 6) jede Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen ab. Diese gehen zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien und schränken die noch bestehenden Sozial- und Kommunikationsräume ein.  Ferner gelte das Interesse der überregionalen Gäste dem Besuch der Landesgartenschau und nicht den Einkaufsmöglichkeiten.

 

Der KAB – Diözesanverband Bamberg e. V. spricht sich am 20.02.2012 (vgl. Anlage 7) ebenso wie die Katholische und die Evangelische Kirche gegen die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen aus. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung betont die Bedeutung des Sonntags in religiöser, gesellschaftlicher, familiärer und sozialer Hinsicht. Der genaue Wortlaut ist in beigefügter Stellungnahme zu ersehen.

 

Die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth erhebt keine Einwände gegen die Festsetzung des beantragen verkaufsoffenen Sonntages (vgl. Anlage 8). Ebenso bestehen seitens der Handwerkskammer keine Einwendungen (vgl. Anlage 9).

 

II.              Ergebnis:

 

Die anlassgebende Landesgartenschau wird zusätzliche Besucher aus weit entfernten Regionen nach Bamberg bringen, von denen sicher viele ihren ein- oder mehrtägigen Bambergbesuch mit einem Gang durch die Innenstadt verbinden. Es besteht die direkte Möglichkeit über den neugeschaffenen und attraktiv gestalteten Treidelpfad am Ufer vom Gelände der Landesgartenschau in die historische Altstadt Bambergs zu gelangen.

 

Vom Einzelhandel wurden die bisher durchgeführten verkaufsoffenen Sonntage durchwegs als positiv und umsatzfördernd gesehen.

 

Mit bislang einem verkaufsoffenen Sonntag liegt Bamberg im Vergleich zu anderen Städten und Regionen deutlich hinter der gesetzlich zulässigen Höchstgrenze von vier verkaufsoffenen Sonntagen. Eine Umfrage des Ordnungsamtes bei vergleichbaren Städten hat ergeben, dass es in Forchheim 4 verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2011 geben hat, in Coburg 3, in Lichtenfels 3, in Erlangen 3, in Nürnberg 2 (+1 nur für die Südstadt) und in Bayreuth 2.

 

Nach Auskunft des Landratsamtes Bamberg setzten selbst einige Gemeinden im Landkreis mehr als einen verkaufsoffenen Sonntag fest. In Burgebrach gab es 2010 zwei verkaufsoffene Sonntage, in Heiligenstadt 3, in Hirschaid 3 und in Schlüsselfeld 4. Anlass waren hier nicht nur Märkte, sondern auch bestimmte Feste oder Gewerbeschauen.

 

Nach herrschender Meinung im Gewerberecht (Landmann-Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, Band 2, Kommentierung Nr. 1 zu § 14 LadSchlG) sind Veranstaltungen wie Ausstellungen, Volksfeste und sportliche oder kulturelle Veranstaltungen, bei denen erhebliche Besucherzahlen erwartet werden, ähnliche Veranstaltungen wie Märkte und Messen.

Somit ist die Möglichkeit der Festsetzung verkaufoffener Sonntage, entgegen der Auffassung von ver.di, nicht nur auf Märkte und Messen beschränkt.

 

Mit zwei verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2012 würde Bamberg das gesetzlich mögliche Maß an vier verkaufsoffenen Sonntagen, im Gegensatz zu anderen Städten und Gemeinden, nicht ausschöpfen. Es steht nicht zu befürchten und auch nicht zur Debatte, dass damit landesweit ein Ansatz für eine generelle Sonntagsöffnung geschaffen werden soll.

 

Zusammenfassend schlägt die Verwaltung dem Stadtrat vor, aus Anlasses der Eröffnung der Landesgartenschau am Sonntag, 29.04.2012, einen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen.

Angesichts der Fülle der negativen Stellungnahme und im Hinblick auf die darin geäußerten Befürchtungen erfolgt die Genehmigung eines zweiten verkaufsoffenen Sonntags, wie auch von Stadtmarketing beantragt, nur anlässlich der Eröffnung der Landesgartenschau in Bamberg.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.               Der Sitzungsvortrag dient zur Kenntnis.

 

2.              Der Stadtrat nimmt  vom Ergebnis des ladenschlussrechtlichen Verfahrens Kenntnis.

 

3.           Der Stadtrat beschließt folgende

 

Verordnung über die Freigabe eines Sonntags zum Verkauf

anlässlich der Eröffnung der Landesgartenschau Bamberg 2012

 

Vom      

(Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom       Nr.      )

 

Aufgrund des § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluß - LSchlG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl I S. 744), zuletzt geän­dert durch Artikel 228 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), er­lässt die Stadt Bamberg folgende Verordnung:

 

§ 1

 

Die im gesamten Stadtgebiet von Bamberg befindlichen Verkaufsstellen dürfen abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LSchlG anlässlich der Eröffnung der Landesgar­tenschau Bamberg 2012 am ersten Sonntag nach Beginn der Landesgartenschau (29. April 2012) von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

§ 2

 

Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der §§ 1 und 2 dieser Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Abs. 1 Nr. 2 LSchlG.

 

§ 3

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Mitteilungsblatt (Rathaus Journal) der Stadt Bamberg in Kraft.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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