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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0082-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Stadtrat Wolfgang Metzner beantragt mit Schreiben vom 29.12.2011 die Einrichtung eines Fahrradstreifens an der Bamberger Straße bergaufwärts (s. ANLAGE 1).

 

1.              Entwurfsgrundlagen

In der Straßenhierarchie, Stand 2011 ist die Bamberger Straße als Sammelstraße Typ 1 klassifiziert. Die Verkehrsbelastung liegt bei ca. 4.000 – 4.500 Kfz/24h, aktuelle Zählungen liegen nicht vor. Der Linienbusverkehr beträgt 4 Fahrten / Stunde zzgl. Schulbusse, der Schwerverkehr liegt deutlich unter 5%. Für den Radverkehr hat die Bamberger Straße eine wichtige Erschließungsfunktion, Zählungen liegen nicht vor. Der Fußgängerverkehr wird stark von Schülern geprägt, auch finden Querungen zu den Bushaltstellen (In der Warth, Rodelbahn) statt. Seit August 2011 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.

Der Straßenquerschnitt besteht aus einem einseitigen Gehweg entlang der Wohnbebauung (variiert zwischen 1,50 - 2,80 m) und einer ca. 6,00 m breiten Fahrbahn. Die Bamberger Straße weist eine starke Steigung auf, zudem schränken zwei Kurvenbereiche die Sicht ein.

 

2.              Wahl der geeigneten Radverkehrsführung:

In einer Übersicht sind die möglichen Führungsformen des Radverkehrs entlang der Bamberger Straße dargestellt (ohne die Anlage eines baulichen Radwegs bergauf):

-  Radverkehr auf der Fahrbahn im Mischverkehr
-  Markierung eines Schutz- oder Angebotsstreifens
-  Markierung eines Radfahrstreifens

Die dargestellten Führungsformen werden laut ERA 10 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der FGSV) bestimmten Belastungsbereichen bei Stadtstraßen zugeordnet. Die Bamberger Straße liegt im Belastungsbereich I bei 30 km/h und im Belastungsbereich I – II bei 50 km/h.

Im Belastungsbereich I wird der Radverkehr im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Laut ERA 10 kann bei starken Steigungen die Führung auf der Fahrbahn gegebenenfalls durch die Führung „Gehweg“ mit dem Zusatz „Rad frei“ ergänzt werden. Bei geeigneten Fahrbahnbreiten können bei höheren Verkehrsstärken auch Schutzstreifen vorteilhaft sein.

Im Belastungsbereich II kommen als Führungsform für den Radverkehr Schutzstreifen in Frage, auch die Kombination Mischverkehr auf der Fahrbahn und „Gehweg“ mit Zusatz „Rad frei“.

 

·         Radfahrstreifen

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Straßenbreite und der Zuordnung von Belastungsbereichen ist die Anlage eines Radfahrstreifens bergauf nicht möglich bzw. geeignet. Ein Radfahrstreifen ist ein abmarkierter „Radweg“ auf der Fahrbahn (durchgezogener Breitstrich 0,25m + 1,60m), der auch bei Gegenverkehr nicht überfahren werden darf. Die Restfahrbahnbreite würde bei ca. 4,10 m liegen, was bedeuten würde, dass ein Begegnen zweier Pkw bei eingeschränkten Bewegungsspielräumen knapp möglich wäre, ein Begegnen Lkw oder Bus mit Pkw nicht mehr.

·   Gehweg mit „Rad frei“

Es gibt nur einen einseitigen, in der Breite von 1,50 – 2,80 m variierenden Gehweg bergab. Kinder bis 10 Jahren dürfen auf Gehwegen radeln, danach dürfen Gehwege von Radfahrern nur benutzt werden, wenn diese mit Zusatzzeichen freigegeben werden. In Fahrtrichtung Bug ist der Radverkehr bergab zu schnell, als dass er mit dem Fußgängerverkehr verträglich abgewickelt werden könnte. Hier sollte der Radfahrer auf der Fahrbahn fahren.

Aufgrund der Breite kann der einseitige (dann links liegende) Gehweg nicht für den Radverkehr bergauf freigegeben werden.

·         Mischverkehr

Die Bamberger Straße liegt im Belastungsbereich I, der Radverkehr wird auf der Fahrbahn im Mischverkehr geführt. Bei Tempo 30 / 50 und einer Verkehrsstärke von ca. 400 Kfz/h kann / könnte der Radverkehr im Regelfall auf der Fahrbahn geführt werden. Durch die Steigung und die Kurvigkeit der Bamberger Straße liegt hier eine Besonderheit vor, die die Anlage eines Angebots-/ Schutzstreifens sinnvoll macht.

·         Angebots-/ Schutzstreifen

Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und in der Regel 1,50 m breit (mind. 1,25 m). Schutzstreifen werden durch eine Leitlinie markiert und mit Piktogrammen verdeutlicht. Sie dürfen von Kraftfahrzeugen nur im Bedarfsfall (z.B. Begegnung mit Lkw) befahren werden. Die verbleibende Fahrbahnbreite soll mind. 4,50 m betragen, damit ein Begegnen von Pkw / Pkw noch ausreichend möglich ist.

 

3.              Stellungnahme Stadtplanungsamt

Aufgrund der verkehrlichen Gegebenheiten empfiehlt das Stadtplanungsamt die Anlage eines Schutzstreifens bergauf. Bergab wird der Radverkehr im Mischverkehr geführt. Ein Radfahrstreifen (wie beantragt) kann nicht eingerichtet werden.

Beginn Schutzstreifen:              ab der Bushaltestelle Rodelbahn

Ende Schutzstreifen:              Buger Straße

Breite:              ca. 1,50 m (vom Bordstein gleichbleibende Fahrbahnbreite 4,50 m, Rest wird als Schutzstreifen markiert), mit Piktogrammen; Demarkierung der Mittellinie erforderlich (teilweise vorhanden)

4.              Kostenschätzung EBB

Für die Markierung des Schutzstreifens und der Rad-Piktogramme sowie für Demarkierung der Mittellinie fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 12.000 € an.

5.              Stellungnahme Fahrradforum

Das Fahrradforum hat in seiner Sitzung am 29.03.2012 der Anlage eines Schutzstreifens zugestimmt. Mehrheitlich wurde auch das Beibehalten von Tempo 30 als radverkehrsfreundliche Lösung angesehen. Durch die geringeren Geschwindigkeitsunterschiede kann der Radverkehr hier sicherer geführt werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.      Der Verkehrs- und Umweltsenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.      Der Verkehrs- und Umweltsenat beschließt die Einrichtung eines Schutzstreifens an der Bamberger Straße bergauf.

3.      Der Antrag des Stadtrates Wolfgang Metzner vom 29.12.2011 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 12.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr über die Haushaltsstelle 63000.96000 „Fahrradwegenetz“ gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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