Beschlussvorlage - VO/2012/0101-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkraumbewirtschaftung im Rahmen der Landesgartenschau; hier: Gebührenerhebung für die Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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27.03.2012
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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28.03.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Schreiben vom 20.12.2011 hat die CSU-Stadtratsfraktion beantragt, die Ausnahmegenehmigungen zum Parken im Umfeld des Landesgartenschaugeländes für die dortigen Bewohner gebührenfrei zu erteilen. Im Einzelnen wird auf den in Anlage 1 beigefügten Antrag Bezug genommen.
Die Situation wurde rechtlich durch das Kämmereiamt geprüft. Für Maßnahmen im Straßenverkehr ist gemäß Ziff. 264 der Gebührenordnung eine Mindestgebühr in Höhe von 10,20 bindend vorgegeben. Eine vollständige Gebührenbefreiung ist daher aus Rechtsgründen nicht zulässig.
Ein Erlass dieser Gebühr ist rechtlich nur dann zulässig, wenn die Erhebung im Einzelfall unbillig wäre. Dies ist bei einer Gebühr in Höhe von insgesamt lediglich 10,20 generell auszuschließen. Es ist der Hinweis veranlasst, dass diese Mindestgebühr nur eine Höhe hat, die einer Schutzgebühr entspricht. Ein allgemeiner Erlass scheidet damit von vornherein aus.
Die Regierung von Oberfranken wurde als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ebenfalls mit dem Vorgang befasst und um rechtliche Einschätzung gebeten. Mit Schreiben vom 12.03.2012 (Anlage 2) bestätigte die Regierung die Rechtsauffassung der Stadt Bamberg vollinhaltlich.
Im Ergebnis muss daher die Stadt Bamberg eine (Mindest-)Gebühr in Höhe von 10.20 für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen verlangen.
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III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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108,8 kB
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2
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öffentlich
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102,1 kB
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