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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0119-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1) Förderung der KoKi – Netzwerk frühe Kindheit

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat im Juni 2011 eine Richtlinie zur Förderung der KoKi erlassen. Überforderungen der Eltern und andere Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung sollen frühzeitig erkannt und mögliche Hemmschwellen von Familien gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe abgebaut werden. Interdisziplinäre Netzwerke sollen geknüpft werden.

 

Als besonders wichtige Netzwerkpartner werden vor allem das Gesundheitswesen wie Geburtskliniken, Hebammen, Entbindungspfleger, weitere Einrichtungen der Medizin, aber auch Schwangerenberatungsstellen etc. genannt.

 

Das Stadtjugendamt Bamberg erfüllt die vom Ministerium geforderte personelle Ausstattung sowie die notwendige berufliche Qualifikation der Mitarbeiterinnen. Demnach soll die KoKi in der Regel mit mindestens 1,5 Vollzeitstellen ausgestattet sein. Beide eingesetzten Fachkräfte wurden auf dem Themengebiet der „Frühen Hilfen“ - angeboten durch das Bayerische. Landesjugendamt - fortgebildet. Zudem war das Stadtjugendamt Bamberg einer von sieben Modellstandorten, die von der Uni Ulm im Zeitraum August bis Oktober 2011 evaluiert wurden. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.

 

2) Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption

In der Anlage erhalten Sie die Fortschreibung der netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption zur Kenntnis. Sie stellt eine differenzierte und ausführliche Aufgabenbeschreibung dar.

Neben kontinuierlicher Informations- und Kooperationsgesprächen sollen, laut staatlicher Richtlinie und mittlerweile im Bundeskinderschutzgesetz verankert, Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit erstellt und diese zu gegebener Zeit ebenfalls durch den Jugendhilfeausschuss unterzeichnet werden.

 

3) Stand der Vernetzung

Mit den KoKis des Landkreises findet nach wie vor eine intensive Zusammenarbeit statt. Auf oberfränkischer Ebene finden halbjährliche Treffen statt.

 

Ein weiteres elementares Gremium ist der Runde Tisch „Frühe Hilfen“, der von den KoKis der Stadt und des Landkreises gemeinsam geleitet wird. Diese Organisationsform erweist sich deshalb als sinnvoll, weil die  Kooperationspartner für die  Stadt und den Landkreis häufig dieselben sind. Der Runde Tisch tagt auf Wunsch der TeilnehmerInnen inzwischen vierteljährlich. Während einer Sitzung finden alternierend gezielte Vorstellungen eines teilnehmenden Netzwerkpartners und anschließend ein inhaltliches Arbeiten an einem bestimmten Thema statt. So gab es z.B. durch die KoKis einen Input zum Thema „Datenschutz und Schweigepflicht“, eine Vorstellung des „Lernprogramms Baby Lesen“,  Strukturierungshilfen zu Risikofaktoren, etc. Münden soll dies in gemeinsame Standards, um mit möglichen Gefährdungen einheitlich umzugehen. Darauffolgend sollen Kooperationsvereinbarungen angestrebt werden, die jedoch nicht von den KoKis vorgegeben, sondern gemeinsam erarbeitet werden müssen, um eine tragfähige Arbeitsbasis zu schaffen.

 

 

4) Fallbezogene Arbeit

Im Jahr 2011 hatten 50 Familien Kontakt zu KoKi, 10 davon fanden bereits vor der Geburt eines Kindes statt, davon wiederum waren 7 Frauen Erstgebärende. Über 10 % der Fälle wurden von ÄrztInnen oder vom Klinikum an die KoKi verwiesen. Bewährt hat sich eine Ansprechpartnerin der KoKi für die Kliniken, die  den Kontakt zu den zuständigen Stellen verbindlich herstellt und somit die Netzwerkpartner entlastet. Die Notwendigkeit der Gehstruktur zeigt sich in der starken Zunahme von Hausbesuchen.

Ähnliches ist beim Projekt Opstapje für Eltern mit Kindern im Alter von 1,5 bis 3 Jahren, zu beobachten, das von den Klientinnen der KoKi gut genutzt wird. Auf Vermittlung der KoKi starteten 2011 fünf Familien mit dem Programm, genauso viel konnten das Programm kennenlernen und für 2012 angemeldet werden. 

 

Eine ähnlich gute Kooperation wie mit dem Opstapje - Team läuft mit der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Caritas, die sehr zeitnah Termine gerade für Mütter und Eltern von 0-1 Jährigen anbieten und somit akuten Belastungssituationen entgegenwirken konnte.

Der Schwerpunkt dieser Beratungen lag auf dem Bindungsverhalten, den Signalen des Kindes und der elterlichen Feinfühligkeit, darüber hinaus waren finanzielle Probleme und Suchtprobleme Themen der Beratung. 

Einige Frauen/Familien wurden von der KoKi beraten oder z.B. an die Schwangerenberatungsstelle, die Trennungs-und Scheidungsberatungsstelle oder den Kinderschutzbund  weiter vermittelt, so dass Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt nicht erforderlich wurden. In anderen Fällen konnte durch den Abbau von Hemmschwellen sehr frühzeitig an verschiedene Sachgebiete des Jugendamts, wie zum Beispiel Beistandschaft, ASD vermittelt werden. Hier konnte im weitesten Sinne eine Sicherstellung des Kindeswohls auf freiwilliger Basis zu einem sehr frühen Zeitpunkt eingeleitet werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              1. Der Sachstandsbericht hat zur Kenntnis gedient.

 

              2. Mit der Fortschreibung der Konzeption besteht Einverständnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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