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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0122-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Zu 1) Heinrichsdamm 1

 

Im Jahr 1995 hat die Textil-Import und Handelsgesellschaft Warkotsch GmbH & Co. KG, Nürnberg, als damaliger Eigentümer der Immobilie Heinrichsdamm 1 mit der Firma Mannesmann Mobilfunk GmbH, Düsseldorf, einen Mietvertrag zur Errichtung einer Funkstation auf dem Dach des Anwesens Heinrichsdamm 1 abgeschlossen.

 

Dieser Vertrag war auf eine Laufzeit von 10 Jahren fest abgeschlossen worden und verlängerte sich nach dem 31.12.2005 auf unbestimmte Zeit.

 

Durch den Erwerb des Anwesens ist die Stadt Bamberg mit Wirkung zum 01.08.2007 in das mittler­weile auf die Firma Vodafone D2 GmbH, Düsseldorf, übergegangene Vertragsverhältnis eingetreten. Die vereinbarte Miete wird vertragsgemäß an die Indexentwicklung angepasst.

 

Die Firma Vodafone D2 GmbH ist nun an die Stadt Bamberg mit dem Wunsch auf Abschluss eines Nachtragsvertrages mit einer Festlaufzeit von 10 Jahren herangetreten.

 

Für den Mobilfunkstandort Heinrichsdamm 1 liegt seit Mai 1996 eine Standortbescheinigung vor. Von der Regierungsbehörde für Telekommunikation und Post wurde am 14.01.2005 die aktuell gültige Standortbescheinigung erteilt.

 

Entsprechend Beschluss des Stadtrates vom 27.07.2005 hat das Immobilienmanagement das Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz hinsichtlich der Immissionssituation im konkreten Fall beteiligt. Ziel ist es dabei, dass im Einwirkungsbereich von Sendeeinrichtungen geringst mögliche Immissionen auftreten bzw. dass sich durch eine entsprechende Standortwahl eine weitere Minimierung der Immissionen erreichen lässt bzw. keine Verschlechterung durch Standortwechsel entsteht.

 

Die Berechnungen der vom Amt 38 beauftragten unabhängigen Firma Anbus Analytik GmbH, Fürth, haben ergeben, dass die Gesamtimmissionen der Mobilfunkbasisstation Heinrichsdamm 1 im Vergleich zur Gesamtimmission umliegender Stationen eher als gering einzustufen sind und der Mobilfunkstandort am Fluss somit als günstig beurteilt werden kann. Auch durch eine Verschiebung der Basisstation auf ein anderes Gebäude könnte eine signifikante Änderung der Belastung für die umliegende Wohnbebauung nicht erreicht werden.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, den vorliegenden Vertrag auf eine Laufzeit von 10 Jahren zu verlängern, sofern verbesserte Konditionen erzielt werden können.

 

 

Zu 2) Mußstraße 1

 

Die Vodafone D2 GmbH möchte die bestehende Antennenanlage dem neuesten Stand der Technik anpassen und entsprechend erweitern. Hierzu wäre der Tausch der bestehenden Antennen gegen ähnliche notwendig. Ebenso wäre der Aufbau von drei weiteren Antennen mit einer Länge von ca. 0,9 m erforder­lich. Die Montage der sechs Antennen in einem "Kranz" ist auf gleicher Höhe vorgesehen. Am Fuße des Antennenträgers wären weitere abgesetzte Technikeinheiten notwendig. Verschiedene Kabel müssten ausgetauscht werden. Ebenso die Technik innerhalb des Systemraums. Eine Vertragsänderung wäre nach Abschätzung von Vodafone nicht notwendig, da dieser Umfang bereits in dem bestehenden Mietvertrag geregelt ist. Vodafone bittet um Prüfung und schriftliche Rückmeldung, ob der Maßnahme zugestimmt werden kann.

 

Im November 2006 wurde eine Prognoseberechnung durch die Firma Anbus Analytik durchgeführt. Es handelt sich dabei um eine Vorher- und Nachher-Berechnung mit Messung der auf der Konzerthalle installierten Antennenanlage. Wie aus der Grenzwertbetrachtung zu sehen ist, liegen die prozentualen Anteile der Immissionen am Grenzwert der 26. BImSchV sowohl vorher als auch nachher weit unter diesen.

 

Des Weiteren wurde seitens des Bürgermeisteramtes mit Schreiben vom 20.09.2006 an einen der damligen Beschwerdeführer die Sachlage  zusammengefasst dargestellt, an der sich aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich nichts geändert hat (vgl. Anlage).

Dessen ungeachtet wurde durch das Umweltamt eine weitere Prognoseberechnung hinsichtlich der jetzt anstehenden Änderung bei der Firma Anbus Analytik angefragt (Ergebnis als mündlicher Sachvortrag in der Sitzung).

 

Zusammenfassend ist die Verwaltung daher auch hier der Auffassung, dass dem Vorhaben von Vodafone auf dem Anwesen Mußstraße 1 zugestimmt werden kann. Dies insbesondere auch deshalb, weil laut Vertrag technische Anpassungen ohnehin zulässig wären. Eine Vertragsverbesserung sollte aber auch hier angestrebt werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

2              Dem Abschluss eines Nachtragsvertrages mit der Firma Vodafone D2 GmbH mit einer Festlaufzeit von weiteren 10 Jahren für das Anwesen Heinrichsdamm 1 wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird zu abschließenden Vertragsverhandlungen und der Vertragsunterzeichnung er­mächtigt.

 

3.      Die Anpassung der Mobilfunkanlage auf dem Anwesen Mußstraße 1 im Rahmen des noch laufenden Vertrages wird als Grundstückseigentümer genehmigt. Die Verwaltung wird zu Verhandlungen hin­sichtlich einer Verbesserung der vertraglichen Konditionen ermächtigt.

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanz­plan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvor­schlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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