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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0124-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Gemäß § 4 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Gymnasien Stadt- und Landkreis Bamberg hat

der Zweckverband den Aufwand für das Hauspersonal bei den staatlichen Gymnasien sowie den Aufwand für Lehr-, Verwaltungs- und Hauspersonal beim Eichendorff-Gymnasium zu tragen.

 

Der Aufwand für das Lehr-, Verwaltungs- und Hauspersonal wird dabei aber nicht im Haushalt des Zweckverbandes abgebildet. Grund dafür ist, dass es sich nicht um eigenes Personal des Zweckverbandes handelt, sondern vielmehr um städtische Bedienstete.

 

Davon ausgehend ist die derzeitige Verwaltungspraxis so, dass die oben beschriebenen Personalaufwendungen zunächst von der Stadt Bamberg verausgabt werden.

 

Der Zweckverband zahlt der Stadt Bamberg parallel dazu vierteljährlich Abschläge, um die der Stadt Bamberg entstehenden Kosten zu decken. Diese Vorauszahlungen werden im Zweckverbandshaushalt verbucht und im Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg vereinnahmt.

 

Die Planansätze für die im Laufe eines Jahres verrechneten Abschlagszahlungen basieren dabei auf den Rechnungsergebnissen der Vorjahre, wobei bereits beschlossene Besoldungs- bzw. Tarifsteigerungen (soweit diese zur Zeit der Haushaltsaufstellung bekannt sind) in die Kalkulation einfließen. Unterjährige Veränderungen der Personalkostenstruktur sind dagegen kaum prognostizierbar und die verbuchten Abschläge vor diesem Hintergrund auch immer zu einem gewissen Grad Schätz- bzw. Erfahrungswerte. Aus diesem Grunde werden etwaige Über- bzw. Unterzahlungen nach Abschluss des Haushaltsjahres auf Basis einer Spitzabrechnung zwischen den beteiligen Körperschaften ausgeglichen.


Im Haushaltsjahr 2011 ergab die Personalkostenspitzabrechnung, dass die geleisteten Vorauszahlungen des Zweckverbandes Gymnasien um 200.576 € höher waren, als die von der Stadt Bamberg beim Unterabschnitt 2300 sowie bei den Unterabschnitten 2320 bis 23240 tatsächlich geleisteten Ausgaben. Grund hierfür ist die im Vergleich zur Kalkulation niedrigere Versorgungsumlage beim Lehrpersonal des Eichendorff-Gymnasiums. Dem Zweckverband erwächst hieraus ein Erstattungsanspruch gegenüber der Stadt Bamberg.

 

Davon ausgehend ist die Stadt Bamberg nunmehr dazu angehalten, überplanmäßige Mittel in Höhe von 200.576 € (gerundet) bereitzustellen und dem Zweckverband zurückzuzahlen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

 

1.              Auf Antrag des SG Haushalt werden überplanmäßig bereitgestellt:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

23000.66280

Abrechnung von Personalkosten

aus Vorjahren

200.576 €

200.676 €

Summe:

 

200.576 €

 

 

 

2.              Deckung erfolgt durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Minderung

91000.31000

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

200.576 €

91400.90000

Zuführung an den Verwaltungshaushalt

200.576 €

91400.28000

Zuführung vom Vermögenshaushalt

200.576 €

 

3.              Mittelfreigabe

 

Haushaltsstelle

Freibetrag

Anteil

23000.66280

200.576 €

100 %

 


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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter Ziffer II empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                    , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 200.576 € bei Gruppierung 6628, für die keine Deckung im städtischen Verwaltungshaushalt gegeben ist.

Mangels Alternativen wird vorgeschlagen, die entsprechenden Mittel der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:             Sachkosten:

 

 

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