Beschlussvorlage - VO/2012/0131-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendhilfeetat 2012; Verteilung der Zuschüsse aus dem Globalansatz an freie Träger
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Beteiligt:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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10.05.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Im Globalansatz 2 sind bei der Haushaltsstelle 40700.70000 die Träger und Einrichtungen aufgeführt (sogenannte bedingt freiwillige Leistungen), mit denen vertragliche Verpflichtungen bestehen. Durch die Übertragung der offenen Jugendarbeit im Rahmen des Gesamtkonzeptes zum 01.01.2012 an den Verein ISO e.V. sind für 2012 nur noch die Zuschüsse an den Stadtjugendring für die Geschäftsführung und an den Verein für Jugendhilfe angesetzt. Die hier in Ansatz gebrachten Mittel sind nach Rücksprache mit den Trägern für die Vertragserfüllung durch die Stadt Bamberg erforderlich. Insgesamt wurden vom Stadtjugendamt 105.000,00 angefordert und im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2012 auch zur Verfügung gestellt.
Der Betrag für die Leistungen aus Verträgen ist somit gemäß nachfolgender Tabelle auf die 3 Einrichtungen zu verteilen.
Globalansatz 2 - 4070.7000 bedingt freiwillige Leistungen aus Verträgen | HSt. | Entwurf 2012 | Ansatz 2011 |
Zuschuss an Stadtjugendring für Betriebskosten und Verbandsförderung | 45150.70001 | 80.000,00 | 78.000,00 |
Betriebszuschuss an Jugendtreff Gaustadt | 46040.70910 | 0,00 | 85.000,00 |
Zuschuss an Verein für Jugendhilfe | 45520.70150 | 25.000,00 | 25.000,00 |
Summe |
| 105.000,00 | 188.000,00 |
Da die vertraglichen Verpflichtungen für diese Einrichtungen Abschlagszahlungen vorsehen, sind bestimmte Teilmittel auf den jeweiligen Haushaltsstellen durch die Freigabe im Stadtratsbeschluss vom 14.12.2011 enthalten.
Die Einrichtungen ohne vertragliche Bindungen sind im Haushalt 2012 wie gewohnt beim Globalansatz 1 unter der Haushaltsstelle 40700.70200 zusammengefasst. Für diese Einrichtungen/Maßnahmen stehen, insgesamt 146.913,00 zur Verfügung. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Haushaltberatungen eine weitere Erhöhung um 5.000,00 bewilligt. Diese Mittel sind von der Verwaltung des Jugendamtes für das Mütterzentrum Känguruh vorgesehen. Das Mütterzentrum Känguruh hatte sich für das Nachfolgefinanzierungsprojekt für Mehrgenerationenhäuser beworben und ist erfreulicher Weise auch zum Zug gekommen. Allerdings war die Voraussetzung eine Eigenbeteiligung der Kommune in Höhe von 10.000,00 . Dieser Betrag wurde dann als Voraussetzung für die Bewerbung auch mit der Aufstellung des Haushaltes im Juli vom Stadtjugendamt beantragt. Durch die nun vorliegende Genehmigung kann das Mehrgenerationenhaus im bisherigen Umfang von 40.000,00 /Jahr (30.000,00 Landesförderung und 10.000,00 städtische Förderung) weiterbetrieben werden. Da hierdurch allerdings bedingt wäre, dass das Mütterzentrum keinen Mietzuschuss mehr bekommen würde, hat die Verwaltung die zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 5.000,00 als weiteren Zuschuss für das Känguruh vorgesehen.
Daneben wurde auch für die Projekte der berufsbezogenen Jugendarbeit ein höherer Betrag beantragt, da in letzter Zeit mehr Projekte dieser Art beantragt wurden und die ESF-Förderung von der Mitfinanzierung des Jugendamtes abhängt. Die für 2012 zur Verfügung stehenden Mittel werden nach Vorliegen der entsprechenden Anträge der Träger bis Ende September an diese Projekte ausbezahlt. Die Höhe der Einzelbeträge hängt letztlich von der Anzahl der beantragten Projekte ab.
Aufgrund der durch die OB-Wahl erst im Mai stattfindenden JHA-Sitzung musste im Januar ein Stadtratsbeschluss bezüglich des Vertragsabschlusses mit Chapeau Claque hinsichtlich der Spielmobileinsätze herbeigeführt werden. Der Vertrag wurde zwischenzeitlich abgeschlossen und es sind auch bereits die ersten Abschlagszahlungen für die Monate März bis Mai ausbezahlt. Der Jugendhilfeausschuss muss diesbezüglich lediglich noch zustimmend Kenntnis nehmen.
Die exakte Aufteilung der Zuwendungen ist nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Globalansatz 1 4070.7020 rein freiwillige Leistungen | HSt. | Entwurf 2012 | Ansatz 2011 |
Zuschuss für Freizeitmaßnahmen der Mitgliedsverbände im Stadtjugendring | 45120.70110 | 18.000,00 | 18.000,00 |
Aufwendungszuschuss Spielmobil | 46030.70010 | 51.130,00 | 51.130,00 |
Zuschüsse an Verbände f. Einrichtungen der offenen Jugendarbeit | 46040.70900 | 40.000,00 | 40.000,00 |
Projekte Berufsbezogene Jugendarbeit (bisher EIBA) ab 2010 siehe 45210.70300 | 45210.70200 | 0,00 | 0,00 |
Kinderschutzbund | 45250.70010 | 5.113,00 | 5.113,00 |
Mütterzentrum Känguru | 46200.70000 | 15.000,00 | 6.136,00 |
Haus St. Elisabeth, Mofa | 47010.70120 | 7.670,00 | 7.670,00 |
Projekt Zirkuswerkstatt (Salesianer Don Bosco) | 45210.70300 | 10.000,00 | 6.100,00 |
Projekt Hauswirtschaftsdienste (SkF) | |||
Projekt Kompetenzagentur (gfi) | |||
Projekt Arbeiten und Lernen (Diak. Werk Bamberg-Forchheim e.V.) | |||
Projekt HALT | 45250.70020 | 0,00 | 2.000,00 |
Summe |
| 146.913,00 | 136.149,00 |
Diese Ansätze sind bis zum 30.09. des Jahres gesperrt und werden vom Stadtrat je nach Haushaltslage freigegeben. Ausgenommen hiervon ist nur das Spielmobil, mit dem jährlich ein Vertrag zu schließen ist, in dem Abschlagszahlungen von monatlich 6.000,00 , beginnend ab März jeden Jahres, vereinbart sind. Auch hier wirkt die Verfahrensumstellung in Form des neuen Budgetringes, welche durch die Freigabe eines Prozentsatzes für den Ansatz beider Globalansätze eine entsprechende Handhabung zulässt.
Für den Kinderschutzbund, das Mütterzentrum, die Projekte zur berufsbezogenen Jugendarbeit und dem Mofa ist nach wie vor eine gesonderte Antragstellung, mit den entsprechenden Nachweisen erforderlich.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Der JHA nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.
2. Der JHA stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und beschließt die Verteilung der Mittel aus dem Globalansatz wie folgt:
Globalansatz 2 - 40700.70000 bedingt freiwillige Leistungen aus Verträgen | HSt. | Entwurf 2012 | Ansatz 2011 |
Zuschuss an Stadtjugendring f. Betriebskosten und Verbandsförderung | 45150.70010 | 80.000,00 | 78.000,00 |
Betriebszuschuss an Jugendtreff Gaustadt | 46040.70910 | 0,00 | 85.000,00 |
Zuschuss an Verein für Jugendhilfe | 45520.70150 | 25.000,00 | 25.000,00 |
Die erforderlichen Abschlagszahlungen sind gemäß der Festlegungen in den jeweiligen Verträgen zu leisten. Die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel sind durch Stadtratsbeschluss bereits zur Verfügung gestellt.
3. Der Jugendhilfeausschuss beschließt weiterhin die grundsätzliche Bereitstellung der Mittel aus dem Globalansatz bei 40700.70200 laut nachstehender Tabelle unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch den Stadtrat zum 01.10.2012. Ausgenommen davon ist der Aufwendungszuschuss für das Spielmobil, da hierfür zwischenzeitlich Abschlagszahlungen zu leisten sind.
Globalansatz 1 40700.70200 rein freiwillige Leistungen | HSt. | Entwurf 2012 | Ansatz 2011 |
Zuschuss für Freizeitmaßnahmen der Mitgliedsverbände im Stadtjugendring | 4512.7011 | 18.000,00 | 18.000,00 |
Aufwendungszuschuss Spielmobil | 4603.7001 | 51.130,00 | 51.130,00 |
Zuschüsse an Verbände f. Einrichtungen der offenen Jugendarbeit | 4604.7090 | 40.000,00 | 40.000,00 |
Kinderschutzbund | 4525.7001 | 5.113,00 | 5.113,00 |
Mütterzentrum Känguruh | 4620.7000 | 15.000,00 | 6.136,00 |
Haus St. Elisabeth, Mofa | 4701.7012 | 7.670,00 | 7.670,00 |
Projekte der berufsbezogenen Jugendarbeit (4 Projekte in 2011 gefördert ) | 4521.7030 4521.7031 | 10.000,00 | 6.100,00 |
Projekt Halt | 4525.7002 | 0,00 | 2.000,00 |
4. Mit dem durch Stadtratsbeschluss genehmigten und abgeschlossenen Vertrag mit dem Verein Chapeau Claque e.V. über die Spielmobileinsätze für 2012 besteht Einverständnis.
5. Das Jugendamt wird ermächtigt, die weitere Behandlung der Anträge der Zuwendungsempfänger des Globalansatzes bei 40700.70200 im Verwaltungswege vorzunehmen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 251.913,00 , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: