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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0150-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 17.10.2011 beantragte die GAL-Stadtratsfraktion einen Sachstandsbericht im Umweltsenat zum Vollzug des Beschlusses vom 21.04.2010 (siehe Anlage 1) und zum Vollzug der Lebensmittelüberwachung in Sachen gentechnisch veränderte Lebensmittel.

 

1.               Beschlussfassung des Stadtentwicklungssenates vom 21.04.2010

 

Zur Umsetzung des Beschlusses des Stadtentwicklungssenates vom 21.04.2010 nimmt das Umweltamt wie folgt Stellung

 

Zu Pkt 1: Beitritt zum Bündnis „gentechnikfreie Region Bamberg“

 

Die Stadt Bamberg ist seit dem 13.05.2010 mit der Zusendung der Beitrittserklärung an die Geschäftsstelle Mitglied im „Bündnis gentechnikfreie Region Bamberg“. Der Mitgliedsbeitrag für Kommunen beträgt 50 € jährlich.

 

Zu Pkt. 2: Änderung der Pachtverträge für städtische und stiftische Grundstücke

 

Mit Schreiben vom 10.11.2011 teilt das Immobilienmanagement der Stadt Bamberg mit, dass der Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 21.04.2010 umgesetzt wurde. Das Amt für Wirtschaft hat bei allen folgenden Pachtverträgen für städtische und stiftische Grundstücke das Einbringen von gentechnisch manipuliertem Saatgut sowie den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen untersagt (§ 7 Abs. 3 der Anlage 2).

 

Zu Pkt. 3: Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Mitgliedschaft im Bündnis gentechnikfreie Region Bamberg erfolgt in Absprache mit den beteiligten Ämtern und städtischen Tochterunternehmen sowie in enger Kooperation mit der Geschäftsstelle des Bündnisses. Zu diesem Zweck nahm das Agenda 21 – Büro an folgenden Sitzungen des Arbeitskreises „Bündnis gentechnikfreie Region Bamberg“ teil:

 

06.12.2010 

11.10.2010 

24.01.2011.

 

Noch im Mai 2010 verfasste das Jugendamt einen Info-Brief an die Trägerorganisationen der Kindertagesstätten und empfahl auf gentechnisch veränderte Lebensmittel zu verzichten.

 

Am 31.05.2010 fand eine Pressekonferenz in Unteroberndorf auf dem Hof der Familie Landgraf statt. Oberbürgermeister Andreas Starke, Landrat Dr. Günter Denzler, der Vorsitzende des Bund Naturschutz Bamberg, Heinz Jung, sowie beteiligte Landwirte richteten einen Appell an die Landwirtschaft und den Lebensmittelerzeugern gentechnikfrei zu produzieren (Anlage 3).

 

Der Bayerische Staatsminister für Umwelt und Gesundheit, Dr. Markus Söder, überreichte das Siegel „Gentechnikanbaufreie Kommune“ an die Stadt Bamberg am 04.05.2011 in Nürnberg (http://www.stmug.bayern.de/umwelt/gentechnik/kommunen/ofr.htm).

 

Der Informations- und Erfahrungsaustausch der Umweltbeauftragten der Bamberg Schulen befasste sich am 19.05.2011 u.a. mit dem Thema Gentechnikfreie Region Bamberg“. Die Leiterin der Bündnis-Geschäftsstelle, Fr. Christine Hertrich, referierte in Zusammenarbeit mit dem Agenda 21 – Büro zum Thema Gentechnik und unterbreitete den anwesenden Lehrkräften Angebote zur Einbindung des Themas in den Unterricht.

 

Mit „nur gentechnikfreie Lebensmittel“ wirbt auch auf Anraten des Agenda 21 – Büros die am 31.05.2011 neu gegründete Interessensgemeinschaft der Bamberger Gärtner. Im Rahmen des Projektes „Urbaner Gartenbau“ unter der Leitung des Welterbezentrums arbeitete das Agenda 21 – Büro an den neuen Marketing-Strategien mit.

 

Das Agenda 21 – Büro war auch Mit-Veranstalter des Vortrags von Fr. Dr. Anita Idel: „Die Kuh ist kein Klima-Killer!“ am 21.03.2012 in Hirschaid. Fr. Dr. Idel ist Co-Autorin des 1. Weltagrarberichtes der Vereinten Nationen und geht der Frage nach, welche Bedeutung Kühe für das Klima, die Bodenfruchtbarkeit und die Welternährung unter dem Aspekt einer artgerechten Haltung haben. Der Vortrag wurde auch im Rathaus-Journal Nr. 06/2012 angekündigt.

 

 

2.      Die Verwendung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln in städtischen Einrichtungen und städtischen Tochterunternehmen

 

Nach einer Umfrage des Agenda 21 – Büros vom 26.10.2011 können dazu folgende Aussagen getroffen werden:

 

Stadtwerke Bamberg (Stellungnahme vom 21.11.2011):

 

Die Stadtwerke Bamberg betreiben am Margaretendamm 28 eine Mitarbeiterkantine. Ab November 2011 und ab Frühjahr 2012 werden zusätzlich die Gastronomie im Bambados und die Gaststätte im Volkspark betrieben. Zur Vermeidung der Verwendung gentechnisch veränderter Lebensmittel wurden folgende Regelungen bzw. Maßnahmen getroffen.

 

a)      Vereinbarung mit Zulieferunternehmen – nach Festlegung auf die Vermeidung der Verwendung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln - wurden die Zulieferverträge geschlossen. Die Bestätigungen der wesentlichen Lieferanten sind der Stellungnahme beigefügt.

 

b)      Schulung von Personal – das gastronomische Personal wurde und wird zum Thema gentechnisch veränderte Lebensmittel geschult.

 

 

Sozialstiftung Bamberg (Schreiben vom 14.11.2011)

 

Die Sozialstiftung Bamberg teilt mit, dass im Geschäftsbereich Speisenversorgung / Gastronomie der Service Gesellschaft Sozialstiftung mbh keine gentechnisch veränderten Lebensmittel verwendet werden.

 

 

Landesgartenschau GmbH (Schreiben vom 03.11.2011 und 18.01.2012):

 

Laut Schreiben der LGS GmbH vom 03.11.2011wurde in der Ausschreibung für die Gastronomie auf der Landesgartenschau die Vermeidung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln bzw. die Kennzeichnung von Lebensmitteln ohne Gentechnik nicht thematisiert. Vor Vertragsabschluss mit dem Gastronomen, der seit Ende September 2011 feststand, wurde seitens der LGS GmbH jedoch angeboten, eine entsprechende Klausel aufzunehmen. Die Integration einer solchen Klausel bezieht sich allerdings nicht auf den Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 21.04.2010, sondern ergibt sich aus der darauf folgenden Mitgliedschaft der Stadt Bamberg im Bündnis gentechnikfreie Region Bamberg.

Eine „Pflicht“ zur ausschließlichen Verwendung von Produkten „ohne Gentechnik“ kann rechtlich aus dem Beschluss des Stadtentwicklungssenates aus der Sicht des Umweltamtes nicht abgeleitet werden. Das Agenda 21 – Büro empfahl daher im Sinne der Vorbildfunktion die Aufnahme einer solchen Klausel in die Gastronomieverträge. Nach telefonischer Rücksprache mit der LGS GmbH am 13.12.2011 wurde dies auch zugesichert.

 

Am 18.01.2012 erreichte das Agenda 21 – Büro ein Schreiben des Catering-Unternehmens, das mit der gastronomischen Versorgung der LGS beauftragt wurde. Das Unternehmen versichert hier schriftlich, dass zur Herstellung der Speisen auf der LGS keine gentechnisch veränderten Lebensmittel verwendet werden.

 

 

3.              Vollzug der Lebensmittelüberwachung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln

 

Kennzeichnungsüberprüfungen genetisch veränderter Lebensmittel- und Zutaten werden durch die Lebensmittelüberwachung der Stadt Bamberg im Rahmen der routinemäßigen Betriebskontrollen durchgeführt. Diese können aufgrund der Aufgaben Vielfalt des Lebensmittelrechts, neben einer Großzahl weiterer zu überprüfender Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften naturgemäß nur stichprobenartig durchgeführt werden.

 

Daneben entnimmt die Lebensmittelüberwachung aufgrund europäischer oder nationaler Rechtsetzungen jährlich Lebensmittelproben entsprechend einem vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellten Probenplan.

 

Verstöße gegen Vorschriften, die die Kennzeichnung oder Bewerbung gentechnisch veränderter Lebensmittel betreffen, waren in der Vergangenheit nur vereinzelt (in zwei Fällen) feststellbar. So handelte es sich in einem Fall um eine fehlerhafte Werbeaussage (hier „gentechnikfrei“ anstelle der allein zulässigen Angabe „ohne Gentechnik“).

2002 wurde bei einer Probenentnahme festgestellt, dass ein, für eine Flüssigwürze verwendete Sojapulver, gentechnisch veränderte Anteile der Sojabohne enthielt. Der Lebensmittelunternehmer wechselte daraufhin unverzüglich auf ein gentechnikfreies Produkt.

 

Wie vorstehend dargelegt, liegen der Lebensmittelüberwachung nur sehr geringe Beanstandungen im Bezug auf gentechnisch veränderte Lebensmittel vor.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

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II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bericht der Verwaltung dient der Kenntnisnahme.

 

2.              Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 17.10.2011 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

Anlage/n:

 

Anlage 1 - Antrag der GAL-Stadtratsfraktion

Anlage 2 - Auszug aus dem städtischen Pachtvertrag

Anlage 3 - Pressemitteilung

 

 

 

Verteiler:

 

Herrn Oberbürgermeister

Mitglieder des Stadtrates

Amt 38

Sitzungsdienst

Presse

 

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Anlagen

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