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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0151-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Frau Stadträtin Christiane Laaser hat am 21.01.2012 für die GAL-Stadtratsfraktion den in Anlage 1 beigefügten Antrag gestellt. Im Einzelnen wird darauf Bezug genommen.

 

1.               Hinsichtlich der Kinderbetreuungseinrichtungen nimmt das Sozialreferat wie folgt Stellung:

 

Die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Bamberg, welche der Aufsicht des Stadtjugendamtes unterstehen, bieten zwischenzeitlich fast alle warmes Mittagessen von Großküchen, meist aus Bamberg, an. Hierbei wird sehr gezielt auch auf eine kindgerechte, gesunde Ernährung geachtet und entsprechende Speisepläne ausgearbeitet.

 

Weiterhin gibt es seit zirka einem halben Jahr eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Bamberger Tafel, bei der die Kindertageseinrichtungen mehrmals pro Monat Obst, Gemüse und andere Lebensmittel abholen und an die Kinder abgeben können. Ein Erfordernis der Festlegung von Qualitätsstandards, die ohnehin auch nur empfehlenden Charakter haben könnten, sehe ich, was die Essensversorgung anbelangt, unter vorgenannten Umständen als nicht erforderlich an. Im Übrigen sind dem Jugendamt in dieser Hinsicht auch noch keinerlei Beschwerden zugegangen.

 

Im Rahmen seiner Beratungstätigkeit hält das Jugendamt auch ständig Kontakt mit den Leiterinnen der Kindertagesstätten, um die Betreuungsqualität zu sichern. Alle Einrichtungen verfügen über pädagogische Konzeptionen und verschiedene Trägerverbände haben sogar ein eigenes Qualitätsmanagementsystem in Form von Qualitätshandbüchern bzw. gehen den Weg der offiziellen Zertifizierung. In diesem Zusammenhang wird auf das Ergebnis der Bamberger Elternbefragung des Jahres 2011, erstellt von der Universität Bamberg (Alexander Breitwieser & Christian Lorenz) hingewiesen, das zum Beispiel bezüglich der Zufriedenheit mit der pädagogischen Arbeit im Bereich der Kindergärten eine Zufriedenheitsquote von 92,4 % aufweist. Für den Bereich der Krippe ergibt sich sogar ein Wert von 97,4 % und für den Hortbereich eine Zufriedenheitsquote von 90,4 %.

 

Auch was die Zusammenarbeit der Leitungen der Einrichtungen mit den Eltern anbelangt, ergibt sich im Kindergartenbereich eine Zufriedenheitsquote von 92,2 %, im Krippenbereich von 98,7 % und im Hortbereich von 90,4 %.

 

Die Zufriedenheitsquote mit den Einrichtungen insgesamt beträgt bei den Kindergärten 93,9 %, bei den Krippen 98,8 % und im Hortbereich 90,4 %.

 

Diese Zahlen sprechen für sich und dokumentieren mit einer großen Deutlichkeit die gute Arbeit in den Kindertageseinrichtungen zugunsten der betreuten Kinder.

 

Was die Verteilung der Plätze und die von Ihnen gewünschte Transparenz anbelangt, besteht aus unserer Wahrnehmung durchaus ein Bedarf, diese zu verbessern. Den freien Trägern kann allerdings durch die Stadt nicht vorgegeben werden, nach welchem Kriterium die verfügbaren Plätze zu vergeben sind. Das Stadtjugendamt ist jedoch schon seit vielen Jahren mit den Einrichtungen diesbezüglich im Gespräch und weist immer wieder auf die notwendige Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Platzvergabe für die Eltern hin. Eine Initiative des Jugendamtes in Abstimmung mit allen Einrichtungen hat erfreulicherweise dazu geführt, dass es seit einiger Zeit einen einheitlichen Zeitpunkt für die Zu- bzw. Absagen an die Eltern gibt. Darüber hinaus ist das Stadtjugendamt auf der Suche nach geeigneten technischen Möglichkeiten, die Verteilung der Plätze, die Platzsuche der Eltern sowie die Mehrfachanmeldungen von Eltern besser organisieren zu können. Hierbei ist aber immer zu beachten, dass die Träger in ihrer Entscheidung eigenverantwortlich sind. In den letzten Jahren wurde auf den Internetseiten des Jugendamtes die KiTa-Platzbörse geschaffen, die von Eltern auch gut genutzt wird. Eine weitere Innovation wäre die Anschaffung einer entsprechenden Software, welche sowohl von den Einrichtungen zu bedienen wäre als auch von den Eltern für die Suche nach freien Plätzen genutzt werden kann und der Stadt einen laufenden Überblick über mögliche Platzkapazitäten im Hinblick auf eine effiziente Bedarfsplanung ermöglicht. Hier liegt dem Jugendamt bereits ein Angebot einer entsprechenden Software-Lösung vor. Dies muss allerdings zunächst mit den Kindertageseinrichtungen und den Trägern besprochen werden, da der Einsatz nur dann Sinn macht, wenn mehr oder weniger alle bereit sind, hier mitzumachen.

 

2.              Hinsichtlich der SchülerInnenbetreuung nimmt das Schul- und Kulturreferat/Schulverwaltungs- und Sportamt wie folgt Stellung:

 

Mittagsbetreuung an Grundschulen:

 

Die Mittagsbetreuung kann bei Bedarf, welcher von der jeweiligen Schule abzufragen ist,  als sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot im Anschluss an den Vormittagsunterricht an Grundschulen eingerichtet werden. Sie gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem Unterrichtsende (normal: bis längstens 14.00 Uhr; verlängert: bis längstens 17.00 Uhr mit Mittagessen). Die Trägerschaft der Mittagsbetreuung liegt an den Bamberger Grundschulen in jedem Fall bei einem freien Träger, der vom Schulleiter, bzw. dem Schulforum (Art. 69 Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - BayEUG) ausgewählt wird. Anträge auf Genehmigung und staatliche Förderung der Mittagsbetreuung sind von der Schule über das Staatliche Schulamt bei der Regierung von Oberfranken einzureichen. Das Schulverwaltungs- und Sportamt und ganz besonders das Immobilienmanagement sind hier grundsätzlich nur involviert, wenn es um Räumlichkeiten geht (insbesondere bei der verlängerten Mittagsbetreuung). Allerdings werden im Fall von verlängerten Mittagsbetreuungsgruppen die lebensmittelhygienischen Vorschriften durch die Lebensmittelüberwachung (Ordnungsamt) der Stadt Bamberg wahrgenommen. Hier wird das Schulverwaltungs- und Sportamt unterstützend tätig.

 

Ganztagsangebot:

 

Die offenen und gebundenen Ganztagsklassen an Bamberger Schulen werden zwar über das Schulverwaltungs- und Sportamt bei der Regierung von Oberfranken beantragt. Ansonsten verhält es sich aber genauso, wie oben beschrieben. Auch hier hat die Stadt Bamberg keinen Einfluss auf die Wahl des Trägers.


Mensabetrieb:

 

              Wo eine Mensa betrieben wird, werden die Betreiberinnen von der Schule jedoch per Vereinbarung verpflichtet, neue Ernährungskenntnisse in der Zubereitung von Speisen zu beachten und umzusetzen (da eine regelmäßige und ausgewogene Ernährung für die optimale körperliche und geistige Entwicklung gerade junger Menschen unerlässlich ist). Ferner sind die Gerichte täglich frisch zuzubereiten, saisonale Ware ist zu berücksichtigen, gentechnisch veränderte Lebensmittel dürfen nicht verwendet werden.

 

              Mensen gibt es derzeit am E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium, Dientzenhofer-Gymnasium und Kaiser-Heinrich-Gymnasium. Die Bewirtschafterinnen sind in allen drei Fällen die Gleichen und haben sogar schon einmal einen Preis des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz für gesundheitsfördernde Pausenverpflegung bekommen. Selbstverständlich werden die Mensen auch regelmäßig von der Lebensmittelüberwachung der Stadt Bamberg überprüft. Über die Ergebnisse wird das Schulverwaltungs- und Sportamt informiert. Sind Maßnahmen erforderlich, wird dies vom Schulverwaltungs- und Sportamt, oft in Zusammenarbeit mit dem Immobilienmanagement, veranlasst.

 

              Im Übrigen gilt bezüglich der Essensauswahl Art. 69 Abs. 4 Ziffer 4 BayEUG, wonach die Festlegung der Pausenverpflegung und somit auch der Mittagsverpflegung an allen Schulen „im Einvernehmen mit dem Schulforum“ getroffen wird. Dies bedeutet, dass das Schulforum dem jeweiligen Verpflegungsangebot zustimmen muss. Das Schulforum besteht gem. Art. 69 Abs. 2 Satz 1 BayEUG aus dem Schulleiter oder der Schulleiterin sowie zwei von der Lehrerkonferenz gewählten Lehrkräften, der oder dem Elternbeiratsvorsitzenden sowie zwei vom Elternbeirat gewählten Elternbeiratsmitgliedern und dem Schülerausschuss.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.      Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.      Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 21.01.2012 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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