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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0152-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Stadtentwicklungssenat hat in seiner Sitzung vom 30.06.2011 unter anderem folgendes beschlossen: „Der Stadtentwicklungssenat beschließt die Umsetzung der vorgestellten Planung für die Fußgängerquerung in der Hainstraße. Die dazugehörigen Mittel sind in die Haushaltsberatung 2012 einzubringen.“

 

Durch den Entsorgungs- und Baubetrieb wurde dann entsprechend der Planung die provisorische Querungshilfe noch kurzfristig am 05.12.2011 vor dem Anwesen Hainstraße 1/3 (Ärztehaus mit Apotheke) installiert.

 

Als Ergebnis trat zunächst ein, dass dort vor dem Ärztehaus kurzzeitig parkende Fahrzeuge den Linienverkehr der Verkehrs- und Park GmbH der Stadtwerke massiv behinderten, da ein Passieren parkender Fahrzeuge durch die Mittelinsel nicht mehr möglich war. Durch die Verkehrsbehörde wurde deshalb für erforderlich gehalten, ein Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) im dortigen Bereich anzuordnen. Dies hätte jedoch beinhaltet, dass eine Anfahrbarkeit von Lieferfahrzeugen für die Apotheke, Krankentransporte für das Ärztehaus oder ein kurzzeitiges Anhalten von Kunden der Apotheke nicht mehr möglich gewesen wäre.

 

Im Rahmen eines Ortstermins am 06.12.2011 um 12 Uhr, an dem Herr Baureferent Ilk, die Verkehrsbehörde, die Polizei, der EBB und der Unterzeichnete teilnahmen, kam man einvernehmlich überein, die Insel sofort wieder zu entfernen.

 

Aufgrund der dortigen Verkehrssituation ist die Querungshilfe im Bereich der Hainstraße zwischen dem Zinkenwörth und der Richard-Wagner-Straße nicht realisierbar.

 

Das Stadtplanungsamt wird weitergehende Überlegungen anstellen, wie der dortige Bereich (ohne Querungshilfe) weiter zu entwickeln ist.

 

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II. Beschlussvorschlag


II.              Beschlussvorschlag

 

1.                  Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.      Der Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 30.06.2011, in der Hainstraße eine Fußgängerquerung anzulegen, wird aufgehoben.

 

3.      Das Stadtplanungsamt (Verkehrsplanung) wird beauftragt, Überlegungen anzustellen, wie der dortige Bereich weiter zu entwickeln ist.

 

4.      Dem Umweltsenat ist entsprechend zu berichten.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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