Beschlussvorlage - VO/2012/0156-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Tempo 30 betreffend Peuntstraße - Friedrichstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beteiligt:
- 31 Straßenverkehrsamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Mobilitätssenat
|
Entscheidung
|
|
|
08.05.2012
|
I. Sitzungsvortrag:
Auf dem Straßenzug Peuntstraße Marienstraße Marienbrücke Wilhelmsstraße - Friedrichstraße soll die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden (siehe Anlage 1).
Begründung:
Nach Feststellung des Umweltamtes der Stadt Bamberg gehört die Peuntstraße zu den im Stadtgebiet Bamberg besonders von Lärm und Verkehrsschadstoffen belasteten Straßenzügen.
Eine Verkehrslärmberechnung ergab bei einer Geschwindigkeitsreduzierung unter Berücksichtigung des Rundungskriteriums von 50 km/h auf 30 km/h eine Lärmminderung von 3dB(A). Dieser Wert ist als deutlicher Beitrag zur Lärmminderung zu werten (Anlage 2).
Auf der Rechtsgrundlage von § 45 Abs. 1 b Nr. 5 in Verbindung mit Abs. 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden u. a. für bestimmte Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen.
Die Voraussetzungen hierfür liegen vor. (Anlage 3)
Die zu treffende Ermessensentscheidung setzt voraus, dass die widerstreitenden Belange in tatsächlicher Hinsicht ermittelt werden. Dazu gehört insbesondere auch eine Prognose über den Erfolg der beabsichtigten Maßnahme. Die Gewichtung der Belange der vom Lärm betroffenen Anwohner und der vom Verbot (Geschwindigkeitsbeschränkung) betroffenen Verkehrsteilnehmer hängt in entscheidendem Maße davon ab, ob und in welchem Maße das Verbot zu einer spürbaren Absenkung der Lärmbelästigung führt. Dabei ist auch das 3 dB(A)-Kriterium zu berücksichtigen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass aus der Bürgerschaft im Rahmen der Feinstaubdebatte schon seit Jahren die Forderung nach einem Tempolimit erhoben worden ist.
Bei der Abwägung zwischen den vorgenannten widerstreitenden Interessen wird nachdem die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vorliegen den Belangen der vom Lärm betroffenen Anwohner der Vorzug eingeräumt. Deswegen trifft die Verwaltung die Entscheidung, die Geschwindigkeit auf dieser Achse auf 30 km/h zu begrenzen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe 17.00 Euro (5.000 Euro für Beschilderung und rund 12.000 Euro für Anpassung der Lichtsignalanlagen) für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
182,6 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
54,6 kB
|
|||
3
|
öffentlich
|
56,2 kB
|