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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0165-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 08.09.2011 ordnete das Straßenverkehrsamt an, in der Bamberger Straße die Höchstgeschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen auf 30 km/h zu beschränken.

 

Hierfür waren folgende Gründe ausschlaggebend:

 

„Durch die in letzter Zeit neu gebauten bzw. vergrößerten Einkaufsmärkte an der Würzburger Straße, der Erweiterung des Klinikums sowie der Entstehung von Arztzentren neben dem Klinikum erhöhte sich das Verkehrsaufkommen im Bereich um das Klinikum und damit auch in der Bamberger Straße. Dadurch hat sich das Gefahrenpotential entsprechend erhöht.

 

In der gesamten Bamberger Straße ist kein Radweg vorhanden. Die Straße wird aber u. a. durch die in diesem Bereich vorhandenen Wohnviertel stark von Kindern und Jugendlichen, aber auch älteren Menschen befahren. Die Straßenbreite dort ist relativ eng, sodass ein RadfahrerIn bei bestehendem Gegenverkehr nicht gefahrlos überholt werden kann. Speziell RadfahrerInnen die bergauf fahren, können aufgrund der Steigung nur mit geringer Geschwindigkeit fahren, wobei der Radverkehr oft nicht geradlinig fährt, sondern stark schwankt. Diese werden dann von ungeduldigen Kraftfahrzeugführern zumeist ohne Beachtung des Mindestabstandes überholt, woraus sich naturgemäß eine erhöhte Gefährdung ergibt. Durch diesen Missstand trauen sich viele Radfahrer/-innen nicht mehr auf der Fahrbahn zu fahren und weichen auf den nur einseitig vorhandenen Gehsteig aus. Dies wiederum führt aber zwangsläufig zu Konflikten mit den Fußgängern.

 

Die Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt Helmholtzstraße sind sehr schlecht. Dies ist insbesondere in den Wintermonaten der Fall, da der aufgrund der unzureichenden Sichtverhältnisse angebrachte Verkehrsspiegel meist beschlagen ist und so Kraftfahrzeugführer, die mit Tempo 50 heranfahren, zu spät erkannt werden.

 

Dies ist dort vor allem für RadfahrerInnen besonders gefährlich, da die Räumzeit im Verhältnis zu einem Pkw deutlich länger ist, vor allem wenn die Fahrtrichtung bergauf geht.

 

Ein weiteres Gefahrenpotential besteht darin, dass bergaufwärts fahrende Kraftfahrer, die von der Bamberger Straße in die seitlichen verkehrsberuhigten Bereiche einbiegen wollen, die bergabwärts fahrenden Fahrzeuge, die die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h einhalten, nicht rechtzeitig wahrnehmen, sodass das Einbiegen stets mit einem erhöhten Risiko verbunden ist. Gefährlich wird es auch, wenn Fahrzeugführer von der Bamberger Straße aus mit den erlaubten 50 km/h fahren und dann mit nicht angepasster Geschwindigkeit in die verkehrsberuhigten Bereiche einbiegen. Diese Gefahrenlage hat sich in der letzten Zeit (insbesondere seit das Parkhaus im Klinikum kostenpflichtig ist) durch den Parkplatz-Suchverkehr drastisch erhöht.

 

Aufgrund der bergigen, kurvigen und damit zusammenhängend überaus unübersichtlichen Straßengestaltung ist die Eigenart des Straßenverlaufs für Fahrzeugführer nicht immer so erkennbar, dass sie ihre Geschwindigkeiten von sich aus den Straßenverhältnissen anpassen.

 

Durch die einseitige Bebauung wird besonders für auswärtige Verkehrsteilnehmer der scheinbare Außerortscharakter der Straße verstärkt, was zu einem schnelleren Fahren verleitet. Dadurch wurden durch den Anliegerverkehr häufig gefährliche Verkehrslagen beobachtet.

 

Die Bushaltestelle bergaufwärts ist auch Schulbushaltestelle. Um diese zu erreichen muss die Fahrbahn überquert werden, da zu beiden Seiten dieser Haltestelle kein Gehweg hinführt. Eine erhöhte Gefährdung ergibt sich dabei insbesondere für Schulkinder und ältere Menschen. Diese Personengruppen können oft die Geschwindigkeit von Fahrzeugen nicht richtig einschätzen, noch dazu ist die Sicht wegen des leicht kurvigen Verlaufs der Straße nicht ideal, auch können vor allem ältere Menschen die Fahrbahn nicht mit der gebotenen Zügigkeit überqueren.

Aufgrund des bestehenden Gefälles herrschen große Geschwindigkeitsunterschiede zwischen langsamer fahrenden Lastkraftwagen und schnellen Personenkraftwagen, was häufig zu gefährlichen Situationen geführt hat.“

 

Mit Schreiben vom 19. September 2011 hat die CSU-Stadtratsfraktion zunächst beantragt zeitnah einen Erfahrungsbericht vorzulegen, der u.a. die Lärmbelästigung, den Schadstoffausstoß berücksichtigt und die Stellungnahmen der betroffenen Bürgervereine einbezieht mit dem Ziel über die Temporeduzierung zu diskutieren.

 

Mit Schreiben vom 12.12.2011 hat die CSU-Fraktion beantragt, die Geschwindigkeitsbegrenzung am Buger Berg wieder aufzuheben (vgl. Anlage 1).

 

In der Folge hat sich eine erhebliche Anzahl von BürgerInnen zu der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung sowohl ablehnend als auch befürwortend mit folgenden Argumenten geäußert:

 


 


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Pro Tempo 30

 

·         Neu gebaute/vergrößerte Einkaufsmärkte an der Würzburger Straße, Vergrößerung des Klinikums sowie Arztzentren neben Klinikum => erhöhtes Verkehrsaufkommen mit entsprechendem Gefahrenpotential.

·         Wohnstraße durch Parksuchverkehr extrem belastet => mehr Abbiegevorgänge, zu schnelles Fahren

·         Radverkehr (Schulkinder) wird durch Tempo 30 geschützt,

·         Ausfahrt Helmholtzstraße nach links in Richtung Buger Straße war gefährlich (schlechte Sicht, Verkehr auf Bamberger Straße zu schnell)

·         alle anderen Berge in Bamberg haben Tempo 30

·         in Bug auch Tempo 30, sogar trotz Radweg und ohne Berg

·         steiler Berg mit 5 einmündenden Seitenstraßen mit ausschließlicher Wohnbebauung

·         viele Radfahrer am Berg, keine Radwege

·         schlecht einsehbare Kurven

·         Bushaltestelle bergauf ohne Gehweg, grenzt an Fahrbahnrand (wartende Fußgänger, Kinder bleiben nicht still stehen)

·         bergaufwärts fahrende Radfahrer profitieren von geringerer Geschwindigkeit

·         Einbiegende aus den Wohnstraßen haben Sicherheitsgewinn

·         Mehr Sicherheit für (Schul-)Kinder zu Fuß und Rad (bessere Sichtverhältnisse, nur einseitig schmaler Gehweg, für Bushaltestelle bergauf muss Fahrbahn überquert werden)

·         Ausfahrt aus Grundstück hat sich verbessert,

·         weniger Lärm

·         Fußgänger können leichter Straße überqueren

·         Lkw-Durchgangsverkehr ist weniger geworden

 


Contra Tempo 30

 

·         keine Gefahrenstellen,

·         breite Straße

·         nur einseitig Bebaut,

·         bisher keine Unfälle

·         mit Tempo 30 gefährlicher, da bergab Radfahrer Autofahrer überholen

·         Beinaheunfälle sind kein Grund für Tempo 30

·         es ist Vorfahrtsstraße

·         keine zwingende Notwendigkeit (§ 39 StVO)

·         geringes Verkehrsaufkommen

·         Straßenverkehrsteilnehmer haben ihre Sorgfaltspflicht zu beachten

·         Straße ist übersichtlich

·         Pkw überholen sich teilweise bei Tempo 30 => gefährlich

·         keine Schule, kein Kindergarten, kein Altersheim, o.ä. vorhanden

·         Tempo 30 geht bergab nur mit bremsen

·         im Winter bei Glätte mit Tempo 30 kein Anlauf möglich (bergauf)

·         Tempomat geht erst über 30km/h

·         Ausfahrt Helmholtzstraße hat bereits einen Verkehrsspiegel

·         kein Tempo 30 mit der Hoffnung dass max. 50 gefahren wird

·         keine Parkbuchten/Parkplätze vorhanden

 

 

Ablehnend: 13

 

Befürwortend: 15

 

 

 

 

 

 


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Im Rahmen von Geschwindigkeitskontrollen, die die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt in der Zeit vom 31.10. bis 16.11.2011 durchgeführt hat, ergibt sich folgende prozentuale Beanstandungsquote:

 

31.10.    16 %

09.11      5  % bzw. 6,25 %

14.11.     7,77 %

16.11.    21,1 %

24.11.      9,2 %.

 

Im Umkehrschluss leitet sich daraus ab, dass der allergrößte Teil der Kraftfahrer die Geschwindigkeitsbeschränkung beachtet und zwar in einer Schwankungsbreite von 95 % (Messung am 09.11.2011) und 78,9 % (Messung am 16.11.2011). Auf die in Anlage 2 beigefügte Stellungnahme der Polizei wird im Einzelnen Bezug genommen.

 

Das Umweltamt weist im Rahmen seiner Stellungnahme vom 17.10.2011 auf die erzielte Lärmminderung um 3 dB(A) sowie den geringeren Schadstoffausstoß durch die Geschwindigkeitsreduzierung hin (vgl. Anlage 3).

 

Der Bürgerverein am Bruderwald e.V. als auch der Großteil der direkt betroffenen Anwohner haben sich mit Schreiben an die Verwaltung für die Tempo-30-Regelung ausgesprochen. Die Stellungnahme des Bürgervereins am Bruderwald liegt als Anlage 4 bei.

 

Der Bürgerverein Bug als auch weitere Buger Bürger wenden sich gegen die Geschwindigkeitsreduzierung (vgl. Anlage 5).

 

Nach Abwägung aller für und gegen die Regelung sprechenden Argumente bleibt das Straßenverkehrsamt bei seiner Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Bamberger Straße vorliegen. Die Regelung sollte deshalb beibehalten werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Umweltsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2.      Die 30 km/h Beschränkung in der Bamberger Straße wird beibehalten.

3.      Damit ist der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 12.12.2011 geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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