Beschlussvorlage - VO/2012/0166-A6
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Straßen und Wegen Beschränkt-öffentlicher Weg "Nähe Hubertusstraße" gemäß Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz vom 05.10.1981 - Antrag auf Widmung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6A Baurecht, Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Mobilitätssenat
|
Entscheidung
|
|
|
08.05.2012
|
I. Sitzungsvortrag:
Die neugebaute Straßenstrecke Nähe Hubertusstraße als Verbindungsstrecke zwischen der Hubertusstraße und der Guts-Muths-Straße soll aufgrund ihrer jetzigen Verkehrsbedeutung als Wohnweg mit der Verkehrsbeschränkung Fußgänger/Radfahrer/Zufahrt zu Garagen bzw. Stellplätzen frei gewidmet werden. Die zuzuordnende Straßenklasse hierfür ist der beschränkt-öffentliche Weg.
Siehe zur Wegführung dazu auch den in der Anlage beigefügten Planausschnitt.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
1. Der Umweltsenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Umweltsenat beschließt folgende Widmung:
Die in der Stadt Bamberg neugebaute Wegstrecke Nähe Hubertusstraße wird mit Wirkung vom 01.06.2012 als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
161,1 kB
|