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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0170-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Touristik City Tour GmbH, Wierlings Kamp 7, 48249 Dülmen, hat mit Schreiben vom 23.01.2012 mitgeteilt, dass sie bei der Regierung von Oberfranken die Erteilung einer Genehmigung für einen touristischen Linienverkehr (Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten  Haltestellen ein- und aussteigen können - § 42 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz) in Bamberg beantragt hat. Mit dieser Linie ist beabsichtigt, Beförderungsbedarfe vorrangig der touristischen Besucher in Bamberg abzudecken. Auf Nachfrage hat die Regierung von Oberfranken bestätigt, dass ein solcher Antrag vorliegt. In diesem Zusammenhang sei auch eine Stellungnahme der Stadt Bamberg zu dem Vorhaben erforderlich.

 

Mit Email vom 10. Februar 2012 teilte das Unternehmen mit, dass der Einsatz eines MAN-Doppeldeckerbusses mit einem Cabrio-Panorama-Dach (ein zu öffnendes Faltdach, das aber auch im geschlossen Zustand transparent sei und so den Blick nach oben erlaubt) vorgesehen sei, da damit eine größere Zahl von Fahrgästen in nur einem Fahrzeug befördert werden könne. Geplant sei nur ein Fahrzeugumlauf pro Stunde. Das Fahrzeug sei mit Filter nachgerüstet (grüne Plakette). Der Bus sei 4 Meter hoch und habe 72 Sitzplätze.

 

Bei täglich 7 Umläufen in der Zeit von April bis Ende Oktober erwarte man zirka 50.000 Fahrgäste/Jahr.

 

Vorgesehen sei folgende Fahrtroute:

 

Parkplatz Breitenau (nur Beginn und Ende) – Bahnhofsvorplatz – Luitpoldstraße – Lange Straße – Am Kranen – Markusplatz – Mußstraße – Regensburger Ring – Untere Sandstraße – Elisabethenstraße – Domplatz – Geyerswörthplatz – Geyerswörthstraße – Schillerplatz – Hainstraße – Heinrichsdamm – Ottostraße – Rhein-Main-Donau-Damm – Augustenstraße – Marienbrücke – Obere Königstraße – Theuerstadt – Luitpoldstraße – Bahnhof (siehe Anlage 4).

 

Am 23. März 2012 wurde mit einem Doppeldeckerbus eine Probefahrt durchgeführt. Dabei wurden folgende Erkenntnisse gewonnen:

 

Die Durchfahrt der Langen Straße entspricht nicht den Vorgaben der Zielsetzung „Verkehrsberuhigung“. Bei der Durchfahrt des Tores zwischen Ottoplatz und Residenzstraße mit offenem Verdeck stieß der Bus mit dem wellenförmigen Dach an die Unterkante des Tores.

 

Das Abbiegen in die „Theuerstadt“ kann nur unter Ausweichen auf die Gegenfahrbahn der Oberen Königstraße und des Zufahrtbereiches in die „Theuerstadt“ erfolgen. Der Fahrer des Busses ist somit gezwungen, in jedem Falle den Begegnungsverkehr abzuwarten, um letztendlich den Abbiegevorgang einleiten zu können. Die Polizei betrachtet es grundlegend als kritisch, wenn Schwerverkehr zum Rechtsabbiegen nicht die vorgesehene Fahrbahn nutzen kann. Ein Ausscheren auf weitere Fahrbahnen wird durch den nachfolgenden und entgegenkommenden Verkehr nicht immer rechtzeitig erkannt, so dass bei diesem Fahrmanöver mit einem erhöhten Gefahrpotential für jegliche Verkehrsteilnehmer zu rechnen ist.

 

Ferner ist zu berücksichtigen, dass sich bezüglich der Durchfahrt des Gangolfsplatzes eine Grundschule mit entsprechendem Schülerverkehr befindet. Seitens der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt stellt sich die Frage, ob es hinsichtlich der Routenführung unbedingt erforderlich sein muss, diesen Kraftomnibus regelmäßig im direkten Einzugsbereich dieser Grundschule vorbeizuführen.

 

Nachdem festgestellt wurde, dass das Plastikfaltdach des Oberdecks des Busses an der Tordurchfahrt zur Residenzstraße anstreifte, bestehen seitens der Verkehrsbehörde erhebliche Zweifel, ob eine gesicherte Durchfahrt bei offenem Verdeck überhaupt möglich ist. Zwar wurde seitens des Betreibers zugesichert, dass für diese konkrete Situation Aufsichtspersonal im Oberdeck bereit steht, so dass keine (stehenden) Fahrgäste zu Schaden kommen. Zudem sei das Stehen im Oberdeck grundsätzlich verboten.

 

Nicht ausgeräumt werden dadurch Bedenken, dass zum Beispiel alkoholisierte Fahrgäste trotz des Verbots während der Tordurchfahrt sich erheben und sich dabei im Kopfbereich schwerwiegende Verletzungen zuziehen können. Dies könnte verhindert werden, wenn der Bus ausschließlich mit geschlossenem Verdeck durch das Tor fährt. Eine entsprechende Auflage wäre verhältnismäßig, da sie geeignet und notwendig ist, entsprechende Unfälle zu verhüten und angesichts der Schadensverhütung für den Betreiber auch zumutbar.

 

Nicht unproblematisch erscheint auch die vorgesehene Haltestelle auf dem Domplatz. Bei der Probefahrt wurde festgestellt, dass die Haltestelle der Stadtwerke im Bereich vor den Vierzehnheiligenflügel durch den Busfahrer ganz rechts angefahren werden muss, um zu ermöglichen, dass der Doppeldecker den Bereich der gegenüberliegenden Haltestelle „Bamberger Bahn“ ordnungsgemäß erreicht. Die Polizei rät von Routenführungen jeglicher Art mit Rangiermanövern im unmittelbaren Fußgängerbereich des Domplatzes aufgrund des zu erwartenden hohen Fußgängeraufkommens aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend ab.

 

Nachdem der Betreiber von „BambergBus“ eine Vielzahl der Bushaltestellen der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH mit benutzen will, lehnen die STVP mit Stellungnahme vom 12.04.2012 das Projekt „BambergBus“ ab, da sie Nachteile für ihren Fahrbetrieb fürchten (siehe Anlage 1).

 

Seitens des TKS wird darauf hingewiesen, dass aus dortiger Sicht ein Bedarf für einen touristischen Linienverkehr nicht vorliegt. Mit der Bamberg Bahn und der Kutsche der Brauerei Mahr bestehe bereits ein ausreichendes Angebot auf diesem Sektor.

Auf die Stellungnahme des TKS vom 11.04.2012 (vgl. Anlage 2) wird im Einzelnen verwiesen.

 

Auch das Stadtplanungsamt kommt in seiner detaillierten Stellungnahme zum einen zum Ergebnis, dass der eingesetzte Bus an sich insbesondere in der sensiblen Bamberger Altstadt fehl am Platze ist. Mit den bereits vorhandenen Bamberger Bahnen existiere ein hinreichendes Ringlinienangebot.

 

Darüber hinaus werden Schwachstellen und Probleme im Verlauf der Fahrtroute aufgezeigt, wie sie auch von den anderen Teilnehmern an der Besichtigungsfahrt dargelegt wurden. Im Einzelnen darf auf die Stellungnahme, die in Anlage 3 beiliegt Bezug genommen werden.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei einem Betrieb des „BambergBus“ wie beantragt erhebliche sicherheitsrechtliche Problemlagen zu erwarten sind und eine Störung des Betriebsablaufs im Stadtbusverkehr befürchtet werden muss.

 

Daher wird seitens der Verwaltung die Ablehnung des Antrags der Firma Touristik City Tour GmbH empfohlen. An die Regierung von Oberfranken als zuständige Genehmigungsbehörde soll eine entsprechende negative Stellungnahme gerichtet werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt gegenüber der Regierung von Oberfranken, wie im Sitzungsvortrag dargelegt, eine ablehnende Stellungnahme abzugeben.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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