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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0171-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss des Umweltsenates vom 19.10.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Bedarfshaltestelle auf Höhe der Bäckerei Winkler einzurichten und im nächsten Umweltsenat am 16.11.2011 einen Erfahrungsbericht abzugeben. Aufgrund des kurzen Beobachtungszeitraums wurde die Angelegenheit in die zweite Lesung verwiesen.

 

In der Zwischenzeit konnten die fünf Anwohnerstellplätze Unterer Kaulberg, zwischen Hausnummer 10 und Hausnummer 4, wieder eingerichtet werden.

 

Aus der Stellungnahme der Stadtwerke Bamberg geht hervor, dass die Anfahrbarkeit der eingerichteten Haltestelle am Unteren Kaulberg, Hausnummer 12, gut ist. Allerdings wird eine durchgezogene Linie auf der Fahrbahn vorgeschlagen, um die eventuellen Überholmanöver zu unterbinden. Dieser Vorschlag findet Unterstützung vom Straßenverkehrsamt.

 

Weiterhin stellen die Stadtwerke Bamberg fest, dass das Fahrgastaufkommen an der Bedarfshaltestelle nach Einmündung des Karmelitenplatzes sehr schwach ausgeprägt sei und zudem sei ein gefahrloser Fahrgastwechsel selten möglich. Im Übrigen wird auf die beiliegende Stellungnahme der Verkehrsbetriebe verwiesen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.      Dem Antrag der Stadtwerke Bamberg, die Bedarfshaltestelle nach Einmündung des Karmelitenplatzes aufzulassen, wird entsprochen.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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