"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0174-20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1.                  Einnahmen (siehe Anlage 1)

 

1.1              Gewerbesteuer

Die Verwaltung geht für das laufende Haushaltsjahr aktuell von Einnahmen in Höhe von 31.895.670 € aus, die damit rund 4,0 Mio. € unter den Ansatz liegen. Grund für diese Entwicklung ist die Tatsache, dass bisher Nachzahlungen für die Vorjahre ausgeblieben sind. Hinzu kommt eine Minderung von rund 1,0 Mio. € bei einem Steuerpflichtigen aufgrund eines Verlustes in 2011.

Im genannten Wert noch nicht berücksichtigt ist eine Minderung von 0,3 Mio. € bei einem weiteren Steuerpflichtigen, mit der noch gerechnet werden muss.

 

1.2              Einkommensteuer

Zum 02.05.2012 beträgt das Anordnungssoll 6.500.231,00 €, welches aus den Abrechnungen IV/2011 und I/2012 resultiert. Da die positive Lage auf dem Arbeitsmarkt weiter anhält, wird hier auf Jahressicht mit Mehreinnahmen von 0,8 Mio. € gerechnet.

 

1.3              Umsatzsteuer

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich das Anordnungssoll zum 02.05.2012 auf 1.531.302,00 €. Hier wurden ebenfalls die Abrechnungen IV/2011 und I/2012 gebucht. Hier könnte der Haushaltsansatz übertroffen werden.

 

1.4              Sonstige Einnahmepositionen

§                Das Anordnungssoll beim Anteil am Familienleistungsausgleich beträgt aktuell 714.246,00 €. Dieser Betrag resultiert aus den Abrechnungen IV/2011 und I/2012. Die Verwaltung geht nach derzeitigen Hochrechnungen davon aus, dass hier der Haushaltsansatz ebenfalls leicht überschritten werden kann.

 

§                Bei den Schlüsselzuweisungen betragen die Mindereinnahmen 1,35 Mio. €. Diese können fast vollständig durch die erwarteten Minderausgaben bei der Bezirksumlage (1,24 Mio. €) ausgeglichen werden.

§                Bei der Grunderwerbsteuer rechnet die Verwaltung auf Jahressicht mit Mehreinnahmen von etwa 0,9 Mio. €.

§                Beim Ersatz von Hartz-IV-Leistungen durch den Freistaat wurde bisher die Abschlagszahlung in Höhe von 443.798 € gebucht. Nach Bekanntgabe der vorläufigen Berechnung wird der Haushaltsansatz voraussichtlich deutlich unterschritten.

 

§                Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

 

 

2.                  Ausgaben (siehe Anlage 1)

 

2.1              Gewerbesteuerumlage

Bisher wurde die Abrechnung aus dem 4. Quartal 2011 mit einem Betrag von -772.145,00 € und die Abrechnung des 1. Quartals 2012 mit 1.687.589,00 € gebucht. Aufgrund der erwarteten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer ist bei der Gewerbesteuerumlage mit Minderausgaben von 1,5 Mio. € zu rechnen.

 

 

2.2              Personalkosten

Bei den Personalkosten werden sich nach einer durch das Kämmereiamt erstellten Hochrechnung auf Jahressicht Mehrausgaben von etwa 0,6 Mio. € ergeben. Dies ist im Wesentlichen auf drei Faktoren zurückzuführen: zum einen auf eine höhere Versorgungsumlage, zum anderen auf die weiterhin hohen Beihilfekosten und nicht zuletzt auf den aktuellen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst. Bei Aufstellung des Haushalts wurde eine Erhöhung von 3,0% einkalkuliert (lt. Tarifabschluss: 3,5%).

 

 

2.3              „Budget“ der Jugendhilfe

Das städtische Jugendamt rechnet im Bereich der Jugendhilfe auf Jahressicht mit einem Mehrbedarf von rund 1,29 Mio. €. Rund 200.000 € beziehen sich davon auf die kindbezogene Förderung, die sich in den zurückliegenden Jahren wie folgt entwickelt hat:

 

 

 

 

3.              Auswirkungen auf den Haushalt 2012

 

Die aktuell vorliegenden Zahlen prognostizieren eine Verschlechterung des Haushalts von 3,0 Mio. €. Allein 80% davon sind auf die Entwicklung der Gewerbesteuer zurückzuführen.

 

 

Gemäß § 28 KommHV-K ist die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren, wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert.

Aufgrund der angespannten Situation bei der Gewerbesteuer schlägt die Verwaltung vor, die im Rahmen der Haushaltsberatungen verfügten 10%-Sperren bei den Gruppierungen 51, 52, 56 und 630 auf 20% zu erhöhen, soweit über die Mittel noch nicht verfügt wurde bzw. diese noch nicht freigegeben wurden. Von weiteren Sperren sollte zunächst abgesehen werden. Bei weiterer Verschlechterung der Haushaltssituation wäre ein Einstellungsstopp eine mögliche Maßnahme, um einer Gefährdung des notwendigen Haushaltsausgleichs gegenzusteuern. Die Verwaltung wird ggf. wieder berichten und entsprechende Beschlüsse vorschlagen.

 

 

4.              Konversion

 

Durch den zum 30.09.2014 angekündigten Truppenabzug der US-Amerikaner und die sich daran anschließende Konversion wird die Stadt Bamberg in den kommenden Jahren enorme finanzielle Belastungen erfahren. Die betroffenen Flächen stehen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Nach dem Abzug der Amerikaner fällt das Gebiet zum 01.10.2014 wieder an die BImA zurück. Erst dann kann die Stadt Bamberg im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit bauleitplanerische Festlegungen treffen. Ziel soll die Überführung des Gebietes in das alleinige Eigentum der Stadt Bamberg sein.

Für Planungskosten im Zusammenhang mit der Konversion sind im Haushalt 2012 bereits 50.000 € veranschlagt.

 

 

5.              ICE-Ausbau

 

Bzgl. des viergleisigen Ausbaus der Bahnstrecke durch Bamberg laufen die Planungen der DB AG. Auch hierfür werden auf die Stadt Bamberg noch finanzielle Belastungen zukommen. Der aktuelle Planungsstand erlaubt es jedoch nicht, eine Aussage zu den Kosten zu treffen.

Für Planungskosten sind 25.000 € im Haushaltsplan 2012 veranschlagt.

 

 

6.              Stand der Haushaltskonsolidierung

 

Der Grundsatzbeschluss für die Haushaltskonsolidierung erfolgte am 25.10.2000 für die Jahre 2001 bis 2003. Seit dem Haushaltsjahr 2004 wird die Konsolidierung jährlich fortgeschrieben.

Für das Haushaltsjahr 2012 wurde die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung in der Sitzung des Stadtrates am 26.10.2011 beschlossen. Dazu kann aktuell folgendes mitgeteilt werden:

 

§                Hinsichtlich der Entwicklung der Personalkosten wird auf die Ziffer 2.2 verwiesen.

§                Die Begrenzung der beeinflussbaren Sachkosten ist derzeit nicht gefährdet.

§                Freiwillige Leistungen: Gemäß Auflagen der Regierung zur Genehmigung des Haushalts 2012 ist an der Haushaltskonsolidierung weiter festzuhalten, neue freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.

§                Die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten wird vorangetrieben.

§                Nach einer aktuellen Auswertung wird die Liegenschaftsverwaltung auf Jahressicht die Vorgabe einhalten, beim An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie der Ablösung von Erbbaurechten etc. einen Überschuss von 500.000 € zu erwirtschaften.

 

 

 

 

 

7.              Kreditaufnahmen

 

Auf Grund der Entwicklung des Kassenbestandes wurden im Haushaltsjahr 2012 bislang keine neuen Darlehen aufgenommen. Die durch die Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditermächtigung in Höhe von 2.824.300 € blieb daher noch unangetastet.

 

Eine Umschuldung von Verbindlichkeiten wurde ebenfalls noch nicht vorgenommen.

 

Im Haushalt sind 201.000 € für außerordentliche Tilgungen veranschlagt, die für die teilweise Tilgung eines variablen Darlehens verwendet werden.

 

 

8.              Sonstige Kennzahlen (Anlage 2)

 

Zum 02.05.2012 beträgt der Kassenbestand der Stadt Bamberg 14.075.060,59 €.

 

Nach erfolgter Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 der Stadt Bamberg beläuft sich die nicht zweckgebundene Rücklage auf 877.622,46 €, unter Berücksichtigung der im Jahr 2012 geplanten Entnahmen und Zuführungen auf insgesamt 878.531,46 €.

Davon werden aber bereits 200.576 € für die Abrechnung der Personalkosten mit dem Zweckverband Gymnasien (siehe VO/2012/0124-20), 198.000 € für die Abrechnung der Straßenreinigungs- und Entwässerungsgebühren mit dem EBB (siehe VO/2012/0183-20) sowie 186.980 € für die Investitionsumlage an den Zweckverband Berufsschulen (siehe VO/2012/0191-20) benötigt. Somit stehen tatsächlich nur 292.975,46 € an freien Rücklagemitteln zur Verfügung.

 

 

9.              Fazit

 

Mit Schreiben vom 14.03.2012 genehmigte die Regierung von Oberfranken die Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2012. Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erfolgte jedoch nur unter Auflagen. Danach ist das Haushaltskonsolidierungskonzept bis auf weiteres fortzuführen, zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden. Weiterhin sind Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben,  zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.

 

In ihrer Würdigung des Gesamthaushaltes der Stadt Bamberg weist die Regierung daraufhin, dass die finanzielle Lage der Stadt Bamberg weiterhin angespannt bleibt und dass bereits ein teilweiser Ausfall bei der Gewerbesteuer dazu führen würde, dass der Verwaltungshaushalt wohl nicht mehr ausgeglichen werden kann.

Aufgrund des aktuellen Negativ-Saldos von 3,0 Mio. € werden die Referate und Ämter dringend aufgefordert, äußerst sparsam mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen und Mehrausgaben zu vermeiden.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.       Der Bericht zum Haushalt 2012 hat zur Kenntnis gedient.

 

2.       Die bei der Verabschiedung des Haushalts für Teilbereiche des Verwaltungshaushalts verfügte 10%-Sperre wird auf 20% erhöht, soweit über die Mittel noch nicht verfügt wurde oder diese noch nicht freigegeben sind. Von weiteren Sperren wird zunächst abgesehen.

 

Reduzieren

III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                    , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von                    , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...