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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0176-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschlüssen vom 15.05.2007 und vom 30.04.2009 sowie 21.07.2011 entschied sich der Jugendhilfeausschuss für die Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren. Mit Stadtratsbeschluss vom 14.12.2011 wurden zur Anfinanzierung dieses Projektes je 100.000,00 € in den Unterabschnitten 46400 und 46420 in den Haushalt 2012 eingestellt. Die restlichen Mittel sind als Verpflichtungsermächtigung für den Haushalt 2013 und 2014 vorgesehen, da der Großteil des Projektes auch erst in 2013 realisiert werden wird.

 

Der Kindergarten St. Franziskus wurde im Jahr 1969 erbaut und ist somit 43 Jahre alt. Außer Schönheitsreparaturen einer Flachdachsanierung im kleineren Umfang 1984, kleineren Umbauarbeitern im Innenbereich sowie einer Neugestaltung der Außenanlage 1994 erfolgten bislang keine größeren Baumaßnahmen.

 

Nach einem Wasserschaden im Untergeschoß im Sommer 2010 stand hier die Entscheidung an, das marode Kanalsystem erneuern zu müssen. Zudem war der Kindergarten für die energetische Sanierung des Konjunkturpaketes 2 angemeldet, kam jedoch nicht zum Zuge. Mit der Generalsanierung könnte durch eine Aufstockung, mit welcher außerdem der notwendige Mehrzweckraum geschaffen werden könnte, auch noch eine zusätzliche, für Bamberg Ost dringend notwendige Kinderkrippengruppe geschaffen werden. Der Antrag des Trägers sowie die Zustimmung des Erzbischöflichen Bauamtes liegen dem Stadtjugendamt bereits vor.

 

Die von den Architekten entworfenen Planungen und Kostenberechnungen sind mit allen Beteiligten abgestimmt. Bezüglich der notwendigen Auslagerung des Kindergartenbetriebes erfolgte eine gemeinsame Abstimmung zwischen Immobilienmanagement, Schulamt, Schulleitung der Heidelsteigschule, Träger und Jugendamt. Die Entscheidung, dass die notwendigen Container auf einem Grundstück hinter der Heidelsteigschule aufgestellt wurde von der Schulleitung abschließend entschieden. Die Container werden im Bereich nahe des Zaunes zum Hartplatz aufgestellt und nach Abschluss der Bauarbeiten natürlich vom Bauherrn wieder rückgebaut und das Grundstück in den vorherigen Zustand versetzt. Eine hierfür notwendige Nutzungsvereinbarung wird mit dem Immobilienmanangement noch getroffen.

 

Im März 2012 wurde die konkrete Grundplanung der Einrichtung bei der Regierung mit den Verantwortlichen für Förderung und Fachberatung abgestimmt. Somit ist diese Maßnahme mit dem Fördergeber abgestimmt und eingabereif.

 

Die genaue Grundrissplanung ist den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen. In der Sitzung werden hierzu bei Bedarf noch weitere Ansichten durch die Architekten präsentiert.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen nach der aktuellen Kostenberechnung des Architekten insgesamt 1.333.000,00 €. Geht man nun davon aus, dass die Maximalhöhe der Krippenförderung zum Tragen kommt, wie es von der Regierung auch in Aussicht gestellt wurde sowie der FAG-Förderung für die Generalsanierung, gestaltet sich die Finanzierung der Maßnahme wie folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit der Maßnahme soll nach den Vorstellungen des Trägers und des Jugendamtes und in Absprache mit der Regierung von Oberfranken im Herbst 2012 begonnen werden, sodass eine Eröffnung der Krippengruppe spätestens im August 2013 ermöglicht wird. Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg von 961.718,00 € werden deshalb 2012 und 2013, sowie 2014 kassenwirksam benötigt. Auf den dafür vorgesehenen Haushaltsstellen (UA 46400 und 46420) sind für das Haushaltsjahr 2012 bereits 200.000,00 € ausgewiesen, sodass für 2013 und 2014 noch 761.718,00 € benötigt werden.

 

Der Antrag auf staatliche Förderung soll eingereicht werden, sobald der Stadtrat diesem Projekt zugestimmt hat, also frühestens nach Abschluss der Haushaltsberatungen. Er wird für eine Förderung in 2012 bei der Regierung von Oberfranken aufgenommen. Der Bauträger wird für die Baumaßnahme den Bauantrag unverzüglich stellen, sobald der Stadtratsbeschluss bezüglich der Finanzierung der Maßnahme vorliegt.

Neben der finanziellen Genehmigung der Maßnahme muss für die staatliche Förderung auch explizit noch die Anerkennung des Bedarfs für diese 24 Krippenplätze durch die Stadt Bamberg erfolgen.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

2.              Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Bedarf von 50 Kindergarten- und 12 Krippenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für den Kindergarten St. Franziskus, Riemenschneiderstr. 18, 96052 Bamberg, als bedarfsnotwendig anzuerkennen.

3.              Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

              Dem Stadtrat wird empfohlen:

3.1              Dem Bauträger der Maßnahme, der Kath. Kirchenstiftung St. Heinrich, unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe zu gewähren und zwar:

3.1.1              Pflichtzuschuss der Stadt Bamberg für den Einbau der Krippengruppe

              In Höhe der staatlichen Förderung                            313.152,00 €

3.1.2              einen weiteren freiwilligen Zuschuss

              In Höhe von 2/3 der Restkosten              =              91.232,00 €

3.1.3              Pflichtzuschuss der Stadt Bamberg für die Sanierung des Kindergartens

              in Höhe von 2/3 der förderfähigen Kosten              =              463.334,00 €

3.1.4              einen weiteren freiwilligen Zuschuss

              in Höhe von 50% der nicht förderfähigen Kosten              =              94.000,00 €

                           

              somit insgesamt maximal bis zu                            961.718,00 €

 

3.2              Die Verwaltung wird ermächtigt, die überplanmäßig benötigten Haushaltsmittel von 47.718 € im notwendigen Verhältnis auf den Haushaltsstellen 46400.98810 (Krippenanteil) und 46420.98730 (Kindergarten) bereitzustellen. Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen 46400.36000 und 46420.36100.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 914.000,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Bruttokosten in Höhe von 47.718,00 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

Bereitstellung im Vermögenshaushalt 2012 durch Mehreinnahmen aus staatlicher Förderung: eingeplant 448.000,00 € tatsächliche Förderung 507.000,00 €

X

4.

Neue Kosten in künftigen Haushaltsjahren: jährlich: kindbezogene Förderung für Krippengruppe mit 45.000,00 € abzüglich Bundesförderung von ca. 12.000,00 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Aus der folgenden Tabelle wird die im Haushaltsplan 2012 eingeplante Finanzierung der Generalsanierung und Erweiterung um eine Kinderkrippe des Kindergartens St. Franziskus:

ersichtlich:

 

HSt.

Bezeichnung

   Ansatz 2012

   VE für 2013

   VE für 2014

   46400.98810

Errichtung Krippengruppe

100.000,00 €

335.000,00 €

-

   46420.98730

Generalsanierung

100.000,00 €

229.000,00 €

150.000,00 €

 

Demnach stehen dieses Jahr 200.000 € an Haushaltsmitteln zur Verfügung.

Zudem existieren Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 564.000 € für das Jahr 2013 sowie i. H. v. 150.000 € für das Jahr 2014. Insgesamt stehen somit 914.000 € bereit.

 

Die Differenz i. H. v. 47.718,00 € zwischen dem im Sitzungsvortrag genannten städtischen Anteil i. H. v. 961.718,00 € brutto und den eingeplanten 914.000 € brutto kann gemäß dem gebrachten Deckungsvorschlag bereitgestellt werden.

 

Das Jugendamt wird darum gebeten, die Verhandlungen entsprechend der Planungssituation so zu führen, dass der Träger den Betrag i. H. v. 150.000 €, der planmäßig erst 2014 ausgezahlt werden kann, insoweit vorfinanzieren muss.

 

Referat 2 __________________

                     (Bertram Felix)

 

 

Amt 20  __________________

                     (Peter Distler)

 

 

Abt. 200  _________________

                   (Thomas Friedrich)

 

 

Abt. 200  _________________

                     (André Engert)

 

 

 

 

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Anlagen

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