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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2012/0182-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 14.07.2011 beantragt der Kreisverband Bamberg der Arbeiterwohlfahrt durch seinen Geschäftsführer, Herrn Dippold, die Errichtung einer Krippengruppe in den Räumlichkeiten Seewiesenstr. 1, als Erweiterung des Kindergartens Sylvanersee. Nach ersten Gesprächen zwischen dem Jugendamt und dem Träger und einem Ortstermin mit Besichtigung der angedachten Räumlichkeiten beauftragte die AWO den Architekten Gick mit einem ersten Entwurf. Dieser wurde in der Folge besprochen und neu überarbeitet und war dann Grundlage für die Abklärung des Vorhabens mit der Regierung von Oberfranken.

 

Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit wurde seitens des Architekten und des Bauordnungsamtes geprüft. Von dieser Seite steht dem Vorhaben dem Grunde nach nichts entgegen. Zwischenzeitlich hat die Arbeiterwohlfahrt die Planung und Umsetzung dieser Baumaßnahme dem Archtekturbüro Paptistella architekten GmbH übergeben. Die Anregungen der Regierung von Oberfranken aus dem Gespräch vom März diesen Jahres wurden in der aktuellen Planung mit eingearbeitet.

 

Das Anwesen, welches sich in Privatbesitz befindet, wird von der Arbeiterwohlfahrt erworben und die Stadt Bamberg wird, unter Berücksichtigung eines Eigenanteils des Trägers, da dieser ja Eigentum an dem Gebäude erwirbt, einen marktüblichen Mietzins hierfür auf Basis der Zinsen (Tilgung ist Vermögensaufbau, deshalb Trägerangelegenheit) der Finanzierung leisten. Nach Rückfrage bei der Regierung von Oberfranken konnte in Erfahrung gebracht werden, dass auch der Erwerb des Gebäudes (nicht das Grundstück) dem Grunde nach förderfähig ist. Da hierfür jedoch der Verkehrswert herangezogen wird, muss dieser durch ein entsprechendes Gutachten des Gutachterausschusses in der Stadt Bamberg mittels eines sogenannten „langen Gutachten“ festgestellt werden. In einem Ortstermin mit dem zuständigen Fachbereich 6 A wurde das Objekt in Augenschein genommen und die notwendigen weiteren Schritte abgestimmt. Die Erstellung eines solchen Gutachtens dauert allerdings 1 bis 2 Monate. Dies bedeutet, dass das Ergebnis nicht mehr rechtzeitig vor der Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu erhalten war. In der nachfolgenden Berechnung als Grundlage für den städtischen und staatlichen Zuschuss wurde mit 80.000,00 € ein voraussichtlicher zu erzielender Höchstwert zu Grunde gelegt. Durch die Förderfähigkeit des Gebäudeerwerbs verringert sich natürlich auch die Finanzierung dieses Objektes durch den Träger und somit auch die von der Stadt Bamberg an die Arbeiterwohlfahrt zu leistende Mietzins. Nach der vorliegenden Kalkulation des Trägers hätte die monatliche Zinsbelastung für das Gesamtobjekt rund 800,00 € bis 900,00 € pro Monat betragen. Der exakte Betrag kann nun aber erst nach der Feststellung des Verkehrswertes durch den Gutachterausschuss ermittelt werden. Dieser Betrag soll der Arbeiterwohlfahrt ab Kauf des Objektes bzw. ab Beschluss über die Durchführung dieser Baumaßnahme, also ab 1.6.2012 erstattet werden. Im März 2012 wurde die konkrete Grundplanung der Einrichtung bei der Regierung mit den Verantwortlichen für Förderung und Fachberatung abgestimmt. Somit ist diese Maßnahme mit dem Fördergeber abgestimmt und eingabereif.

 

Die genaue Grundrissplanung ist den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen nach der aktuellen Kostenberechnung des Architekten insgesamt 240.000,00 €. Selbst unter Einbeziehung eines Verkehrswertes des Gebäudes von maximal 80.000,00 € bleibt der Aufwand unter den maximal förderfähigen Kosten. Dies und unter der Voraussetzung, dass die Maximalhöhe der Krippenförderung zum Tragen kommt, wie es von der Regierung auch in Aussicht gestellt wurde, würde sich die Finanzierung der Maßnahme wie folgt gestalten:

 

 

             

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Da mit der Maßnahme nach den Vorstellungen des Trägers und des Jugendamtes und in Absprache mit der Regierung von Oberfranken im Sommer 2012 begonnen werden soll, nachdem schon etliche Eltern ab September 2012 auf einen Platz warten, bitten wir in diesem Fall um die Beschlussfassung in der Form, dass die Verwaltung ermächtigt wird, nach Vorliegen des Gutachtens des Gutachterausschusses diese Maßnahme in der nächstmöglichen Vollsitzung des Stadtrates beschließen zu lassen. Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg von 302.360,00 € werden 2012 nicht vollständig kassenwirksam benötigt. Auf der dafür vorgesehenen Haushaltsstelle sind für das Haushaltsjahr 2012 sind bislang Mittel in Höhe von 170.000,00 € ausgewiesen. Somit sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 132.360,00 € erforderlich. Nach Rücksprache mit dem Finanzreferat können hiervon durch Mehreinnahmen bei zwei anderen Maßnahmen (St. Franziskus + 59.152,00 € und Nürnberger Straße + 72.500,00 €) sowie bei dieser Maßnahme (+ 63.000,00 €) diese zusätzlichen Haushaltsmittel bereit gestellt werden.

 

Da dem Träger jedoch auch bereits Voranmeldungen vorliegen, von denen 8 Eltern zwingend auf die Betreuung bereits ab September angewiesen sind, wurde eine vorübergehende Betreuungsmöglichkeit gesucht. Um hier jedoch keine zusätzlichen Kosten zu verursachen hat die Arbeiterwohlfahrt in Ihrer Kindertageseinrichtung in Bischberg für die Eltern, die den dringendsten Bedarf haben, die Möglichkeit einer vorübergehenden Betreuung geschaffen, sodass der Stadt Bamberg hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

 

Der Antrag auf staatliche Förderung soll eingereicht werden, sobald der Stadtrat diesem Projekt zugestimmt hat. Er wird für eine Förderung in 2012 bei der Regierung von Oberfranken aufgenommen. Der Bauträger wird für die Baumaßnahme den Bauantrag unverzüglich stellen, sobald der Stadtratsbeschluss bezüglich der Finanzierung der Maßnahme vorliegt.

 

Neben der finanziellen Genehmigung der Maßnahme muss für die staatliche Förderung auch explizit noch die Anerkennung des Bedarfs für diese 12 Krippenplätze durch die Stadt Bamberg erfolgen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

2.              Dem Finanzsenat wird empfohlen, dem Stadtrat die Angelegenheit zur Beschlussfassung über die Bedarfsfeststellung und die abschließende Bezuschussung dieser Maßnahme nach Vorliegen des Verkehrswertgutachtens vorzulegen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 170.000,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Bruttokosten in Höhe von voraussichtlich 132.360,00 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

Bereitstellung im Vermögenshaushalt 2012 durch zusätzliche staatliche Finanzhilfen der Projekte Kinderkrippe Nürnberger Straße, Kindergarten St. Franziskus, Kinderkrippe Sylvanersee

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  jährlich: kindbezogene Förderung mit 45.000,00 € abzüglich Bundesförderung von ca. 12.000,00, sowie jährl. Mietkosten mit 9.000,00 €

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 


Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Unter der Prämisse, dass die genannten Mehreinnahmen erzielt werden, kann dem Deckungsvorschlag des Jugendamtes zugestimmt werden.

Die laufenden Kosten der Folgejahre sind aus dem jeweiligen Budget des Jugendamtes zu tragen.

 

Referat 2 __________________

                     (Bertram Felix)

 

 

 

Amt 20  __________________

                     (Peter Distler)

 

 

 

Abt. 200  _________________

                   (Thomas Friedrich)

 

 

 

Abt. 200  _________________

                     (André Engert)

 

 

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Anlagen

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