Beschlussvorlage - VO/2012/0183-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungshaushalt 2012; Mittelbereitstellung für die Abrechnung der öffentlichen Straßenreinigung und -entwässerung 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beteiligt:
- Bamberg Service
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
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Entscheidung
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22.05.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Mit der Ausgliederung des Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg (EBB) wurden diesem mittels Betriebssatzung als Aufgaben unter anderem der Neubau, der Unterhalt, die Entwässerung, die Reinigung und der Winterdienst der öffentlichen Verkehrsflächen übertragen.
Für den kommunalen Eigenanteil an der Straßenreinigung und -entwässerung erhält der EBB einen jährlichen Abschlag. Die Spitzabrechnung erfolgt dann bei den sogenannten Hausgebühren (Straßenreinigung, Entwässerung) jährlich.
Für das Jahr 2010 legte der EBB die Abrechnung am 31.12.2011 vor. Nach Abzug der Vorausleistungen von insgesamt 4.175.000 ergibt sich eine Nachzahlung von 74.742,74 bei der Straßenentwässerung sowie 123.205,00 bei der Straßenreinigung.
Mangels anderweitiger Deckungsmöglichkeiten ist dieser Nachzahlungsbetrag der allgemeinen Rücklage zu entnehmen (siehe auch Sitzungsvorlage VO/2012/0035-20).
Zur haushaltstechnischen Abwicklung wird um folgende Beschlussfassung gebeten:
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Außerplanmäßig bereit gestellt werden bei
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
63000.64010 | Entwässerungs-/Straßenreinigungsgebühren öffentl. Grund - Abrechnung Vorjahre - | 178.000 | 178.000 |
66000.64010 | Entwässerungs-/Straßenreinigungsgebühren öffentl. Grund - Abrechnung Vorjahre - | 16.000 | 16.000 |
66500.64010 | Entwässerungs-/Straßenreinigungsgebühren öffentl. Grund - Abrechnung Vorjahre - | 4.000 | 4.000 |
2. Deckung erfolgt zu Lasten der allgemeinen Rücklage
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
91000.31000 | Entnahme aus der allgemeinen Rücklage | 198.000 | 4.274.120 |
3. Zuführungshaushaltsstellen
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
91400.90000 | Zuführung an den Verwaltungshaushalt | 198.000 | 486.053 |
91400.28000 | Zuführung vom Vermögenshaushalt | 198.000 | 486.053 |
4. Mittelfreigabe
Haushaltsstelle | Freibetrag | Prozentsatz |
63000.64010 | 178.000 | 100 |
66000.64010 | 16.000 | 100 |
66500.64010 | 4.000 | 100 |
91400.90000 | 486.053 | 100 |
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
x | 3. | Kosten in Höhe von 198.000 für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: siehe Beschlussvorschlag |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
siehe Sitzungsvortrag und Beschlussvorschlag!