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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0190-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Zur Feststellung der Budgetergebnisse 2011 und der anschließenden Mittelbereitstellung in 2012 für die budgetierten Fachbereiche (Dienststellen und städtische Schulen) wird von der Verwaltung folgendes vorgetragen:

 

 

Traditionell budgetierte Fachbereiche

 

 

Grundsätzliches

 

Rechtsgrundlage für die Budgetierung/dezentrale Mittelverantwortung bildet nunmehr Nummer 5 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Bamberg (AFB). Diese Richtlinie ist am 01.07.2011 in Kraft getreten und ersetzte damit die vorläufige Dienstanweisung über die Budgetierung/dezentrale Mittelverantwortung vom 21.03.1997.

 

Hinsichtlich der Handhabung der Budgetergebnisse gilt speziell Nummer 5.5 der AFB. Danach soll bei Ausgabeeinsparungen und Mehreinnahmen, die auf organisatorische Änderungen oder neue Wege („Managementleistungen“) zurückzuführen sind, das jeweilige Amt bzw. Sachgebiet im laufenden oder im folgenden Haushaltsjahr partizipieren. Dies geschieht dabei in der Weise, dass der jeweilige Fachbereich bzw. das Amt zusätzlich zum Budgetansatz noch 50% des eingesparten bzw. zusätzlich eingenommenen Betrags erhält. Der budgetierte Fachbereich hat ein Wahlrecht, ob die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel im Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt oder in eine Sonderrücklage erfolgen soll. Im Fall einer Budgetüberschreitung sind die übersteigenden Beträge dem jeweiligen Fachbereich bzw. Amt dagegen voll anzulasten, d.h. das Budget wird sich um diesen Betrag verringern.

 


Dienststellen

 

Im Haushaltsjahr 2011 haben das E.T.A. Hoffmann Theater und das Historische Museum ihr Budget überschritten. Davon ausgehend sind die Budgets dieser Dienststellen im Haushaltsjahr 2012 wie folgt zu kürzen:

                           

              Dienststelle

Unterschreitung

Übertrag

zu 100%

Historisches Museum

-29.512,49 €

-29.512,00 €

E.T.A.-Hoffmann-Theater

-34.017,66 €

-34.017,00 €

 

              Insgesamt:                                                                                                            - 63.530,15 €    - 63.529,00 €

 

                            Bei den restlichen Dienststellen sind jeweils Einsparungen zu verzeichnen, d.h. die Budgets wurden gar nicht vollständig ausgeschöpft. Als Anerkennung für die Managementleistung der Budgetverantwortlichen, die die positiven Budgetergebnisse ermöglicht haben, sind in diesen Fällen entsprechend der o.g. Richtlinie jeweils 50% der eingesparten Beträge in das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen. Über diese Regelung hinaus gehende Übertragungen sind im Haushaltsjahr 2012 aufgrund der im Zwischenbericht dargestellten angespannten Haushaltslage leider nicht möglich.

 

              Im Einzelnen:

 

Dienststelle

Unterschreitung

Übertrag

zu 50%

Staatl. Schulämter Stadt und Landkreis Bamberg

7.285,10 €

3.643 €

Städtische Musikschule

65.424,78 €

32.713 €

Städtische Volkshochschule

16.400,98 €

8.201 €

Garten- und Friedhofsamt

281.361,53 €

140.681 €

Tourismus & Kongress Service

11.388,97 €

5.695 €

BCE Bamberg Congress & Event GmbH

153.583,21 €

76.792 €

 

 

 

Insgesamt:                                                                                              535.444,57 €         267.725 €

 

Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

Städtische Schulen

 

Die Budgets der weiterführenden Schulen sowie der Grund- und Hauptschulen weisen ebenfalls Einsparungen auf.

 

Auch hier sollen grundsätzlich 50% des das Budget unterschreitenden Betrags ins Haushaltsjahr 2012 übertragen werden. In den Fällen, in denen die Mehreinnahmen aus dem Papier-/Fotokopiergeld 50% des eingesparten Betrags übersteigen, sind mindestens die Mehreinnahmen aus dem Papier-/Fotokopiergeld zu übertragen. Ausnahmsweise sind 100% des das Budget unterschreitenden Betrags ins Haushaltsjahr 2012 zu übernehmen, wenn die Mehreinnahmen aus dem Papier-/Fotokopiergeld über den kompletten Budgeteinsparungen liegen.

 

Die Besonderheit resultiert daraus, dass es sich bei den Papier-/Fotokopiergeldeinnahmen um zweckgebundene Einnahmen handelt. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Kommunalhaushaltsverordnung – Kameralistik (KommHV-Kameralistik) sind zweckgebundene Mehreinnahmen für entsprechende Mehrausgaben zu verwenden. Soweit sie also nicht benötigt werden, sind sie im kommenden Haushaltsjahr wieder zur Verfügung zu stellen.


Im Einzelnen:

             

Dienststelle

Unterschreitung

Übertrag

Weiterführende Schulen

17.356,06 €

8.801 €

Grund- und Hauptschulen

3.493,65 €

3.489 €

 

Insgesamt:                                                                                                 20.849,71 €           12.290 €

 

Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 2 entnommen werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.      Beschlussantrag:

 

1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

a)      Im Haushaltsjahr 2012 werden für die budgetierten Fachbereiche aufgrund der Rechnungsergebnisse 2011 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 370.912 € gemäß den Anlagen 1 und 2 zur Verwendung für aufgabenbedingte Ausgaben bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Inanspruchnahme der Deckungsreserve für Budgetübertrag in Höhe von 225.000 € sowie der allgemeinen Rücklage in Höhe von 145.912 €.

 

Die bereitgestellten Mittel für die Musikschule in Höhe von 65.424 € sind ausschließlich für die Ausstattung der Musikschule im Dientzenhoferbau der St. Getreu Stiftung zu verwenden.

 

b)      Die Verwaltung wird mit dem Vollzug beauftragt.

 

 

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III.               Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

 

1.

Keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 216.486 €
für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von ……….für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Personalkosten:

Sachkosten:

 

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Anlagen

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