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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0235-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 30. Mai 1984 wurde von der vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege aufgrund des Art. 2 des Bayer. Denkmalschutzgesetzes (DSchG) erstellten Denkmalliste Kenntnis genommen und unter dem ausdrücklichen Hinweis keine grundsätzlichen Einwände erhoben, dass diese Liste nur deklaratorischen Charakter hat und jederzeit im Sinne der Erweiterung bzw. Reduzierung der Objekte fortgeschrieben werden kann.

Im Zeitraum zwischen dem 15.12.2011 bis 01.02.2012 teilt das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege im Zuge der Fortschreibung der Denkmalliste Nachträge, Änderungen und Streichungen zur Liste mit, und bittet die Stadt Bamberg hierfür das Benehmen nach Art. 2 DSchG herzustellen.

Gleichzeitig weist das BlfD darauf hin, dass diese Benachrichtigungen der im Art. 2 DSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Stadt dienen. Die Gemeinde bekommt somit Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen. Dabei können nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt werden, die sich auf die Denkmaleigenschaft i. S. d. Art. 1 DSchG beziehen (z. B.

Datierung, inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen). Diese werden durch das BlfD darauf hin

geprüft, ob und inwieweit hierdurch die vorliegende Denkmalfeststellung berührt wird. Einwendungen, die sich gegen die Folgen dieser Denkmalfeststellung richten, sind hingegen erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen; erst hier sind das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit und die privaten Belange gegeneinander abzuwägen. Im Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste können solche Einwendungen nicht berücksichtigt werden.


1. Nachträge zur Denkmalliste:

Am Bundleshof - Ecke Einmündung Wildensorger Straße (Wegkreuz)
Am Bundleshof- Ecke Einmündung Wildensorger Straße. Sog. Dulderkreuz, Wegkreuz, Holz, Korpus von Caspar Christ, 1865; gegenüber Wildensorger Straße 9 (Fl.Nr. 3464/2, Gem. Bamberg)


Fischerei 8 (Turnhalle der ehem. Zentralschule, heute Martinschule)
Fischerei 8. Turnhalle der ehem. Zentralschule, jetzt Martinschule, eingeschossiger Mansarddachbau mit Halbwalm, Dachreiter, durch kräftiges Vorlagensystem gegliedert, nach Westen zweigeschossiger Umkleidekabinenbau mit Walmdach, nach Osten polygonaler Bühnenanbau mit Mansardwalmdach, barockisierender Heimatstil, von Wilhelm Schmitz 1914 (Fl.Nr. 639, Gem. Bamberg)


Abtsberg 2
Abtsberg 2. Zweigeschossige Etagenvilla mit sich durchdringenden Walm- und Satteldächern, hangseits rustiziertes Kellergeschoss, gegliedert durch Erkertürmchen mit Pyramidendach, Risalit mit Sandsteinrelief (Halbfigur der Lourdes-Madonna) und zweigeschossiger überdachter Holzlaube, 1910 von Daniel Fuchs (Fl.Nr. 3287/22, gem. Bamberg)


Laurenziplatz (Pumpbrunnen)
Laurenziplatz. Doppelpumpbrunnen, 1862/63, Pumpwerk 1867 erneuert, achteckiges Holzgehäuse in historisierenden Formen, gusseiserne Brunnenbecken (Fl.Nr. 2102, Gem. Bamberg)


Friedrichsbrunnenweg (Feldhüterhäuschen)
Friedrichsbrunnenweg. Feldhüterhäuschen, zweigeschossiger Massivbau, verputzt, Pyramidendach, 18. Jh. (Fl.Nr. 4175, Gem. Bamberg)


Marienplatz (Marienbrunnen)
Marienplatz. Marienstatue mit Brunnenanlage, 1954 von Robert Bauer-Haderlein (Fl.Nr. 1832, Gem. Bambeg)


Maienbrunnen 34
Maienbrunnen 34. Eingeschossiger Satteldachbau über tonnengewölbtem Keller mit massiven Giebelwänden und verputztem Fachwerk, 15./16. Jh. (Fl.Nr. 3074, Gem. Bamberg)


Maternstraße 45
Maternstraße 45. Ehem. Vikarienhaus, zur Straße zweigeschossiger traufständiger Satteldachbau, Erdgeschoss massiv, hier Reste des spätmittelalterlichen Kernbaus erhalten, Obergeschoss verputztes Fachwerk, wohl 18. Jh., 1876 neubarocke Veränderungen durch Schreinermeister Kaspar Popp (Fl.Nr. 2879, Gem. Bamberg)


Sandbad 14
Sandbad 14. Dreigeschossiges traufständiges Fachwerkhaus mit Satteldach, 2. Obergeschoss 1. Hälfte 18. Jh., Fassade 1859 erneuert, im Kern 15.-17. Jh. (Fl.Nr. 2716, Gem. Bamberg)


Abtsberg 13
Abtsberg 13. Villa, Einfamilienhaus vom Typus des Sommer- bzw. Ferienhaus, eingeschossiger verputzter Massivbau auf quadratischem Grundriss, im Mansardwalmdach an drei Stellen Zwerchhäuser mit unterschiedlichen Dach- bzw. Giebelformen, Gartenseitig Mittelrisalit, an zwei Ecken polygonale Standerker, Werkbundideen aufgreifender Neubarock, 1912 von Anton Fuchs, kleine Veränderungen 1919 (Fl.Nr. 3287/3, Gem. Bamberg)



Altenburger Straße - Ecke Einmündung Burgheimer Lage (Wegkreuz)
Altenburger Straße - Ecke Einmündung Burgheimer Lage. Wegkreuz, Sockel mit seitlich angefügten Voluten, Sandstein, Korpus in Kunststein, 1901 (Fl.Nr. 3556/2, Gem. Bamberg)


2. Änderungen:

Weide 8 mit Pfeuferstraße 20
alt: Weide 8. Viergeschossiges Eckhaus, durch Erker gegliedert und zurückhaltend in Jugendstilformen dekoriert, 1907 von Johannes Kronfuß (Fl.Nr. 759/2 Gem. Bamberg)

neu: Weide 8 mit Pfeuferstraße 20. Mietshaus der ehm. Kunstgärtnerei Mayer, viergeschossiges Eckhaus über Natursteinsockel mit Kreuzfirstsatteldach, massiv, verputzt, durch Erker gegliedert und zurückhaltend in Jugendstilformen dekoriert, 1907 von Johannes Kronfuß; ehem. Kutscherhäuschen, eingeschossiger Pultdachbau in Verlängerung der abgegangenen Stallungen der ehem. Kunstgärtnerei Mayer, 1925 von Hans Veit. (Fl.Nr. 759/2 mit 760/1, Gem. Bamberg)


3. Streichungen:

Sonnenplätzchen 4
Sonnenplätzchen 4. Kleinbürgerhaus, zweigeschossig, traufständig, mit schlicht gegliederter und dekorierter Fassade, Erdgeschoss massiv, Obergeschoss vermutlich in Fachwerk, um 1735, möglicherweise von Justus Heinrich Dientzenhofer.

Wegen erheblicher Reduzierung der historischen Bausubstanz sind die Kriterien für ein Einzelbaudenkmal nach Art. 1 Abs. 2 DSchG nicht mehr erfüllt. Das Gebäude wurde daher als Einzeldenkmal aus der Denkmalliste gestrichen, bleibt jedoch dessen ungeachtet integrierender Bestandteil des Ensembles Altstadt Bamberg.
 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

              Der Bau- und Werksenat nimmt von den Ergänzungen der vom Bayer. Landesamt für Denkmal-

              pflege aufgrund Art. 2 DSchG erstellten Denkmalliste Kenntnis, erhebt keine grundsätzlichen

              Einwände und stellt das Benehmen der Gemeinde nach Art. 2 DSchG her.

 

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