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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0257-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1. Sachstand

Der Umweltsenat hat in seiner Sitzung am 16.11.2012 den im Anhang 1 beigefügten Beschluss gefasst.

Das Stadtplanungsamt hat die Fachdienststellen und die Teilnehmer des Mediationsverfahren "Mobilität im Berggebiet" um Stellungnahme gebeten, wobei angemerkt wurde, dass fehlende Stellungnahmen als Zustimmung zum Verkehrsversuch Diagonalsperre gewertet werden.

Insgesamt gingen 20 Stellungnahmen ein (siehe Anhang 2).

Aus diesen Stellungnahmen geht hervor, was schon in der Vergangenheit allgegenwärtig war und sich auch im Mediationsverfahren "Mobilität im Berggebiet" gezeigt hat: für keine Maßnahme gibt es ein eindeutiges Votum. Weiterhin wird es auch bei einer Diagonalsperre einzelne Härtefälle geben. Bei diesen Härtefällen ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob und wie hier die Härten gemildert werden können.

Letztendlich wird jedoch erst die Durchführung eines Verkehrsversuches zeigen, ob eine Diagonalsperre (ggf. aufgrund der Ergebnisse in modifizierter Form) ein probates Mittel für die Erreichung der verkehrspolitischen Ziele im Berggebiet ist.

 

2. Beschreibung der Planung

Auf der Basis von Schleppkurvenuntersuchungen wurden die von den jeweiligen Fahrzeugarten überstrichene Verkehrsflächen ermittelt. Auf dieser Basis wurden dann die verkehrlichen Maßnahmen entwickelt (siehe Anlage 3).

Für die Probephase sind keine baulichen Maßnahmen vorgesehen. In dieser Phase soll die Maßnahme lediglich durch Markierung und Beschilderung umgesetzt werden.

Sollte die Diagonalsperre eine dauerhafte Einrichtung werden, sind auch bauliche Maßnahmen denkbar, die allerdings immer auch von Bussen und Rettungsfahrzeugen überfahrbar sein müssen.

Um die verkehrlichen Auswirkungen abschätzen zu können, wurde bereits im Vorfeld mit dem EDV-gestützten Verkehrsmodell eine Umlegung durchgeführt. Das Ergebnis ist am Ende der Anlage 3 dargestellt. Für diese Berechnung wurde eine sehr hohe Befolgungsquote der Fahrverbote angesetzt. Als Ergebnis kann festgehalten werden:

- Der Bereich Torschuster/Maienbrunnen/Domplatz/Sutte/Maternstraße/Residenzstraße wird entlastet

- Der Bereich Storchgasse/St. Getreu-Straße/Bundleshof und der Bereich unterer Kaulberg wird zusätzliche Verkehre aufnehmen müssen.

 


3. flankierende Maßnahmen

Als flankierende Maßnahmen sind vorgesehen:

- Hinweisschilder bei der Einfahrt ins Berggebiet

- Anpassung der Wegweisung

- Erhebungen, die zum einen die verkehrlichen Veränderungen und zum anderen die Einhaltung der verkehrlichen Regelungen dokumentiert.

 

4. zeitliche Umsetzung

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung wird eine einjährige Probephase vorgeschlagen, die mit den Pfingstferien 2013 beginnt.

 

5. Kosten

Für die Maßnahme wird mit folgenden Kosten gerechnet:

 

-          Beschilderung, Hinweistafeln              15.000,00 €

-          Markierung              5.000,00 €

-          Verkehrserhebungen              10.000,00 €

Summe              30.000,00 €

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.      Der Umweltsenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.      Der Umweltsenat beschließt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung die Durchführung einer einjährigen Probephase der Diagonalsperre am Torschuster und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Die benötigten Mittel sind in die Haushaltsberatung für 2013 einzubringen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: --  Sachkosten: 30.000 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Über die tatsächliche Mittelbereitstellung beschließt der Stadtrat entsprechend seiner Prioritätensetzung im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013.

 

Aufträge dürfen erst erteilt werden, wenn entsprechende Mittel haushaltsrechtlich zur Verfügung stehen.

 

Bamberg, 26.06.2012

Finanzreferat 

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

 

Amt 20              ____________________

              Peter Distler

 

 

SG 200              ____________________

              Thomas Friedrich

 

 

SG 200      ____________________

              André Engert

 

 

 

 

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Anlagen

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