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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0263-61

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Beratungsfolge

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-          Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-          Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

-          Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-          Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

I.              Sitzungsvortrag:

1.              Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

              Gemäß Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 16.03.2011 lag das Bebauungsplan-Konzept Nr. 43 i in der Fassung vom 16.03.2011 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 02.05. bis 23.05.2011 öffentlich aus und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

              Zum Bebauungsplan-Konzept gingen Anregungen ein, die eine Änderung und Ergänzung der Planung bewirkt haben.

2.         Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan-Konzeptes

-          Im Bebauungsplan-Entwurf wird das im Bebauungsplan-Konzept entlang der südlichen Grundstücksgrenze gelegene Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (zugunsten der Anlieger bzw. Versorgungsträger) auf ein Geh- und Leitungsrecht reduziert (auf Anregung der Nachbarn). Das untere rückwärtige Grundstück ist unmittelbar oben an der Straße Auf dem Lerchenbühl erschlossen und aufgrund des ca. 30%igen Gefälles wäre eine Zufahrt zum unteren Grundstück problematisch.

-          Desweiteren wurde auf dem unteren hinteren Grundstücksteil des Flurstückes 3698/1 ein Leitungsrecht (in Nord-Süd-Richtung) zugunsten des Grundstückes Flurnr. 3697 eingetragen zur weiteren Abwasser-Einleitung beider Grundstücke in den bestehenden privaten Kanal auf dem südlichen Nachbargrundstück Fl.Nr. 3698 und weiter zur Panzerleite.

Dazu bestehen private (notarielle) Verträge. In diesen wurden u.a. eine Dienstbarkeit für die Stadt Bamberg eingeräumt zur Sicherung der Anschlussmöglichkeit an das Entwässerungssystem Panzerleite, da der vorhandene Kanal Auf dem Lerchenbühl nicht mehr aufnahmefähig ist. Zudem wäre eine Entwässerung in diesen Kanal aufgrund des großen Gefälles problematisch und technisch sehr aufwändig.

-          Im Bebauungsplan-Entwurf wurde unter B. Hinweise hinsichtlich des Immissionsschutzes ergänzt (aufgrund der Anregung des Amtes für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz), dass aufgrund der Einstufung zum WR (reines Wohngebiet) besonders niedrige Lärm-Immissionsrichtwerte einzuhalten sind. Haustechnische Einrichtungen (z.B. Zwangsbelüftungseinrichtungen, Wärmepumpen) müssen dementsprechend ausgelegt sein.

Hinsichtlich Klimaschutz wurde ergänzt, dass die ENEV 2009 – 30 % als Mindeststandard einzuhalten ist.

3.         Behandlung der Anregungen

Es gingen folgende Zuschriften ein:

3.1  Öffentlichkeit

3.1.1        Sigurd Raps

              Auf dem Lerchenbühl 35

              96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 24.05.2011

3.1.2              Joseph und Erika Zahner

              Auf dem Lerchenbühl 43

              96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 14.05.2011

3.2                            Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

3.2.1              Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz – Stadt Bamberg

              - Zweckverband für Rettungsdienst u. Feuerwehralarmierung

              mit Schreiben vom: Eingang 21.04.2011

3.2.2              Stadtwerke Bamberg

              Energie- und Wasserversorgungs GmbH

              Mararetendamm 28

              96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 17.05.2011

3.2.3              Freiwillige Feuerwehr Bamberg

              Margaretendamm 40

              96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 20.05.2011

3.2.4              E.ON Bayern AG

              Hallstadter Straße 119

              96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 05.05.2011

3.2.5              Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (Bodendenkmalpflege)

              Schloss Seehof

              96117 Memmelsdorf

              mit Schreiben vom 06.05.2011

 

3.2.6              Entsorgung- und Baubetrieb – Stadt Bamberg

              mit Schreiben vom 02.05.201

3.2.7              Regierung von Oberfranken

              Frau Tiedemann (Ihr Zeichen 24-8291 k)

              Postfach 11 01 65

              95420 Bayreuth

              mit Schreiben vom 25.05.2011

3.2.8              Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz – Stadt Bamberg

              - Immissionsschutz

              - Klimaschutz

              mit Schreiben vom 23.05.2011

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.      Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.      Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

3.      Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

4.      Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 43 i vom 04.07.2012 sowie den Entwurf der Begründung vom 04.07.2012 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

5.      Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 43 i vom 04.07.2012 sowie zum Entwurf der Begründung vom 04.07.2012 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

      

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:     

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Anlagen

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