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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0272-61

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Beratungsfolge

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-              Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-              Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

-              Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-              Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

I.              Sitzungsvortrag:

1.               Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gemäß Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 16.03.2011 wurde zum Flächennutzungsplan-Änderungskonzept in der Fassung vom 16.03.2011 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form eines Aushanges mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Zeitraum vom 02.05.2011 bis 23.05.2011 durchgeführt, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Schreiben beinhalten Anregungen zum Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sowie zum Bebauungsplanverfahren Nr. 43 i. Die Behandlung der eingegangenen Anregungen (s. Anlage) erfolgt daher für beide parallel durchgeführte Verfahren (Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplanverfahren Nr. 43 i) gleichermaßen.

2.               Änderungen und Ergänzungen

Die Planung selbst bleibt unverändert.

3.               Behandlung der Anregungen

Es gingen folgende Zuschriften ein:

3.1.         Öffentlichkeit

3.1.1.  Sigurd Raps
Auf dem Lerchenbühl 35
96049 Bamberg

mit Schreiben vom 24.05.2011

3.1.2.  Joseph und Erika Zahner
Auf dem Lerchenbühl 43
96049 Bamberg

mit Schreiben vom 14.05.2011

3.2              Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

3.2.1.              Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz – Stadt Bamberg
- Zweckverband für den Rettungsdienst u. Feuerwehralarmierung

mit Schreiben vom: Eingang 21.04.2011

3.2.2.              Stadtwerke Bamberg
Energie- und Wasserversorgungs GmbH
Margaretendamm 28
96052 Bamberg

mit Schreiben vom 17.05.2011

3.2.3.              Freiwillige Feuerwehr Bamberg
Margaretendamm 40
96052 Bamberg

mit Schreiben vom 20.05.2011

3.2.4.              E.ON Bayern AG
Hallstadter Straße 119
96052 Bamberg

mit Schreiben vom 05.05.2011

3.2.5.              Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (Bodendenkmalpflege)
Schloss Seehof
96117 Memmelsdorf

mit Schreiben vom 06.05.2011

3.2.6.              Entsorgungs- und Baubetrieb – Stadt Bamberg

mit Schreiben vom 02.05.2011

3.2.7.              Regierung von Oberfranken
Frau Tiedemann (Ihr Zeichen 24-8291 k)
Postfach 11 01 65
95420 Bayreuth

mit Schreiben vom 25.05.2011

3.2.8.              Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz – Stadt Bamberg
- Immissionsschutz
- Klimaschutz

mit Schreiben vom 23.05.2011

 

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.            Der Bausenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.            Der Bausenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

3.            Der Bausenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

4.            Der Bausenat beauftragt das Baureferat, den Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes vom 16.03.2011 sowie den Entwurf der Begründung vom 16.03.2011 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

5.            Der Bausenat beauftragt das Baureferat, zum Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes vom 16.03.2011 sowie zum Entwurf der Begründung vom 16.03.2011 die Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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