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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0273-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Bau- und Werksenat hat am 04.07.2012 zu TOP 16 aufgrund des von der Verwaltung vorgelegten Sitzungsvortrages folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Behandlung der Angelegenheit wird in die Vollsitzung am 26.07.2012 verwiesen“.

 

Aus Sicht des Baureferates liegen neue Erkenntnisse zur Sachlage, ausgenommen die Ergänzung durch die inzwischen vorliegende naturschutz- und immissionsschutzrechtliche Stellungnahme, und zur Rechtslage für den beantragten Standort an der Unteren Sandstr. 30a nicht vor.

 

Das Immobilienmanagement hat alternative Standorte, wie aus der Mitte des Bau- und Werksenates gewünscht, intensiv geprüft und die Ergebnisse in einer gemeinsamen Stellungnahme des Finanzreferates und der Schulleiter am 17.07.2012 zusammengefasst. Die Stellungnahmen des Finanzreferates vom 06. und 19.06.2012, die dem Bau- und Werksenat am 04.07.2012 vorgelegt worden sind, werden damit aktualisiert. Ein geeigneter Alternativstandort steht aber im Ergebnis auch heute nicht zur Verfügung. Seitens des Finanzreferates und der Schulleiter wird daher um Genehmigung des vorübergehenden Schul-Containerstandortes am Stadtarchiv gebeten.

 

 

                 Bauherr:  Zweckverband Gymnasien Stadt u. Landkreis Bamberg Herr Felix Bertram

                Entwurfsverfasser:  Dittrich-Jakobs-Brennauer

 

Kurzbeschreibung:             

Für die Dauer der Sanierung des Clavius-Gymnasiums soll auf dem südlichen Gelände des Stadtarchivs ein Ersatzstandort in Containerbauweise bereitgestellt werden. Geplant ist eine zweigeschossige Containeranlage als Schulgebäude mit insgesamt 10 Klassenzimmern.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite: 14,55 m              Länge: 32,25 m              6,00 m

             

                  bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               24.05.2012

                                    vollständig:            14.06.2012    

 

 

 

 

 

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes / Baulinienplan - Nr.: 15 C

                            rechtsverbindlich seit: 22.04.1988

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Mischgebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

- Schulcontainer außerhalb des Baurahmens

              Begründung:

Der genannte Bebauungsplan setzt hier fünf Busparkplätze fest, die allerdings nicht errichtet sondern als Grünfläche angelegt wurden.

Da es sich bei der Containeranlage um ein zeitlich befristetes Ersatzschulgebäude handelt und nur temporär errichtet werden soll, ist das Vorhaben städtebaulich vertretbar.

             

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                            nein:             nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: /              anrechenbar: /                            nachzuweisen:              keiner

Da es sich um eine temporäre Anlage handelt und es sich nur um eine Verlagerung der Klassenzimmer handelt, wird für diese Anlage kein Stellplatznachweis verlangt.

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

Stellungnahme des Immobilienmanagements zur Standortwahl liegt dem Sitzungsvortrag bei.

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               unter Vorbehalt

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

 

Sonstiges – Naturschutz, Immissionsschutz

 

Im Bereich der Containeranlage befindet sich ein nach der Baumschutzverordnung geschützter Baum (Esche, gepflanzt bei der Renovierung des Alten Krankenhauses) und eine gut eingewachsene Hecke mit alten
Holundern zur Nachbarbebauung hin. Für die Esche ist eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Die Container sind möglichst weit von der Hecke abzurücken, um sie weitgehend zu erhalten (Rückschnitt oder auf Stock setzen ist nach Notwendigkeit zulässig).

Gegenüber dem benachbarten Wohngebiet sind die Immissionsrichtwerte für die von den haus- und lüftungstechnischen Anlagen ausgehenden Geräusche einzuhalten.

             

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.      Der Stadtrat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

2.      Die Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.07.2012 sowie der CSU-Stadtratsfraktion und von Herrn Stadtrat Norbert Tscherner, beide vom 10.07.2012, sind damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 

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Anlagen

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