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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0274-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Fa. Glaskontor hat im Jahr 1996 von ihrem bisherigen Firmensitz in der Wunderburg an den Börstig umgesiedelt. In der Folge wurde auf Grundlage eines städtebaulichen Wettbewerbs der Bebauungsplan Nr. 242 E für das Gebiet zwischen Ehrlichstraße, Kapellenstraße und Hedwigstraße entwickelt. Auf dieser Rechtsgrundlage wurden von privater Investorenseite verschiedene Anläufe unternommen, dieses Gebiet einer Bebauung zuzuführen.

 

Da der seit dem 27.03.1998 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 242 E hinsichtlich Maßstäblichkeit, Ausprägung und städtebaulichem Konzept inzwischen nicht mehr den heutigen, nachhaltigen Entwicklungs­zielen entspricht, hat der Bau- und Werksenat in seiner Sitzung vom 05.10.2011 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 242 E beschlossen und den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungs­plan­verfahren Nr. 242 F gefasst.

 

Im Vorfeld des obigen Aufstellungsbeschlusses erwarb die Stadt Bamberg ebenfalls im Jahr 2011 das ehemalige Betriebsgelände der Fa. Glaskontor an der Ehrlichstraße und verfügt somit über wichtige Schlüsselgrundstücke in diesem Bereich. Parallel hierzu ist die Stadt Bamberg seither unvermindert bestrebt, weitere Flächen in diesem Bebauungsplangebiet zu erwerben.

 

 

 

 

Erfolgreiche Abschlüsse sind jedoch äußerst schwierig, da bisher konkrete planerische Ausweisungen und daraus resultierende künftige Grundstücksgrenzen fehlen. Durch die jetzt vorgeschlagene öffentlich-rechtliche Bodenordnung wird klar fixiert, dass auf Grundlage eines Bebauungsplanentwurfes Verhandlungen mit allen beteiligten Grundstückseigentümern geführt werden können und nach den Maßgaben des Umlegungs­rechtes die Grundstückssituation neu geordnet wird.

 

So sind auch die früheren Ordnungsversuche von privater Investorenseite insbesondere aufgrund der vor­handenen Eigentümerstruktur und der ungünstigen Grundstücks­zuschnitte (zum Großteil straßenseitige Altbebauung mit rückwärtigen Hausgärten) gescheitert. Aktuell ist ebenfalls nicht abzusehen, inwieweit die (weiterhin laufenden) freiwilligen Ordnungsversuche der Stadt Bamberg zum Erfolg führen.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, bereits jetzt die Anordnung eines gesetzlichen Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB für das ca. 4,6 ha große Bebauungsplangebiet Nr. 242 E/F zwischen Ehrlich­straße, Kapellen­straße und Hedwigstraße (ehem. Glaskontor­gelände, u. a.) zu beschließen (vgl. Anlage).

 

Im Rahmen dieses Umlegungsver­fahrens können dann neben einer kostengünstigen grundstücksmäßigen Neuordnung des Gebietes insbesondere auch weitere im aktuellen Bebauungsplanverfahren fest­zu­setzende Rechte (z. B. Geh- und Fahrtrechte, Leitungs­rechte zugunsten der Versorgungsträger, usw.) ohne weitere Notar- und Grundbuch­kosten hoheitlich gesichert werden.

 

Sobald eine konkrete Entwurfsplanung des Gebietes im Rahmen des o. g. Bebauungsplan-Änderungs­verfahrens Nr. 242 F vorliegt, wird sich im nächsten Verfahrensschritt der Umlegungsausschuss der Stadt Bamberg mit diesem Umlegungsgebiet befassen.

 

Es wird um Genehmigung des nachfolgenden Beschlussantrags gebeten.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.            Beschlussvorschlag

 

Zur Neuordnung des Bebauungsplangebietes Nr. 242 E/F für den Bereich zwischen Ehrlichstraße, Kapellen­straße und Hedwigstraße (ehem. Glaskontorgelände, u. a.) ordnet die Stadt Bamberg ein gesetzliches Umlegungsverfahren gemäß §§ 45 ff. BauGB an.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanz­plan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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