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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0298-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Jahr 2013 hat das Immobilienmanagement alle Schul­leitungen abgefragt, welche baulichen Maßnahmen unter entsprechender Prioritätensetzung an ihrer Schule als notwendig erachtet werden.

 

Diese Meldungen der Schulen sind dann unter fachlicher Beurteilung des Immobilienmanagements in die Vorschlagsliste der Verwaltung mit eingeflossen (siehe Anlage 2, berücksichtigte Anträge der Schulleitungen sind hierbei blau hinterlegt).

 

 

Bauliche Maßnahmen

Die beim Vorgespräch des Kultur- und Schulreferenten, Herrn Bürgermeister Hipelius, mit den Vertretern der Stadtratsfraktionen am 11.Juni 2012 vorgetragenen Mittelanforderungen in Höhe von 1.000.000,-- € (Grund- und Hauptschulen 870.000,-- € + Fachschulen 130.000,-- €) sind im Einzelnen für jedes Objekt in der Anlage 2 dargestellt.

 

Beantragt werden für das kommende Haushaltsjahr die mit der Priorität 1 (dringlich) eingestuften Maßnahmen im Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt. Die zunächst zurückgestellten Arbeiten der Prioritätsstufe 2 stehen jedoch mittelfristig in den nächsten Jahren an. Bei Priorität 3 handelt es sich zwar um wünschenswerte, in der Schwerpunktsetzung aber nachrangige Vorhaben.

 

 

 

 

 

 

Schulhausbegehung

Die diesjährige Schulhausbegehung wurde von der zuständigen Stadtratskommission unter Leitung des Kultur- und Schulreferenten, Herrn Bürgermeister Hipelius, am 21. Juni 2012 durchgeführt. Auf­grund der bereits erledigten und anstehenden Baumaßnahmen wurden folgende Schulen in Augen­schein genommen:

 

-              Domschule

-              Luitpoldschule

-              Wunderburgschule

-              Hugo-von-Trimbergschule

 

 

Sonderkontingente

Aus den allgemeinen, laufenden Bauunterhaltsaufwendungen wurden die erforderlichen Mittel für Sondermaßnahmen, die eine Mehrzahl von Schulen betreffen, herausgenommen und eigenständig aus­gewiesen. Die Verwendung dieser Mittel in Höhe von insgesamt 800.000,-- € ist für das Haushaltsjahr 2013 folgendermaßen geplant:

 

 

1. Brandschutzmaßnahmen an Schulen:

 

Die baulichen Brandschutzmaßnahmen sollen im Jahr 2013 mit einem Kostenvolumen von 500.000,-- € fortgeführt und umgesetzt werden.

 

 

2. Sanierung von Toiletten- und Duschanlagen:

 

In Fortsetzung des Sonderprogrammes zur Sanierung von Toiletten- und Duschanlagen, für das im Haushaltsplan 2012 bereits ein Betrag von 200.000,-- EUR bereitgestellt ist, werden für das kommende Haushaltsjahr Finanzmittel in einer Größenordnung von 300.000,-- € beantragt, deren Verwendung auf die entsprechenden Anlagen in der Gangolfschule und in der Wunderburgschule konzentriert werden soll.

 

 

3. Wartung sicherheitsrelevanter Anlagen:

 

Alle sicherheitstechnischen Anlagen und wartungspflichtigen Anlagenkomponenten (Brand­meldeanlagen, Blitzschutz, Trinkwassernetz, Hallendächer, elektrische Anlagen usw.) sind auf­grund geänderter gesetzlicher und technischer Vorgaben nach festgelegten Wartungsintervallen zu prüfen, den geltenden Verordnungen anzupassen und soweit erforderlich instand zu setzen.

 

Die Wahrnehmung der Betreiberpflichten an öffentlichen Gebäuden gewann in der jüngeren Vergangen­heit zunehmend an Bedeutung und bedarf einer konsequenten Umsetzung, die ohne Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel nicht zu realisieren ist. Insgesamt werden für diesen Aufgabenkomplex 100.000,-- € beantragt, die mit einem Pauschalbetrag von 5.000,-- € bei den einzelnen Schulen veranschlagt sind.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

 

1.      Die durch die Stadtratskommission bewerteten und vorgesehenen baulichen Sondermaßnahmen in Schulen für das Haushaltsjahr 2013 werden zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel von insgesamt 1.800.000,-- € inklusive des Sonderkontingentes über 800.000,-- € für das Haushaltsjahr 2013 zu beantragen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanz­plan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 


 

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Anlagen

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