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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0302-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Wirkung vom 01.01.2012 (bereits ab 01.09.2011 in Teilzeit) wird der Seniorenbeauftragte durch eine weitere Vollzeitstelle unterstützt.

 

Als Übergangslösung geplant, zeigt die Möglichkeit der Aufgabenübernahme aufgrund der aktuellen Stellenbesetzung jedoch den dauernden Bedarf. Wenn der Anspruch besteht, den Bedürfnissen der Klientel zu entsprechen und dem Bedarf gerecht zu werden, ist der vielfältige Aufgabenbereich nicht länger alleine zu bewältigen. Zudem ist aufgrund des demographischen Wandels eine stärkere Orientierung am Bedarf der Zielgruppe notwendig geworden.

Demenz und Pflegebedürftigkeit, Altersarmut, Alternative Wohnformen, Aktivität im Alter, Vereinsamung, Rechtliche Fragen und Migration – der Katalog der Anforderungen an den Seniorenbeauftragten ist in den vergangenen Jahren immens angestiegen.

 

Auch die Rolle der/des Seniorenbeauftragten hat sich gewandelt. In der Außenwirkung wird er/sie vor allem als die erste Anlaufstelle für alle Seniorenfragen wahrgenommen. Als Mittler zwischen den Bedürfnissen der Klientel, der Politik und den Anbietern seniorengerechter Angebote muss der/die Seniorenbeauftragte nicht nur fachkundiger Ansprechpartner in all diesen Bereichen, sondern vermehrt auch Initiator eigener Projekte und Begleiter des Engagements von Ehrenamtlichen sein.

 

Um im Sinne des §71 SGB XII (siehe Anhang) gezielt arbeiten zu können, muss er/sie über konzeptionelles Wissen verfügen, zukunftsorientiert planen und fachbezogen handeln können.

 

Die Herausforderungen der nächsten Jahre sind es insbesondere die gesellschaftliche Teilhabe sowie das Bürgerschaftliche Engagement älterer Menschen zu fördern. Dies kann beispielsweise durch den Aufbau nachbarschaftlicher Projekte geschehen, die Begleitung von Ehrenamtlichennetzwerken oder die Initiierung entsprechender Projekte. Solche Netzwerkarbeit bedarf der Betreuung und Beratung. Nicht zu vergessen sind die Landkreise und kreisfreien Städte nach Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) verpflichtet integrative regionale seniorenpolitische Gesamtkonzepte zu entwickeln, die diese Themen mit abbilden. Auch hier ist der/die Seniorenbeauftragte gefordert. In diesem Gesamtkonzept finden sich bestenfalls die Grundlagen für eine fundierte und zukunftsorientierte Seniorenpolitik für die nächsten Jahre, orientiert am Seniorenpolitischen Konzept des Freistaates Bayern und zugeschnitten auf Bamberger Verhältnisse.

 

Zum anderen ist ein personeller Einsatz erforderlich in den Bereichen für welchen die Betreuungsstelle (noch) nicht zuständig sind, also wo (noch) keine unmittelbare Gefährdung vorliegt. Hier sind teilweise Hausbesuche der Klientel erforderlich, um sich in deren eigenen vier Wänden ein Bild vom tatsächlichen Hilfebedarf machen zu können. Diese Aufgaben können schon mit der aktuellen Stellensituation nur knapp bewältigt werden.

 

Die Mischung aus Beratung, Betreuung und anwaltschaftlicher Vertretung der Interessen der Klientel soll im Sinne der Prävention einen Beitrag dazu leisten, älteren Menschen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben Zuhause, in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Dazu muss gewährleistet sein, dass sie einen Ansprechpartner finden, der zum Beispiel über die Möglichkeiten eines bedarfangepassten Umbaus der Wohnung berät, über finanzielle Unterstützung aufklärt und den Kontakt zu Haupt – oder ehrenamtlichen Fachstellen bzw. Hilfsdiensten herstellt. Viele alte Menschen ziehen aufgrund von Unsicherheit und mangelnder Kenntnis der vorhandenen Möglichleiten in ein Heim, bzw. verwahrlosen, weil sie nicht wissen, woher Hilfe kommen kann. Damit sind stets immense Kosten verbunden. Somit spart eine fachgerechte Beratung Kosten für Heimunterbringung, Grundsicherung und Pflege, da die Heimunterbringung hinausgezögert wird. ¹

 

Entscheidend im Bereich der Prävention ist ein Austausch mit allen Akteuren im Seniorenbereich. Der/Die Seniorenbeauftragte muss im Gespräch bleiben mit Heimen, Vereinen, Verbänden und insbesondere der Arbeitsgemeinschaft der Älteren Mitbürger Bambergs. Aus diesen Kontakten ergeben sich die Ziele und Aufgaben des Arbeitsfeldes. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die sprunghaft ansteigenden Zahlen im Pflegebereich sinnvoll (2,4 Millionen Pflegebedürftige sind es aktuell in Deutschland, bis 2050 geht man von einer Verdoppelung aus!). Im Moment wird ein Runder Tisch zum Thema Pflege und Wohnen installiert, weitere themenbezogene Gremien werden folgen.

 

Nur durch die aktuelle Stellenbesetzung werden im Jahr 2012 – neben den sonstigen Aufgaben - die Umsetzung von zwei Großprojekten möglich, die Planung einer Messe gemeinsam mit der Behindertenbeauftragten in 2013, die Neugestaltung des Internetauftrittes und die Überarbeitung der Broschüren „Älter werden in Bamberg“ und „Senioren – und Pflegeeinrichtungen“.

 

Für die Aufgabenmehrung im Seniorenbereich ist vor allem der demographische Faktor entscheidend.

Lag der Altenquotient im Jahr 2010 in der Stadt Bamberg noch bei 34,5, so wird für das Jahr 2030 ein Quotient von 45,3 erwartet.² (Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung) Dabei liegt der Anteil der über 65jährigen in Bamberg bereits heute bei 22% der Gesamtbevölkerung. Bis 2030 ist demnach mit einem Anstieg dieser Altersgruppe um 25% zu rechnen.

 

Gesamtbesetzung

Aufgabe

Ausbildung

Stellenumfang

Seniorenbeauftragte/r             

Bereits vorhanden                           

Diplom-Sozialpädagoge/Sozialpädagogin

Vollzeit

Mitarbeiter/in des/der Seniorenbeauftragten (Stellvertretung)

Bereits befristet vorhanden

Diplom-Sozialpädagoge/Sozialpädagogin             

Vollzeit

oder

2 x Teilzeit

Mitarbeiterin

Teilzeit 19,15h

bereits vorhanden

Verwaltungsfachangestellte

Teilzeit 19,15h

Mitarbeiterin

Teilzeit 19,30h

bereits vorhanden             

Verwaltungsfachangestellte

Teilzeit 19,30h

 

 

¹              1 Heimplatz kostet etwa 40?000 – 50?000 €/Jahr

²              Altenquotient: Anzahl 65-Jährige oder Ältere je 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1. Der Familiensenat nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

2. Der Familiensenat empfiehlt dem Personalsenat folgende Beschlussfassung:

             

Eine Planstelle für eine/n Sozialpädagogen/Sozialpädagogin ist einzurichten.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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