Beschlussvorlage - VO/2012/0304-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsentwicklung 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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19.07.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Für das Haushaltsjahr 2012 wurde der Budgetring 510 des Stadtjugendamtes im Vergleich zu den Anforderungen um rund 1,1 Mio. gekürzt. Aufgrund des zum überwiegenden Teil aus Pflichtleistungen bestehenden Aufgabenbereiches des Jugendamtes sind Einsparungen in dieser Dimension jedoch keinesfalls zu erzielen.
Infolgedessen ist bereits jetzt absehbar, dass zusätzliche Mittel benötigt werden, um den Verpflichtungen aus den einzelnen Bereichen nachkommen zu können. Zum aktuellen Zeitpunkt kann nur mittels der aktuellen Fallzahlen mit Hochrechnungen bis zum Jahresende eine Aussage getroffen werden. So zeigt der Jahresverlauf bisher im Bereich der stationären Hilfen zur Erziehung in der gesamten Bandbreite eine steigende Tendenz, auch wieder durch Zuzüge aus anderen Zuständigkeitsbereichen. Ein weiterer Faktor war im ersten Halbjahr auch eine stark zunehmende Zahl an Meldungen über Kindeswohlgefährdung, mit der Folge von zwingend erforderlichen Inobhutnahmen. Nachfolgend die kumulierten Fallzahlen und Kosten in diesem Bereich:
Hilfe | Akt. Fallzahl | Anzahl der Unterbringungstage | Ø Tages-satz | Jahreskosten | Ansatz 2012 |
§§ 27, 34 SGB VIII Heimerziehung für Minderjährige | 65 (55) | 22.686 (19.844) | 124,47 (139,28) | 2.824.000,00 (2.622.000,00) | 1.991.600,00 (1.976.000,00) |
§§ 27, 41 SGB VIII Heimerziehung für Volljährige | 10 (10) | 3.349 (3.709) | 113,60 (101,76) | 381.000,00 (290.000,00) | 241.000,00 (175.000,00) |
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte | 7 (8) | 2.639 (2.920) | 161,43 (165,80) | 426.000,00 (436.000,00) | 347.600,00 (233.000,00) |
§ 19 SGB VIII Mutter/Vater-Kind-Unterbringungen
| 6 (5) | 4.452 (3.419) | 80,21 (81,62) | 357.000,00 (281.000,00) | 231.800,00 (75.000,00) |
Summe |
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| 3.988.000,00 (3.629.000,00) | 2.812.000,00 (2.459.000,00) |
Vorjahreszahlen in Klammer
Die Höhe dieser Hilfen ist im Vergleich zum Vorjahr hinsichtlich der Fallzahlen bzw. Unterbringungstage und Tagessatz deutlich verändert. Die Begründung hierfür ist auch dem Sitzungsvortrag für den Haushaltsentwurf 2013 zu entnehmen.
Bei der Übernahme von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen hat sich die Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes mindernd auf den Budgetring 510 ausgewirkt. Allerdings wurde im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2012 der Ansatz entsprechend angepasst, sodass hier keine Einsparungen zu erwarten sind. Die Kindertagespflege hingegen wird trotz erhöhtem Ansatz damit nicht auskommen. Nach den vorliegenden betreuten Kindern sind hier Ausgaben von rund 190.000,00 zu erwarten, bei einem Ansatz von 139.100,00 .
Bei der kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG ist festzustellen, dass die Haushaltsmittel im Bereich der Kindergärten definitiv nicht ausreichen, da hier auch die Krippengruppen mit abgerechnet werden, welche keine eigenständigen Einrichtungen sind wie z.B. St. Josef/Gaustadt, An der Auferstehungskirche, der KinderVilla der Universität oder dem Kindergarten St. Otto.
Ob die Haushaltsansätze ausreichen, wird neben den tatsächlichen Buchungszeiten, welche wir erst mit den Abrechnungen Ende September erfahren, auch von der Anhebung des Basiswertes für das abgelaufene Jahr abhängen. Die geplanten Krippenbauten haben sich zum Teil zeitlich etwas verzögert, was sich natürlich auch auf die Leistung des gesetzlichen Zuschusses auswirkt.
Derzeit ist die Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes in der Abstimmungsphase. Diese Änderung bringt auch finanzielle Auswirkungen mit sich, da sowohl der sogenannte Basiswert-Plus (= zusätzlicher Basiswert bei Einhaltung eines Anstellungsschlüssels von 1 : 11,0 oder besser), als auch die Beitragsreduzierung für den Besuch des Kindergartens im letzten Jahr vor der Einschulung um zunächst 50,00 je Monat durch die Kommune an die Träger auszureichen ist. Auch wenn hier der Staat diese Mittel vollständig übernimmt, erhöht dies zunächst zwangsläufig den Ausgabeansatz. Genaue Beträge können hier aufgrund der noch fehlenden Informationen nicht genannt werden. Dazu kommt auch noch, dass im Herbst mit einer allgemeinen Erhöhung des Basiswertes zu rechnen ist, da hier ja auch die Tariferhöhungen mit berücksichtigt werden müssen. Eine Erhöhung um 5 % würde für die Stadt Bamberg eine höhere Nettobelastung von ca. 250.000,00 bedeuten! Da für die Abrechnung 2011/2012 ebenfalls mit einer Erhöhung zu rechnen ist, erwarten wir auch in diesem Jahr, dass ein Teil der Nachforderungen bereits im Oktober benötigt wird, da zu diesem Zeitpunkt immer der 1. Abschlag der kindbezogenen Förderung mit heuer voraussichtlich knapp 3 Mio auf einen Schlag zur Auszahlung ansteht.
Das Jugendamt informiert das Finanzreferat fortlaufend durch monatliche Hochrechnungen der Haushalts- und Fallzahlen über die aktuelle Situation. Das Bemühen, der effizienten Steuerung der Jugendhilfe findet jedoch seine Grenzen mit den zunehmenden Anforderungen und Aufgaben, die den Jugendämtern zugewiesen werden. Das Wohl von Kindern und Familien kann auch nicht vorrangig unter dem fiskalischen Aspekt betrachtet werden, wenn gleichwohl natürlich durch interne Ablaufstrukturen und Entscheidungsprozesse auf die finanziellen Auswirkungen immer ein entsprechendes Augenmerk gerichtet ist. Zu beachten hierbei ist jedoch, dass aus dem Gesamtbudgetring des Jugendamtes zwischenzeitlich mehr als die Hälfte durch die Förderung der Kinderbetreuung verschlungen wird, bei der keinerlei Einsparungsmöglichkeiten bestehen.
Die wichtigsten Ausgabepositionen und ihre Hochrechnung bis zum Jahresende nach den aktuellen Fallzahlen haben wir Ihnen in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet:
Verwaltungshaushalt - Einnahmen
Die Einnahmeseite stellt sich so dar, dass wir zum Stand 18.06.2012 insgesamt 47 % unserer Einnahmen bereits erzielt haben. Zudem ist durch Erstattungsfälle bei den Minderjährigen in Heimerziehung und der höheren kindbezogenen Förderung in Kindertageseinrichtungen ein Einnahmeplus zu erwarten. Ob dies jedoch im Endeffekt dazu führt, dass wir unser Gesamteinnahmesoll von 6.228.090,00 überschreiten und diese Mehreinnahmen dann zur teilweisen Deckung unserer Mehrausgaben einsetzen können, bleibt abzuwarten.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: