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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0305-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bereits seit einigen Jahren klagt der Kindergarten über teilweise erhebliche Geruchsbelästigungen in dem Gebäude. Diese sind teilweise so stark, dass sich der Geruch intensiv der Kleidung anhaftet. Außerdem gibt es ständige Probleme mit dem Eintritt von Regenwasser durch das Flachdach, was laufende Ausbesserungsarbeiten nach sich zieht.

 

Um eventuelle Belastungen durch Schadstoffe auszuschließen, wurde bereits 2009 vom Träger ein Institut mit der Untersuchung der Innenraumschadstoffe beauftragt. Das Ergebnis dieses Berichtes gab zumindest in der Hinsicht Entwarnung, dass die Raumluft weder mit Formaldehyd, Aldehyden oder Schimmelsporen belastet war.

 

Dennoch teilte das Institut bereits damals mit, dass sich nach deren Erfahrungen die Beseitigung solcher Geruchsbelästigungen in der Praxis als äußerst schwierig erwiesen hat und oft ein Ersatzneubau einer Sanierung vorzuziehen ist. Durch die finanzielle Belastung des Trägers wurde in einem Gespräch mit Träger, Erzbischöflichen Bauamt und Stadtjugendamt anvisiert, den Ersatzneubau für die Jahre 2013/2014 vorzusehen. Bis dahin sollten grundlegende planerische und statische Untersuchungen erfolgen, da angedacht war, den Ersatzneubau auf der vorhandenen Gründung zu errichten.

 

Nach Akteneinsicht in die Bauakten durch das Erzbischöfliche Bauamt konnten detailliertere Angabe zur Bauweise und zur Gründung gemacht werden. Hierbei wurde auch festgestellt, dass es anscheinend schon während der Bauzeit und auch danach Feuchtigkeitsprobleme gegeben hat. Im Übrigen ging aus den Plänen hervor, dass wegen der Gründung bis zum tragfähigen Boden ca. 1,50 m hohe Fundamentmauerwerke hergestellt werden mussten. Zur weiteren Planung wurde ein Statikerbüro beauftragt, die Bodenplatte des Kindergartens zu untersuchen, daher zur Klärung, ob diese tragfähig für eine neue, massive Konstruktion ist. Das Gutachten des Statikerbüros kommt zu der Empfehlung, „…die Bestandsgründung zu belassen und hierauf eine neue Planung erdgeschossig aufzubauen. Dabei ist es auch möglich, sich von der bisherigen Raumaufteilung und damit der Lage der statisch lastabtragenden Wände zu lösen.“

 

Um sicherzustellen, dass auch weiterhin keine Schadstoffe in der Raumluft vorhanden sind, wurde in Absprache aller Beteiligten im Sommer 2011 vorgeschlagen, noch einmal ein Gutachten zur Raumluftbelastung in Auftrag zu geben. Die Untersuchungen im November hatten ein ähnliches Ergebnis wie 2009, jedoch mit der deutlichen Empfehlung des Ingenieurbüros, den Neubau der Einrichtung vorzusehen.

 

Mit den Haushaltsberatungen 2012 stellte der Stadtrat diese Maßnahme zumindest mit Planungkosten i.H.v. 50.000,00 € in den Vermögenshaushalt der Stadt Bamberg ein. Die wesentliche Finanzierung der Maßnahme erfolgt dann in den Jahren 2013 und 2014.

 

Zwischenzeitlich liegt eine mit dem Träger, dem Personal, dem Erzbischöflichen Bauamt und dem Stadtjugendamt abgestimmte Planung vor. Diese Planung wurde auch bereits der Fachberatung und der Förderstelle Regierung von Oberfranken vorgelegt, welche diese ebenfalls abgesegnet haben.

Durch den Abbruch des bestehenden Gebäudes ist eine Auslagerung der vorhandenen 3 Gruppen unvermeidbar. Hier hat sich der Träger auch bereits Gedanken gemacht und möchte in das gegenüber liegende ehemalige Glaskontor-Gelände gehen, um dort Container zu stellen. Dies muss allerdings noch im Detail geprüft werden, ob und wie dies umgesetzt werden kann.

 

Hinsichtlich der von der Stadt Bamberg noch zu treffenden Aussage zur Bedarfsnotwendigkeit dieses Kindergartens ist festzustellen, dass in diesem innenstadtnahen Gebiet derzeit nicht auf eine Kindergartengruppe verzichtet werden kann. Da das Gelände und auch die Statik der vorhandenen Bodenplatte eine Erweiterung nach oben nicht zulässt, können dort wie bisher 3 Betreuungsgruppen gebaut werden. Der rein zahlenmäßige Bedarf stellt sich nach den aktuellen Einwohnerdaten im statistischem Bezirk VI (Stand: Januar 2012) wie folgt dar:

 

 

2012/2013

2013/2014

2014/2015

3,5 Jahrgänge

(alle Kinder die zum 31.12. 3 Jahre alt sind)

150

148

140

 

Wichtig hierbei ist jedoch, dass dieser Kindergarten und auch der Kindergarten Friedrich Oberlin zur Versorgung der Innenstadt mit beitragen. Um allerdings auch für die Zukunft gerüstet zu sein, wurde bei der Planung bereits berücksichtigt, dass im Falle des Rückganges des Bedarfs an Kindergartenplätzen eine Gruppe so ausgebildet ist, dass sie relativ problemlos zu einer Krippengruppe umfunktioniert werden kann, bis hin zu einem gut abgrenzbaren eigenen Außenspielbereich.

 

Die finanzielle Seite des Ersatzneubaus sieht wie folgt aus:

 

 

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg von rund 1.104.600,00 € werden 2012 und 2013, sowie 2014 kassenwirksam benötigt. Auf der dafür vorgesehenen Haushaltsstelle 46420.98780 sind für das Haushaltsjahr 2012 bereits 50.000,00 € ausgewiesen, sodass für 2013 und 2014 brutto noch 1.054.600,00 € benötigt werden. Da allerdings für dieses Projekt keine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen war und zudem auch durch die aktuelle Haushaltslage der Stadt (Ansiedlung der Firma Brose, Konversion des US-Geländes, ICE-Trasse) keine anderen Verpflichtungsermächtigungen herangezogen werden können, muss die Finanzierung der Maßnahme unter den Vorbehalt der Entscheidung über den Haushalt 2013 gestellt werden

 

Dies bedeutet auch, dass der Antrag auf staatliche Förderung erst eingereicht werden kann, sobald der Stadtrat die Bereitstellung der Haushaltsmittel mit dem Haushalt 2013 beschlossen hat. Der Bauträger wird für die Baumaßnahme zwischenzeitlich den Bauantrag stellen, um dann baldmöglichst nach der Genehmigung durch die Regierung beginnen zu können. Hierbei ist noch zu klären, ob für die Aufstellung der Container (mit Kosten von 73.000,00 € in der Kostenberechnung enthalten) ebenfalls eine Baugenehmigung erforderlich ist.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

2.              Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Bedarf von 75 Kindergartenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für den Kindergarten Maria Hilf, Erlichstraße 18, 96050 Bamberg, als bedarfsnotwendig anzuerkennen.

3.              Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

              Dem Stadtrat wird empfohlen:

3.1              dem Bauträger der Maßnahme, der Kath. Kirchenstiftung Maria Hilf, unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2013 der Stadt Bamberg und einer staatlichen Finanzhilfe zu gewähren und zwar:

3.2.1              Pflichtzuschuss der Stadt Bamberg für den Ersatzneubau des dreigruppigen Kindergartens

              In Höhe der Pflichtförderung
(66 2/3 % der förderfähigen Kosten)                            898.266,00 €

3.2.2              einen weiteren freiwilligen Zuschuss

              In Höhe von 50% der Restkosten              =              206.301,00 €

             

              somit insgesamt maximal bis zu                            1.104.567,00 €

 

4.              Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, die erforderlichen Mittel für den Vermögenshaushalt 2013 anzumelden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

x

3.

Bruttokosten in Höhe von 1.104.567,00 €;  für die derzeit nur Deckung in Höhe von l.050.000,00 € im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Mittelanmeldung zum Haushalt 2013

 

 

4.

Neue Kosten in künftigen Haushaltsjahren: jährlich: kindbezogene Förderung für Krippengruppe mit € abzüglich Bundesförderung von ca. €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Über die tatsächliche Mittelbereitstellung beschließt der Stadtrat entsprechend seiner Prioritätensetzung im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013.

 

Wie im Beschlussvorschlag ausdrücklich hervorgehoben ist, kann die Beschlussfassung deshalb nur vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln und einer Verpflichtungsermächtigung in der erforderlichen Höhe im Haushalt 2013 gelten.

 

 

Bamberg, 03.07.2012

Finanzreferat 

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

 

Amt 20  ____________________

              Peter Distler

 

 

SG 200  ____________________

              Thomas Friedrich

 

 

SG 200  ____________________

              André Engert

 

 

 

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