"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0308-51

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Einladung zur Jugendhilfeausschuss-Sitzung sind die von der Verwaltung des Jugendamtes aufgestellten Entwürfe des Abschnitts "Jugendhilfe" beigefügt und zwar für alle Positionen, für die das Jugendamt anordnungsberechtigt ist. Zu unterscheiden hiervon ist der Budgetring 510, welcher bestimmte Positionen nicht beinhaltet (wie z.B. Kosten für Bürobedarf, EDV, Gesamtkonzept etc.):

 

1.              Verwaltungshaushalt 2013 mit

1.1              Zusammenstellung Haushaltsentwurf - Jugendhilfe – 2013

1.2              Seiten 1 mit 32 für die einzelnen Unterabschnitte

2.              Vermögenshaushalt 2013 mit Seite 1 bis 2

 

 

1.              Verwaltungshaushalt 2013

 

In der Zusammenstellung sind neben den Anforderungen zum Haushaltsjahr 2013 für einen Vergleich daneben gestellt:

 

·                     Anforderungen und Ansätze für den Haushalt 2012

·                     Rechnungsergebnis 2011

·                     Rechnungsergebnis 2010

 

Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2013 und die Veränderungen zu den Vorjahren im Hinblick auf Anforderungen, Ansätze und Rechnungsergebnisse sind in den einzelnen Unterabschnitten ausgewiesen. Bei den wesentlichen Veränderungen sind die Begründungen angemerkt. In der Sitzung erfolgen weitere Hinweise und Ergänzungen.

 

Die Steigerung der öffentlichen Ausgaben für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe seit 2006 ist zu einem großen Teil auf den Ausbau der Angebote für unter 3-Jährige bzw. insgesamt auf die höheren Ausgaben im Kinderbetreuungsbereich zurückzuführen. Die weiteren Steigerungen sind auf die Entwicklungen bei den stationären Unterbringungen, der Vollzeitpflege, aber auch den ambulanten Hilfen zurückzuführen. Hierbei muss festgestellt werden, dass es eine zunehmende Anzahl an problematischen Fällen gibt, für die es fast nicht mehr möglich ist, Einrichtungen zu finden, die bereit sind, diese Jugendlichen aufzunehmen. So wurden jüngst für ein 15-jähriges Mädchen 37 Einrichtungen angefragt. Eine einzige Einrichtung sah sich in der Lage, dieses Mädchen aufzunehmen. Eine Steuerungsmöglichkeit, welche dann auch noch den finanziellen Aspekt berücksichtigt besteht in solchen Fällen für das Jugendamt nicht mehr.

 

Das Thema Kindeswohlgefährdung ist in diesem Kontext ebenfalls ein erheblicher Faktor. Die sensibilisierte Umwelt und die damit zusammenhängende Vielzahl an Meldungen führen in der Folge natürlich häufig zu notwendigen Unterstützungsleistungen (von ambulant bis stationär) für diese Familien. Da es sich hier häufiger um junge Mütter handelt, ist damit auch die erhebliche Steigerung im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Unterbringungen gem. § 19 SGB VIII verbunden.

 

Ein weiteres Problem besteht darin, dass uns kaum mehr Pflegefamilien zur Verfügung stehen, da wir die Hilfen nach § 33 SGB VIII vor allem hinsichtlich der Unterbringung von jüngeren Kindern forciert haben. Auch wenn die Vollzeitpflege in ihren verschiedenen Formen kostengünstiger ist, als die stationäre Unterbringung, so kosten doch auch diese Fälle Geld und sprengen aktuell mit einer Steigerung um 60 % den vorhandenen Ansatz.

 

Bei den Einzelfallhilfen musste somit für 2013 vor allem in den Bereichen § 19 SGB VIII (Mutter-/Vater-Kind-Unterbringung), § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege), § 34 SGB VIII (Heimerziehung Minderjährige), § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte) erheblich nachgesteuert werden. War vor allem die Hilfe nach § 19 SGB VIII in den letzten Jahren kaum erforderlich, hatten wir heuer bereits 6 Fälle (aktuell 5). Es betrifft dies vor allem junge Frauen, die früher selbst Jugendhilfeleistungen erhalten haben bzw. psychisch oder intellektuell nicht unerheblich beeinträchtigt sind (Stichwort: Inclusion). Auch bei den Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII ist eine deutliche Zunahme zu verzeichnen, wobei dies neben den stationären Unterbringungen auch den teilstationären Bereich in Heilpädagogischen Tagesstätten betrifft. Diese Tendenz, dass immer mehr Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit seelischer Behinderung stationär untergebracht werden müssen zeigt sich in vielen Jugendamtsbezirken. Die hohen Kosten für Eingliederungshilfe resultieren auch aus äußerst kostenintensiven Heimunterbringungen. Hierbei handelt es sich um Institutionen und Einrichtungen, die aufgrund der Schwere der Behinderung des Einzelnen ein breites Spektrum an therapeutischen und erzieherischen Maßnahmen vorhalten. Dabei ist davon auszugehen, dass es sich hier immer um langfristig angelegte Hilfen handelt, da diese u.U. bis zum 27. Lebensjahr in der Jugendhilfe verbleiben. Hier zeigt sich, wie stark die Jugendhilfe fremdbestimmt ist, da hier auch keine andere Art der Hilfe bewilligt werden kann.

 

Die sogenannten „geerbten Fälle“ belasten uns natürlich jedes Jahr auf’s Neue. Momentan liegen wir bei den Kosten für diese Fälle wieder einmal über der Millionengrenze. Erfreut dürfen wir darauf hinweisen, dass der Stundensatz der Fachleistungsstunde im ambulanten Bereich, in Absprache mit den Bamberger Trägern, seit nunmehr 12 Jahren unverändert gilt.

 

Die Steigerung der Fälle in der Jugendhilfe ist aber beileibe kein Bamberg spezifisches, sondern ein bundesweites Problem. Es gibt leider immer mehr Eltern, die mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind. Kümmert man sich aber nicht rechtzeitig um diese Kinder, so werden auch sie später wieder Eltern, die ihrerseits ebenfalls mit der Erziehungssituation ihrer Kinder überfordert sind. Präventive Arbeitsansätze sind daher zu unterstützen, um den sich abzeichnenden Anstieg zumindest abzuflachen. Die Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfe-Statistik der TU Dortmund analysiert im Dezember 2011:

„Die steigenden Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung sind in einer Verbindung zu den sich verschlechternden sozioökonomischen Lebenslagen für viele Familien und den brüchiger werdenden Familienkonstellationen zu sehen." Auch die KGSt weist auf der Grundlage ihrer Vergleichsstudien darauf hin, dass zwar die Anzahl der Kinder- und Jugendlichen im Alter von 0-18 Jahren seit 2005 rückläufig ist, die Ausgaben aber bis 2010 von 4,8 Mrd. € auf mehr als 7 Mrd. € gestiegen sind.

 

Die Entwicklungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung lassen deutlich erkennen, dass auch für die Zukunft von einem anhaltend hohen Bedarf an Hilfen zur Erziehung auszugehen ist und die jeweiligen individuellen Hilfebedarfe hohe Anforderungen an die Professionalität und Qualität der Hilfen stellen. Veränderte Lebens- und Bedarfslagen spiegeln sich in einer zunehmenden Professionalisierung der erzieherischen Hilfen wider: In der Heimerziehung steigt vor allem der Bedarf an Intensivhilfen, da die vielfältigen Unterstützungsbedarfe der untergebrachten Kinder intensivere Betreuungssettings erfordern. Ebenso wird aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen die Bereitschaft von Familien, quasi ehrenamtlich als Pflegefamilie zu fungieren, abnehmen. Auch dieser Bereich der erzieherischen Hilfen wird professioneller und damit kostenträchtiger.

 

In immer mehr Fällen schaffen Familien es nicht, ihren Kindern ein Geborgenheit vermittelndes Heim zu geben. Dieses Defizit muss dann mit ambulanter Hilfe oder Heimunterbringung ausgeglichen werden. Die öffentliche Hand - hier die Kommune - zahlt. Ob in Niederbayern oder in Oberfranken, ob in Hamburg oder in Baden-Württemberg, alle Kommunen und Länder haben dieses Problem und benennen auch ganz deutlich, dass sich hier Länder und der Bund erheblich stärker engagieren müssen, damit die Kommunen diese Aufgaben dauerhaft schultern können. Eine ökonomisch geprägte Jugendhilfe ist jedenfalls nicht die Lösung der Probleme. Die Politik ist damit herausgefordert, sich auch bei fiskalisch angespannter Lage für eine qualitative Weiterentwicklung des Angebots und der Ausgestaltung erzieherischer Hilfen einzusetzen, die sich konsequent an den Bedarfen von Familien und an den Entwicklungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientiert. Dafür werden auch in Zukunft verstärkt gut aus- und fortgebildete Fachkräfte mit der für die Aufgabenwahrnehmung entsprechenden Arbeitsbedingungen im Allgemeinen Sozialen Dienst sowie in den Spezialdiensten des Jugendamtes und in den Einrichtungen und Diensten der freien Träger benötigt.

 

Bei den Förderangeboten ist die Übernahme des Mittagessens durch das Bildungs- und Teilhabepaket für die niedrigere Anforderung verantwortlich. Allerdings sorgt die weiter steigende Inanspruchnahme der Kindertagespflege für eine deutliche Anhebung dieses Ansatzes. Die finanzielle Situation der Tagesmütter hat sich zwar durch eine Anhebung des Tagespflegegeldes zum 01.01.2011 geringfügig verbessert, jedoch ist ein Stundensatz von ca. 2,70 € bis 3,60 € nach wie vor nicht dazu geeignet, dieses Angebot für Tagesmütter attraktiv zu machen, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht selten höher liegt. Das Stadtjugendamt möchte diesen Bereich auch intensivieren, nicht nur um ein noch umfangreicheres Angebot an Kinderbetreuung zur Verfügung stellen zu können, sondern auch um Eltern mit speziellen Bedürfnissen hinsichtlich der Betreuungszeit die Berufsausübung zu ermöglichen.

 

Der Haushaltsansatz für das laufende Haushaltsjahr muss nach den aktuellen Controllingdaten sicher um einen Betrag angehoben werden, der heuer sogar über der ursprünglichen Mittelanforderung liegen wird. Die notwendige Erhöhung der Ansätze ist somit, neben voraussehbaren Kostenbelastungen aufgrund von vorhandenen Fallzahlen bei den Einzelfallhilfen bzw. vorausberechenbarer Kosten bei der kindbezogenen Förderung bei den Kindertageseinrichtungen, auch das Ergebnis von Fall- und Kostensteigerungen des laufenden Jahres.

In dem vorgelegten Haushaltsentwurf sind keinerlei Positionen enthalten, die wünschenswerte Ansätze enthalten. Die Anforderungen beinhalten lediglich die zum aktuellen Zeitpunkt für ein Jahr hochgerechneten Kosten für das gesamte Aufgabenspektrum des Jugendamtes.

 

Die Leistungen nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG sind Pflichtleistungen, welche in vielen Teilen nicht nur von der Art, sondern auch vom Umfang vorgegeben sind.

 

Die Steigerung bei den Einzelfallhilfen beträgt, je nach Betrachtungsweise, 0,286 Mio € (ausgehend vom Rechnungsergebnis 2011) bzw. 1,43 Mio € (bezogen auf  den aktuellen, gekürzten Ansatz). Nach unseren Berechnungen sind die angeforderten Haushaltsmittel zwingend erforderlich, wobei eventuelle Fallmehrungen bei all diesen Kalkulationen nicht mit eingerechnet sind.

 

Abschnitt 45

Anforderung 2013

Anforderung 2012

Aktueller Ansatz

2012

RE

2011

Einnahmen

1.387.515

1.312.930

1.312.930

1.369.945,60

Ausgaben*

7.330.800

6.867.200

5.724.000

6.866.084,34

Zuschuss

5.940.285

5.554.270

4.411.070

5.496.138,74

              * in diesem Betrag sind die im Globalansätzen bei 4070.7000 und 4070.7020 enthaltenen Ansätze für den Stadtjugendring und den Verein für Jugendhilfe nur beim Rechnungsergebnis mit eingerechnet (siehe gesonderte Aufstellung).

 

Der Unterabschnitt 46 beinhaltet die institutionelle Förderung von Einrichtungen der Jugendhilfe. Hier mussten die Ansätze ebenfalls angepasst werden. Die Gründe hierfür sind alleine bedingt durch die kindbezogene Förderung mit dem Ausbau der Kinderbetreuung und den gesetzlichen Änderungen des BayKiBiG. Diese beinhalten auch die Änderung des Abrechnungsjahres auf das Kalenderjahr. Dies wird sich sicher erheblich auf den Haushalt 2014 auswirken, da der Zeitraum vom 01.09.2012 bis 31.12.2013 abzurechnen sein wird. Durch die höhere Anzahl an Plätzen, welche vor allem durch den Ausbau der Krippen zustande kommt, mussten ebenfalls die Ansätze für den sogenannten freiwilligen Zuschuss der Stadt angepasst werden, da dieser ja an die Anzahl der Plätze gekoppelt ist.

 

Für die Stadt Bamberg ist das Themenfeld Kinder, Jugendliche und Familien insgesamt eine Schlüsselressource, weshalb Investitionen hier besonders wichtig sind, aber auch besonders lohnen. Die Stadt Bamberg wird immer wieder als Region mit sehr hohen Zukunftschancen benannt, was sich auch in der Entscheidung der Fa. Brose zur Ansiedlung in Bamberg ausdrückt. Allerdings muss die Stadt Bamberg hierfür auch weiterhin einen entsprechend hohen Beitrag leisten, denn ohne eine gute soziale Infrastruktur, welche jedoch nicht nur in der Quantität von verfügbaren Kinderbetreuungsplätzen zu messen ist, würde sich diese Attraktivität bald negativ verändern.

 

Die Kosten für das Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit sind in diesen Summen ebenfalls enthalten, wobei zu beachten ist, dass die Personalkosten sowie Gebäudekosten bislang nicht in den Ansätzen des Jugendamtes verortet waren und auch nicht in den Budgetring 510 des Jugendamtes eingerechnet werden.

 

Abschnitt 46

Anforderung 2013

Anforderung 2012

Aktueller Ansatz

2012

RE

2011

Einnahmen

5.263.900,00

4.857.400,00

4.897.400,00

4.617.208,23

Ausgaben*

11.603.900,00

11.045.400,00

11.138.900,00

9.972.033,81

Zuschuss

5.924.000,00

5.772.000,00

5.825.500,00

5.354.825,58

              * in diesem Betrag sind die in den Globalansätzen bei 4070.7000 und 4070.7020 enthaltenen Ansätze für das Spielmobil, Zuschüsse für Einrichtungen der offenen Jugendarbeit nur beim Rechnungsergebnis mit eingerechnet (siehe gesonderte Aufstellung).

 

 

 

Globalbetrag:

 

Die Ansätze für 2013 wurden mit den freien Trägern besprochen. Veränderungen zum Vorjahr gibt es im Globalansatz 2 beim Verein für Jugendhilfe mit einer Anpassung aufgrund eines veränderten Verhältnisses der Inanspruchnahme, welche von knapp 40 % auf über 50 % gestiegen ist. Aufgrund des bestehenden Vertrages mit dem Verein für Jugendhilfe ist deshalb ein höherer Betrag als zuletzt notwendig.

 

Beim Globalansatz 2 ist im Vergleich zum Vorjahr lediglich eine Erhöhung um 2.000,00 € erfolgt, welche für das Projekt HALT vorgesehen ist. Nachdem wir davon ausgehen, dass die Mittel aus 2011 zum Ende diesen Jahres aufgebraucht sein werden, wurde ein Betrag entsprechend der letzten Förderung vorgesehen. Zudem haben wir den Ansatz für das Mütterzentrum „Känguruh“ auf 15.000,00 € festgesetzt, da hierin neben der notwendigen kommunalen Beteiligung für das Mehrgenerationenhaus sonst kein Zuschuss für das Mütterzentrum mehr vorhanden gewesen wäre.

 

Die anderen Beträge in den Globalansätzen sind unverändert zum Vorjahr.

 

 

 

 

 

 

2.              Vermögenshaushalt

 

Mit dem Vermögenshaushalt 2013 werden die Maßnahmen für die Umsetzung des von der Bundesregierung vorgegebenen Bedarfs in Höhe von 35 % der Ein- bis Dreijährigen in Bamberg, bis auf einen Betrag von 150.000,00 € (als VE für 2014) abgewickelt sein.

 

Die allgemeinen laufenden Sanierungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen können im Rahmen der im Verwaltungshaushalt bereit stehenden Haushaltsmittel für freiwillige Zuschüsse zu Bau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen (HSt. 46400.70890., 46420.70890, 46440.70890) abgewickelt werden.

 

Die Maßnahmen 1 und 2 sind ein gemeinsames Projekt, nämlich der Ersatzneubau des Kindergartens St. Elisabeth (über 45 Jahre alt!) und der Kinderkrippe Bienenkorb, welche als letzte Maßnahme des Areals Jakobsberg 31 durch den Diözesancaritasverband für Ende 2012/2013 geplant war. Nachdem die Stadt Bamberg jedoch im Haushalt 2012 nicht die Möglichkeit fand, dieses Projekt aufzunehmen, hier allerdings eine Dringlichkeit besteht und die Planung des Projektes auch bereits mit der Regierung von Oberfranken, dem Planungsamt und dem Bauordnungsamt dem Grunde nach abgesprochen ist, sollte nach Möglichkeit 2013 begonnen werden. Vom Investitionsprogramm der Stadt Bamberg ist diese Maßnahme für den Zeitraum ab 2014 vorgesehen.

 

Neben den neuen Plätzen für die unter Dreijährigen stehen aber auch einige Generalsanierungen von Kindergärten an, welche nach einer Nutzungszeit von über 35 Jahren zwingend notwendig sind. Diese sollten nach Möglichkeit bis 2016 durchgeführt werden. In der Anmeldung für 2013 sind hierbei als erste Maßnahmen der Kindergarten Friedrich Oberlin (Maßnahme wurde aus dem HH 2011 und 2012 gestrichen), und der Kindergarten Maria Hilf. Durch die erheblichen Feuchtigkeitsprobleme, welche dort seit vielen Jahren bestehen, und aufgrund der Einschätzung von Fachingenieuren ist hier keine Sanierung möglich sondern ein Neubau erforderlich. Diese Maßnahme ist bereits im Vermögenshaushalt 2012 mit einem kleinen Betrag für Planungskosten eingeplant und muss nun in 2013 finanziert werden. Konkreteres hierzu ist dem eigenen Sitzungsvortrag zur Genehmigung der Einzelmaßnahme zu entnehmen.

 

Als Maßnahmen in den nächsten Jahren stehen neben der bereits seit 2 Jahren angemeldeten Generalsanierung des Kindergarten Friedrich Oberlin noch zwei weitere Generalsanierungen an und zwar des zweigruppigen Kindergarten St. Johannes, Oberer Stephansberg 7, sowie des Kindergarten Jean-Paul, Hegelstr. 47. Bei all diesen Generalsanierungsmaßnahmen wird seitens der Verwaltung natürlich geprüft, inwieweit hier die Möglichkeit, aber auch der Bedarf besteht, eventuell zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Während im Berggebiet ausreichend Krippenplätze vorhanden sind, besteht in Bamberg-Ost noch weiterer Bedarf, weshalb bei der Generalsanierung des Kindergarten Jean-Paul auch die Erweiterung um eine Krippengruppe geprüft wird. Die Verwaltung des Jugendamtes wird hier in Abstimmung mit dem Finanzreferat zu gegebener Zeit wieder berichten. Als Zeitraum für diese Maßnahmen sind die Jahre 2013 bis 2016 vorgesehen.

 

Selbstverständlich gibt es über die bestehenden Einrichtungen hinaus Überlegungen, neue Einrichtungen zu schaffen. Diese beziehen sich auf Neubaugebiete wie z.B. das ehemalige Maiselgelände, aber auch die Baugebiete ehem. Schaefflergelände und Megalith oder die Mayersche Gärtnerei. Weiterhin besteht Kontakt zu Betrieben, welche für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bedarf an betrieblicher Kinderbetreuung signalisiert haben. Nähere Ausführungen zu diesem ganzen Themenkomplex sind dem TOP Kindertagesbetreuung in Bamberg zu entnehmen.

 

Für nachfolgende Projekte sind Mittel zumindest für den Beginn der Maßnahmen zur Anfinanzierung in 2013 einzustellen:

 

 

Maßnahme

Gesamtkosten d. Maßnahme

€

Bruttoaufwand Stadt Bamberg

€

Staatl. Förderung (voraussichtlich)

€

Nettoaufwand Stadt Bamberg

 

€

1.

UA 4640 Kinderkrippe Bienenkorb

Ersatzneubau + Erweiterung

1.394.000,00

846.000,00

209.000,00

637.000,00

2.

UA 4642 Kindergarten St. Elisabeth

Ersatzneubau

2.706.000,00

1.643.000,00

405.000,00

1.238.000,00

3.

UA 4642 Kindergarten Friedrich Oberlin

Generalsanierung

1.103.000,00

696.800,00

215.000,00

481.800,00

4.

UA 4642 Kindergarten Maria Hilf

Generalsanierung

50.000,00  bereits 2012 eingestellt

1.760.000,00

1.104.500,00

314.000,00

790.500,00

5

UA 4640 Kinderkrippe Nürnberger Straße

Neubau von 2 Krippengruppen

850.000,00

756.000,00

568.800,00

187.200,00

6.1

UA 4640 Kindergarten St. Franziskus

Erweiterung um 1 Krippengruppe

450.000,00

404.384,00

313.152,00

91.232,00

6.2

UA 4642 Kindergarten St. Franziskus

Generalsanierung des Kindergartens

883.000,00

557.334,00

194.000,00

363.334,00

7.

UA 4642 KiTa Mayersche Gärtnerei

Neubau einer Kindertagesstätte mit 2 Krippen- u. 1 oder 2 Kindergartengruppen

(Reine Schätzkosten!)

2.000.000,00

1.255.000,00

350.000,00

905.000,00

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Die Haushaltsanträge des Stadtjugendamtes werden befürwortet.

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsmittel zum Haushalt 2013 anzumelden und zwar

1.1              den Abschnitt "Jugendhilfe" des

              Verwaltungshaushaltes lt. Zusammenstellung Anlage 1 mit den Seiten 1 - 32 und den Endsummen

              Ausgaben              =              19.388.753,00 €

              Einnahmen                                                      =              6.669.175,00 €

              Zuschussbedarf              =              12.719.578,00 €

 

und

 

2.2              im Vermögenshaushalt 2013 nachfolgende Haushaltsmittel:
 

1.              UA 4640 Kinderkrippe Bienenkorb

              Ersatzneubau + Erweiterung                            150.000,00 €

2.              UA 4642 Kindergarten St. Elisabeth

              Ersatzneubau                            350.000,00 €

3.              UA 4642 Kindergarten Friedrich Oberlin

              Generalsanierung des 3-gruppigen Kindergartens                            400.000,00 €

4.              UA 4642 Kindergarten Maria Hilf

              Generalsanierung des 3-gruppigen Kindergartens                            550.000,00 €

5.              UA 4640 Kinderkrippe Nürnberger Str. 55

              Neubau 2 Krippengruppen                            463.000,00 €

6.1              UA 4640 Kindergarten St. Franziskus

              Erweiterung um 1 Krippengruppe                            255.000,00 €

6.2              UA 4642 Kindergarten St. Franziskus

              Generalsanierung des Kindergartens                            357.000,00 €

7.              UA 4642 Kindertagesstätte Mayersche Gärtnerei

              Neubau 2 Krippen- + 2 Kindergartengruppen                            300.000,00 €

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

Vorläufig noch keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...