Beschlussvorlage - VO/2012/0309-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung der Regionalwerke Bamberg - Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beteiligt:
- 38 Klima- und Umweltamt; 10 Amt für Zentrale Dienste; STWB Stadtwerke Bamberg GmbH
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Mobilitätssenat
|
Entscheidung
|
|
|
10.07.2012
|
II. Beschlussvorschlag
I. Sitzungsvortrag:
1. Ausgangssituation
Energiewende bedeutet in erster Linie, dass neue Wege bei der Energieerzeugung beschritten werden müssen. Eine flächendeckende Nutzung regenerativer Energiequellen ist vorläufig nur über eine dezentrale Energieerzeugung und -versorgung möglich. Den Städten, Gemeinden und Landkreisen in Bayern muss dabei bewusst sein, dass es für den Erfolg bei der Umsetzung der Energiewende unter anderem auf den ländlichen Raum ankommen wird. Dort allerdings, in der Fläche, werden auch die Betroffenheiten und Belastungen für die Menschen auftreten. Nach der starken emotionalen Bereitschaft der Bevölkerung zur Energiewende, wird es deren breite Akzeptanz auf Dauer nur geben, wenn es gelingt, die Rahmenbedingungen der Umsetzung mit den Interessen des ländlichen Raumes abzustimmen, die betroffenen Menschen zu Beteiligten zu machen und die Wertschöpfung in der Region zu halten. Mit der Gründung von Regionalwerken wollen der Landkreis Bamberg und die Stadt Bamberg samt Stadtwerke Bamberg den Kommunen und lokalen Akteuren Hilfestellung geben, die mannigfachen Herausforderungen der Energiewende zu meistern und deren neue Chancen für das Mitwirken der Bürger bei dezentralen Entscheidungen zu realisieren.
2. Energiewende und Regionalwerke
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien auch auf anderen Handlungsfeldern Fortschritte erzielt werden. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang etwa die Bemühungen nach vermehrter Energieeinsparung und die Erhöhung der Energieeffizienz, ebenso wissenschaftliche Forschungserfolge bei der Speicherung von Energie, und nicht zuletzt der rasche Ausbau der Stromverteilungsnetze.
Mit der Gründung der Regionalwerke werden nicht alle Probleme zu lösen sein, die mit dem beschlossenen stufenweisen Ausstieg aus der Kernenergie tatsächlich gelöst werden müssen. Regionalwerke verstehen sich aber immerhin als Geburtshelfer bei der Schaffung möglichst vieler dezentraler Energieerzeugungsanlagen in unseren Kommunen. Sie helfen, koordinieren und unterstützen die Aktivitäten von Bürgermeistern und Gemeindeparlamenten bei der Bewältigung der Energiewende. Soweit ersichtlich würden damit erstmals in Bayern eine kreisfreie Stadt und der sie umgebende Landkreis gemeinsame Energiewerke bzw. Regionalwerke einrichten.
3. Die bisherigen Aktivitäten
IV. Quartal 2011
- Gespräche mit Vertretern der Stadt und der Stadtwerke Bamberg
- Externe Beratung Workshop mit PwC
I. Quartal 2012
· Gesprächskreise: Vertreter des Landkreis, Stadtwerke, Stadt
· Finanzsenat / Stadtrat im März: Sachstandsbericht und weitere Vorgehens-weise in Sachen Regionalwerke
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bamberg ermächtigt die Verwaltung und die Stadtwerke Bamberg, mit der Landkreisverwaltung weiter über die Gründung von Regionalwerken zu verhandeln. Das Ergebnis der Verhandlungen ist dem Stadtrat der Stadt Bamberg zur Beschlussfassung vorzulegen.
II. Quartal 2012
· Gesprächskreise: Energieagentur Nordbayern, Vertreter des Landkreis, Stadtwerke, Stadt
· Seitens des Landkreises: Themavorstellung (Regionalwerke) in den Gemeinderatssitzungen und Auswertung der Fragebögen, die an Gemeinden verschickt wurden
Fazit des Landkreises:
Die Diskussion des Themas in den Gemeindeparlamenten hat einen breiten Meinungsbildungsprozess in Gang gesetzt hat. Die überwiegend positive Resonanz zeigt grundsätzliche Zustimmung zu Idee und Konzept bei mehr als drei Viertel der Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Bamberg.
· Spitzengespräch mit Landrat und Oberbürgermeister
In den zurückliegenden Wochen wurden in zahlreichen Gesprächsrunden viele Detailfragen im Zusammenhang mit der Gründung von Regionalwerken diskutiert und verhandelt. Die Gespräche auf Verwaltungsebene verliefen sehr positiv, sachlich und fair, und waren geprägt vom Verständnis für die jeweils andere Position bzw. Interessenlage. Die von beiden Verwaltungen ausgearbeiteten Vorschläge und Ideen bedürfen nunmehr der kommunalpolitischen Bewertung.
4. Handlungsempfehlungen im Zusammenhang mit der Gründung von Regionalwerken
Bereits in der Stadtratssitzung am 28.03.2012 wurden die wichtigsten Fragestellungen aufgezeigt. Nunmehr werden folgende Handlungsempfehlungen ausgesprochen:
a. Rechtsform von Regionalwerken
Es wird vorgeschlagen, Regionalwerke in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH zu gründen.
Um die vergaberechtliche Inhousefähigkeit der Regionalwerke zu ihren Gesellschaftern zu gewährleisten erst dadurch wird die Beauftragung der Regionalwerke durch einen ihrer Gesellschafter ohne vorherige Ausschreibung ermöglicht scheidet die Einbeziehung privater Dritter als Gesellschafter der GmbH aus. Aus dem gleichen Grund sind die Rechtsformen der Aktiengesellschaft und der Genossenschaft für Regionalwerke nicht zu empfehlen. Etwas anderes gilt für die angedachten örtlichen Projektgesellschaften (siehe hierzu nachfolgend Buchst. e.)
b. Gesellschafter der Regionalwerke Gesellschaftsanteile
Als Gesellschafter von Regionalwerken samt Geschäftsanteilen wird folgendes vorgeschlagen:
- der Landkreis Bamberg ?
- die beitrittswilligen Gemeinden des Landkreises Bamberg ?
- die Stadt Bamberg einschließlich ihrer Stadtwerke ?
c. Stammkapital
Für das Stammkapital der GmbH wird ein Betrag von 51.000 vorgeschlagen, das von den 3 Gesellschaftergruppen entsprechend ihren Gesellschaftsanteilen wie folgt aufzubringen ist:
- Landkreis Bamberg 17.000
- Gemeinden Landkreis Bamberg 17.000
- Stadt Bamberg/STWB 17.000
Der Anteil der Gemeinden des Landkreises sollte von den zur Mitwirkung bereiten Kommunen unabhängig von deren Größe zu gleichen Anteilen finanziert werden. Bei 26 mitwirkenden Gemeinden entspricht dies einem Anteil von 653,85 , bei 30 Gemeinden 566,67 , bei 33 Gemeinden 515,15 je Kommune.
d. Finanzausstattung
Zur Finanzausstattung, insbesondere zum Ausgleich der in den ersten Geschäftsjahren zu erwartenden Betriebsdefizite/Jahresfehlbeträge wird der GmbH ein Betrag von 420.000 eingeräumt.
Dahinter steht die Überlegung, dass es Stadt und Landkreis, aber auch den Kommunen des Landkreises vermittelbar sein dürfte, pro Einwohner wenigstens einen Klimaeuro in das gemeinsame Projekt zu investieren. Dieser Grundgedanke des Klimaeuros pro Einwohner, der andererseits den zu zeichnenden Geschäftsanteilen der Gesellschafter Rechnung tragen muss, führt im Ergebnis dazu, dass auf die 3 Gesellschaftergruppen je 140.000 an Kapitaleinlage fallen. Soweit einige Landkreiskommunen sich nicht an den Regionalwerken beteiligen, verringert sich die Finanzausstattung entsprechend.
Dies wird aber nach derzeitigem Kenntnisstand (4 Gemeinden 23.000 Klimaeuros) die Lebensfähigkeit von Regionalwerken nicht berühren.
Weiterhin wird vorgeschlagen, dass Stadt und Landkreis Bamberg dauerhaft einen jährlichen Betriebskostenzuschuss aus den Erträgen ihrer eigenen EEG-Anlagen der Regionalwerke GmbH zur Verfügung stellen.
Im Entwurf des Businessplans der Gesellschaft sind insoweit jeweils mindestens 10.000 vom Landkreis und 5.000 von der Stadt Bamberg eingestellt.
e. Geschäftsmodell der Regionalwerke
Regionalwerke verstehen sich als Berater, Koordinator und Dienstleister für die energiepolitischen Aktivitäten unserer Gemeinden. Sie wollen Geburtshelfer sein bei der Errichtung vieler dezentraler Projektgesellschaften vor Ort.
· Regionalwerke als Dachorganisation / Das 2-Stufen Modell
In diesem Zusammenhang wird ein 2-Stufen Modell vorgeschlagen.
1. Stufe: Die Regionalwerke als Dachgesellschaft mit konkreten
Aufgaben, die nachstehend im Einzelnen vorgestellt werden.
2. Stufe: Unter dem Dach der Regionalwerke sollen dann möglichst
viele örtliche Projektgesellschaften entstehen, die unter Einbeziehung der Bürger konkrete EEG-Projekte vor Ort planen, errichten, betreiben und auch finanzieren.
Zu denken ist dabei an unterschiedlichste Rechtsformen, welche allesamt die Einbindung der Bürger vor Ort ermöglichen (z.B.: Beteiligungsgenossenschaften, Stiftungen, GmbH, GmbH & Co. KG).
Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht die mögliche Organisationsform.
Mit den Projektgesellschaften auf der 2. Stufe entstehen Finanzierungsgesellschaften, die auf die örtlichen Verhältnisse zugeschnitten sind und den Akteuren vor Ort einen breiten Gestaltungsspielraum eröffnen.
Es ist nicht zwingend geboten, dass sich Regionalwerke auch auf der 2. Stufe, bei den einzelnen Projektgesellschaften beteiligen. Nach Vergaberecht wäre für diesen Fall auch genau zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen dies möglich erscheint, ohne die Inhousefähigkeit der Regionalwerke zu gefährden
· Die wichtigsten Aufgaben von Regionalwerken
Ø Grobvaluierung möglicher Projektideen, evtl. kostenfrei
Ø Detailanalysen sinnvoller Projektideen, kostenpflichtig
Ø Entwicklung sinnvoller Projektideen (z.B. Grundstücke, Einspeisepunkte, Kooperationspartner, ...)
Ø Kostenpflichtige Veräußerung der Projekte an lokale Akteure (zweite Ebene)
Ø Erarbeiten verschiedener Umsetzungsstrategien vor Ort
Ø Begleitung der Umsetzung vor Ort; Betrieb der initiierten Anlagen (Inhousefähigkeit beachten)
Die von nahezu allen der beitrittswilligen Gemeinden geforderte Betätigung von Regionalwerken auf allen Wertschöpfungsstufen (Handel, Netzbetrieb ) ist vor dem Hintergrund der vielfach gewünschten Rekommunalisierung der Stromnetze als mittel- und langfristige Option im Auge zu behalten.
f. Businessplan
Gemeinsam mit Herrn Erich Maurer, Geschäftsführer der Energieagentur Nordbayern, wurde bereits ein Businessplan ausgearbeitet. Nach diesem ersten Entwurf eines Businessplan zeichnet sich folgendes ab:
· Ergebnis nach Steuern in den ersten zwei Jahren: 0 Euro
· Ergebnis vor Steuern im Jahr 5: 25.000 Euro
· Einnahmen: Klimaeuro, Zuschuss EEG Anlagen, Dienstleistungen
· Kosten: Personal (Geschäftsführer, kaufmännische Betriebsführung, Projektassistenz), Sachkosten
Bei Bedarf kann der Businessplan in der Sitzung erläutert werden.
g. Aufsichtsrat
Es wird ein 9-köpfiger, hilfsweise 12-köpfiger Aufsichtsrat vorgeschlagen, der von den 3 Gesellschaftergruppen entsprechend ihren Gesellschaftsanteilen mit je 3, hilfsweise je 4 Mitgliedern bestückt wird.
h. Geschäftsführung
Die Überlegung zur Ausgestaltung der Geschäftsführung dauern noch an.
Hierzu kann in der Sitzung mündlich berichtet werden.
5. Zeitplan für das weitere Vorgehen
· 11. Juli 2012 - gemeinsame Sitzung von Umweltausschuss und
Kreisausschuss des Landkreises
Vorlagebeschluss an den Kreistag
Ø Zustimmung zu den wesentlichen Eckpunkten des Konzepts
Ø Auftrag zur Ausarbeitung der erforderlichen Satzungen und Vertragswerke, ggf. auch zur Feinabstimmung des Konzeptes
· 16. Juli 2012 Kreistag
Beschluss wie UAS/KAS am 11. Juli 2012
- 02. August 2012 Aufsichtsrat der Stadtwerke Bamberg GmbH
Ø Zustimmung zu den wesentlichen Eckpunkten des Konzepts
Ø Auftrag zur Ausarbeitung der erforderlichen Satzungen und Vertragswerke, ggf. auch zur Feinabstimmung des Konzeptes
· Nach der Sommerpause:
Ø Infoveranstaltung mit Landkreis und Gemeinden (Oktober 2012)
Ø Endgültige Beschlussfassung beim Landkreis, im Stadtrat der Stadt Bamberg und dem Aufsichtsrat der Stadtwerke (November/ Dezember 2012)
· Gründung der Regionalwerke GmbH zum 01.01.2013
II. Beschlussvorschlag
1. Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.
2. Den wesentlichen Eckpunkten des Konzeptes, insbesondere den Aussagen in Ziffer 5, Buchstabe a bis e, des Sitzungsvortrages, wird zugestimmt.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Sachberichtes die Gründung von Regionalwerken mit den Stadtwerken und dem Landkreis weiter zu verhandeln und das bestehende Konzept abzustimmen. Eine GmbH-Satzung ist auszuarbeiten.
4. Die Gründung einer Regionalwerke GmbH wird zum 01.01.2013 angestrebt. Entsprechende Beschlüsse der politischen Gremien sind im Vorfeld einer Gründung einzuholen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Verteiler:
Herrn Oberbürgermeister
Mitglieder des Umweltsenates
Amt 10
Amt 38
Stadtwerke Bamberg
Sitzungsdienst