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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0327-R5

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Beratungsfolge

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  1.      Sitzungsvortrag:

 

1.              Bisherige Entwicklung:

Mit Beschluss (Ziff. 7) des Umweltsenates vom 16.11.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, Erfahrungsberichte zur kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung einzuholen und im Umwelt- und Verkehrssenat erneut zu berichten (Anlage 1).

 

Seit 1994 ist die Möglichkeit der Übertragung der Befugnisse zur Geschwindigkeitsüberwachung auf die Kommunen gegeben. Seither wurde das Thema mehrfach in den Stadtratsgremien der Stadt Bamberg diskutiert. Im Stadtentwicklungssenat am 08.10.2008 wurde die Einführung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung mehrheitlich abgelehnt und die Verwaltung beauftragt die geschwindigkeitsdämpfende Wirkung sogenannter Geschwindigkeitsanzeigen zu ermitteln. Die Ergebnisse wurden vom Stadtplanungsamt in der Sitzung des Umweltsenates am 16.11.2011 vorgestellt und liegen diesem Sitzungsvortrag als Anlage 2 bei. Festgestellt wurde, dass die Geschwindigkeitsanzeigen nur eine relativ geringe Verhaltensänderung bei den Fahrzeuglenkern hervorrufen, so dass die Durchführung einer „echten“ kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung zu prüfen ist (Anlage 1.1 Nr. 2b).

 

Das Thema „kommunale Geschwindigkeitsüberwachung“ wurde im Rahmen des Sitzungsvortrags zum Mediationsverfahren „Mobilität im Berggebiet“ aufgegriffen. Wichtiger Bestandteil der Konvention und der dort vorgestellten Pilotprojekte war die Durchsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Berggebiet. Deswegen haben sich auch die Teilnehmer am Mediationsverfahren für eine kommunale Geschwindigkeitsüberwachung ausgesprochen. Insbesondere zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beispielsweise in Gebieten, in denen Gehwege unzureichend ausgebaut sind und baulich eine Verbesserung nur sehr begrenzt erreicht werden kann, sind Maßnahmen wie die Reduzierung der Geschwindigkeit mit entsprechender Überwachung als sinnvoll erachtet worden. Neben der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Verkehrssicherheit diene die Geschwindigkeitskontrolle auch der Verkehrslenkung.

 

  1. Voraussetzungen für die Einführung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung bei der Stadt Bamberg:


2.1              Rechtliche Voraussetzungen:

 

Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung durch die Kommunen finden sich in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12. Mai 2006, welche als Anlage 3 beigefügt ist.

 

2.2  Notwendige Abstimmung mit der Polizei

 

Zwischen Kommune und Polizei soll nach Ziff. 1.3 der Bekanntmachung des Innenministeriums (vgl. Anlage 3) eine schriftliche Vereinbarung zur Koordination einer effektiven und reibungslosen Zusammenarbeit getroffen werden. Die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt begrüßt dabei den Einstieg der Stadt Bamberg in die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung (vgl. Schreiben in Anlage 4). Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich kommunale und polizeiliche Überwachungsaktivitäten ergänzen. Durch die Einrichtung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung wird die Intensität polizeilicher Maßnahmen nicht verringert. Die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung wird insbesondere an Unfallhäufungsstellen sowie an Unfallgefahrenpunkten uneingeschränkt und mit den Maßnahmen der Stadt Bamberg koordiniert fortgeführt.

 

Im Gegensatz zu den polizeilichen Kontrollen ist die Kommune nicht allein auf die Kontrolle von Unfallbrennpunkten und Unfallgefahrenpunkten festgelegt. Die - im Benehmen mit der Polizei festgelegten - Kontrollstellen der Kommune dürfen primär auch Zonen und Strecken mit einer durch Verkehrszeichen angeordneten Höchstgeschwindigkeit sowie verkehrsberuhigte Bereiche erfassen. Diese Abweichung von den Richtlinien über die Polizeiverkehrsüberwachung ist gemäß Ziff. 2.2 der Bekanntmachung des Innenministeriums in den Vereinbarungen zwischen den Gemeinden und der Polizei festzulegen.

 

Dabei geht es sowohl der Polizei als auch der Kommune immer um das vorrangige Ziel der nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit. Der Einsatz der Verkehrsüberwachung dient primär dazu, die Zahl der Verkehrsunfälle zu verringern und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

 

2.3  Technische Rahmenbedingungen

 

Für die Geschwindigkeitsüberwachung stehen verschiedene technische Möglichkeiten zur Verfügung. Für innerörtliche Bereiche werden hauptsächlich drei Techniken eingesetzt:

 

  1.               ESO (Einseitensensor)
  2.               Radar (nur für lange gerade Strecken, Kurven nur einseitig messbar)
  3.               Laser (auch außerhalb des Fahrzeugs möglich, gut zu verbergen)

 

Nur eine Kombination der verfügbaren Techniken garantiert eine lückenlose Kontrolle aller potentiellen Gefahrenschwerpunkte. Die existierenden Techniken – auch für mehrspurige Fahrbahnen – müssen jeweils entsprechend der örtlichen Gegebenheiten gezielt eingesetzt werden. Bei größeren Einheiten (Zweckverband, große Städte oder private Anbieter) sind alle Techniken vorhanden und werden anforderungsentsprechend eingesetzt.

 

  1. Umsetzungsvarianten:

 

Die Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt Bamberg ist grundsätzlich in zwei Varianten

 

1. mit eigenem Personal und Material (Variante „Eigenmittel“)       oder

2. mit Hilfe eines Dienstleistungsunternehmens (Variante „Dienstleister“),

 

umsetzbar. Generell gilt, dass beide Varianten das Ziel einer kommunal beherrschten Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet ermöglichen. Allerdings ergeben sich erhebliche Unterschiede in der Wirtschaftlichkeit kommunalen Handelns. Im Folgenden werden daher beide Varianten erörtert und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen gegeben:


3.1  Variante „Eigenmittel“:

 

Die Stadt Bamberg führt die Geschwindigkeitsüberwachung komplett mit eigenen Mitteln durch. Dies bedeutet, dass das Personal und die Ausrüstung, also die Überwachungsgeräte und Fahrzeuge, vollständig selbst beschafft und verwaltet werden müssen.

 

Geschätzte Kosten:

 

Anlage 6.4

 

Beispiel A

Beispiel B

Überwachungsstunden

 

130

75

Personal

Innendienst

105.658,80 €

63.831,30 €

 

Außendienst

83.655,00 €

0,00 €

Anschaffung (Technik)

 

316.000,00 €

150.000,00 €

+ Einmalkosten Innendiensttechnik

 

27.300,00 €

15.100,00 €

Betriebskosten (Innendienst, Räume etc.)

 

8.850,00 €

2.650,00 €

Betriebskosten (Fahrzeuge u. Technik)

 

18.960,00 €

9.480,00 €

Porto

 

21.378,50 €

12.333,75 €

Summe

 

581.802,30 €

253.395,05 €

 

 

Ins Gewicht fallen insbesondere hohe Aufwendungen für die „Erstausstattung“ sowie die Ausbildung und Qualifizierung des technischen Personals. Die Bedienung der verschiedenen Techniken ist komplex und erfordert neben einer entsprechenden Ausbildung auch ein gewisses Maß an Erfahrung. Einzukalkulieren sind ebenfalls Kosten für Wartung, Pflege und eventuelle Ersatzbeschaffungsmaßnahmen, sowie für eine sichere Abstellmöglichkeit des Fahrzeuges.

 

Alternative Leasing: Geprüft wurde auch die wirtschaftliche Darstellung bei einem Leasing (Mietkaufvereinbarung, d.h. nach Ablauf der Laufzeit geht das Eigentum an den Käufer über) des technischen Equipments. Wie aus Anlage 8 ersichtlich, bewegen sich die monatlichen Mietkaufgebühren je nach Laufzeit zwischen 8,9 % und 2,02 % des Waren- und Dienstleistungswertes zuzüglich Mehrwertsteuer. Das sind 11.570 € bei 12 Monaten bis 2.626 € bei 60 Monaten Leasingdauer an monatlichen Aufwendungen.

 

Anforderungen an den Außendienst: Die Außendienstmitarbeiter führen die Messungen vor Ort durch, werten die gemessenen Daten und Bilder aus und bereiten diese für die Bearbeitung durch den Innendienst auf. Bei Einlegung von Rechtsmitteln müssen die Außendienstmitarbeiter ggf. auch an Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen daher intensiv für die neue Aufgabe vorbereitet und geschult werden. Einziger potentieller Anbieter solcher Schulungen ist die Bayerische Verwaltungsschule. Auf Anfrage hin wurde mit Schreiben vom 08.08.2012 mitgeteilt, dass Schulungen zukünftig (nur) bei entsprechendem  Bedarf angeboten werden. Zunächst wird es den Dozenten ermöglicht, beim Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei als Multiplikatoren teilzunehmen. Schulungstermine für Kommunen wird es nur bei ausreichendem Bedarf geben (Anlage 9). Für die Planungen bedeutet dies einen Unsicherheitsfaktor, da es keine alternative Ausbildung gibt. Alternativ kann das notwendige Wissen nur durch Schulungen bei den Geräteherstellern, Eigenstudium und das Sammeln von Erfahrungen erworben werden.

 

Anforderungen an den Innendienst: Die Innendienstmitarbeiter übernehmen die ausgewerteten und aufbereiteten Daten des Außendienstes und erlassen die notwendigen Verwarnungen bzw. Bußgeldbescheide. Generell ist davon auszugehen, dass der Aufwand für den Innendienst im fließenden Verkehr höher ist als im ruhenden Verkehr. Aufgrund der fehlenden Halterhaftung muss ein erhöhter Ermittlungsaufwand einkalkuliert werden. Im ruhenden Verkehr können dagegen dem Halter des betroffenen Fahrzeugs die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, wenn der Fahrer nicht oder nur mit erheblichem Aufwand ermittelt werden kann. Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass die Auswirkungen festgestellter Geschwindigkeitsverstöße für den Fahrer wesentlich einschneidender sein können, als bei Verstößen im ruhenden Verkehr. Der Innendienst muss ggf. „Punkte, Fahrverbote oder ggf. den Führerscheinentzug rechtsmittelfest verfügen. Es ist daher eine intensive rechtliche Bearbeitung erforderlich, die entsprechendes Fachwissen erfordert. Daneben muss auch die Messstelleneinrichtung und –betreuung, Einsatzplanung und die Zusammenarbeit mit der Polizei verantwortlich und effektiv koordiniert werden.  Eine telefonische Umfrage (z.B. in Nürnberg, Regensburg, Aschaffenburg, Rosenheim, Kempten und Neu-Ulm) hat bestätigt, dass eine Kraft des gehobenen Dienstes für diese Aufgabe erforderlich sein wird. Für die Innendiensttätigkeit „fließender Verkehr“  ist daher sowohl im Beispiel A, als auch im Beispiel B jeweils eine Stelle (gehobener Dienst) als zusätzlich erforderliche Personalkosten (neue Planstelle) mit vorzusehen.

 

Beispiel A:

Der Berechnung des Beispiels A liegt der Einsatz verschiedener technischen Möglichkeiten (Radar und Laser) sowie eine höhere Auslastung zu Grunde. Aufgrund des mit den höheren Messstunden zu erwartenden höheren Bearbeitungsaufwandes wäre die Einstellung von zusätzlichem Außendienstpersonal erforderlich.

 

Beispiel B:

In der Beispielsbetrachtung B wird der Einsatz nur eines Fahrzeuges mit einer Technik angenommen, wobei eine weitere Einsparung durch Verzicht auf die Frontanlage (44.900 €) möglich wäre. Personalkosten für den Außendienst entfallen, da die Messtätigkeit durch Umstrukturierung des Parküberwachungsdienstes geleistet werden sollen. Da dieses Personal dann nicht zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zur Verfügung steht, können sich die Einnahmen aus der Parküberwachung reduzieren.

 

Weniger als 75 Messstunden würden die eigene Vorhaltung eines Fahrzeuges wirtschaftlich nicht rechtfertigen. Aufgrund des allerdings voraussichtlich dann anfallenden Volumens ist die Vorhaltung einer Innendienststelle unumgänglich.

 

3.2.                        Variante „Dienstleister“:

 

In dieser Variante bedient sich die Stadt Bamberg eines Dienstleistungsunternehmens. Dieses übernimmt die gesamte technische Durchführung der Messungen sowie die Auswertung und Ausarbeitung für die weitere Behandlung für den durch die Stadt Bamberg weiterhin zu stellenden Innendienst. Die Stadt Bamberg bleibt dabei immer Herrin des Verfahrens, das heißt die Messstellen werden gemeinsam mit der Polizei festgelegt. Die Einsatzplanung erfolgt durch die Stadt.

 

Die Beauftragung eines Dienstleistungsunternehmens ist gemäß Ziff. 1.15 der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern (Anlage 3) für „Hilfstätigkeiten“ möglich. Private dürfen allerdings nicht mit der eigenständigen Feststellung und Verfolgung von Verstößen durch Kommunen beauftragt werden (Ziff. 1.15.1 der Bekanntmachung); die Ahndung muss daher durch die Kommune mit eigenem Personal geleistet werden. Der Dienstleister stellt (nur) qualifiziertes Mess-Personal und technisches Gerät. Abgerechnet werden diese Leistungen nach dem jeweiligen Stundenansatz der Geschwindigkeitskontrollen. Organisatorisch ist das Personal bei der Stadt Bamberg zu integrieren. Die Stadt Bamberg ist weisungsbefugt. Bei Krankheits- oder sonstigen Ausfällen wird ersatzweise Personal gestellt. Es handelt sich hier um technisch qualifizierte Mitarbeiter, die dann im Außendienst die Kontrolltätigkeit durchführen. Die Verwaltung empfiehlt,  hier als Qualitätskriterium „Equal Pay“ zu fordern.

 

Bei der Variante „Dienstleister“  entfallen Anschaffungs-, Wartungs- und sonstige Nebenkosten. Personalkosten (nur technisches Personal) sind in den Dienstleistungs-Stundensatz eingerechnet und somit kalkulierbar. Bei Krankheit, Urlaub oder sonstigem Ausfall wird vom Dienstleister Ersatz gestellt. Das gleiche gilt bei Ausfall des Fahrzeuges. Aufgrund der Verwendung unterschiedlicher Messfahrzeuge im Wechsel wird die Erkennbarkeit zudem erschwert. So kommen beispielsweise bei der Fa. gGKVS rund 17 Fahrzeuge zum Einsatz. Somit ist von einer hohen Flexibilität bei den Faktoren Zeit, Personal und auch Material auszugehen. Die Umsetzung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung könnte sehr zeitnah erfolgen, da auf das qualifizierte Personal und die bewährte Technik des Dienstleisters zurückgegriffen werden könnte.

 

Der Umfang der Messstunden kann in dieser Variante sehr flexibel und nach Bedarf festgelegt werden. Zum besseren Vergleich wird im Folgenden eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für einen monatlichen Stundenumfang von beispielhaft angenommenen 130, 75 und 45 Messstunden dargestellt:

 

Messstunden

130

75

45

Aufwendungen Dienstleister

160.800,00 €

ca. 98.000,00 €

ca. 65.000,00 €

Personal Innendienst

105.658,80 €

63.831,30 €

0,00 €

Einmalkosten Innendiensttechnik

27.300,00 €

15.100,00 €

10.500,00 €

Betriebskosten

(Innendienst, Räume etc.)

8.850,00 €

2.650,00 €

2.025,00 €

Porto

21.378,50 €

12.333,75 €

7.400,25 €

Summe Ausgaben

323,987,30 €

191.915,05 €

84.925,25 €

Summe Einnahmen

333.586,83 €

192.453,94 €

115.472,36 €

 

Die Gegenüberstellung der Kosten für den Dienstleister und die Einnahmesituation lässt bei allen drei Varianten von Beginn an ein kostenneutrales Überwachen erwarten (siehe auch Anlage 6).

 

Aufwandsprognose:

Aufwand entsteht insbesondere laufend für das beauftragte Dienstleistungsunternehmen sowie gegebenenfalls für Personalkosten des Innendienstes. Hinsichtlich der erforderlichen Tätigkeiten im Innendienst gilt das unter Ziff. 3.1 ausgeführte entsprechend. Nachdem die Stadt Bamberg bereits den ruhenden Verkehr überwacht und dieses Verfahren vom Bußgeldverfahren bis zur Vollstreckung komplett abgewickelt wird, besteht bereits eine gewisse technische Infrastruktur in Form einer Zentralen Bußgeldstelle.

 

Die Folgen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind – wie oben ausgeführt - allerdings weitreichender. Aus Anlage 5 (Auszug aus dem aktuellen Verwarnung- und Bußgeldkatalog) ist ersichtlich, dass Verstöße mit „Punkten“, Fahrverbot oder Führerscheinentzug zu ahnden sein können. Der Kommune kommen bei der Überwachung des fließenden Verkehrs weitreichende Mitwirkungspflichten zu. Beispielsweise ist der Erlass eines Bußgeldbescheides mit der Anordnung eines Fahrverbotes gegen einen Betroffenen mit Wohnsitz in Bayern unverzüglich nach Wirksamkeit des Fahrverbotes der zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt mitzuteilen. Im Übrigen teilt die Gemeinde den Beginn und das Ende des Fahrverbotes mit. Die Gemeinde muss organisatorisch und personell gewährleisten, dass alle Anforderungen stets erfüllt werden können.

 

Bei den Varianten mit 130 und 75 Messstunden ist der Aufwand nicht ohne Aufstockung des Innendienstpersonals möglich. Da laut Erfahrungswerten eine Außendienststunde bis zu zwei Innendienststunden nach sich zieht, werden bei 130 Stunden zwei Stellen und bei 75 Stunden eine Stelle zusätzlich benötigt. Lediglich die Variante mit 45 Überwachungsstunden wurde ohne zusätzliches Innendienstpersonal berechnet. Die anfallenden Innendienststunden sollen versuchsweise durch die Ablaufoptimierung der Bearbeitung der Geschäftsvorfälle im ruhenden als auch im fließenden Verkehr des Parküberwachungsdienstes aufgebracht werden.

 

Dieser Versuch soll nach spätestens einem Jahr auf seine Fortsetzungsfähigkeit hin überprüft werden.

 

Ertragsprognose:

Dabei muss mit Annahmen gearbeitet werden. Kalkuliert wird mit einer Quote von 11 Verstößen pro Stunde aufgrund von Erfahrungswerten bei Messung in zwei Fahrtrichtungen. Um eine Einschätzung der Situation in Bamberg zu erhalten, wurden in den letzten Wochen Messungen beziehungsweise Verkehrszählungen durchgeführt. Die Firma gGKVS hat hierfür die erforderlichen Zählgeräte zur Verfügung gestellt sowie die gelieferten Daten ausgewertet. Auf die den Fraktionen vorgelegten Ausführungen wird hingewiesen. Die Daten, die hierbei erfasst wurden, werden in der Sitzung noch näher erläutert.

 

Dabei wurde im Vorfeld gemeinsam mit der Polizei festgelegt an welchen Stellen eine Geschwindigkeitsüberwachung in Betracht käme. Es ergaben sich hierbei ca. 90 potentielle Messstellen.

 

Aufgrund der Erhebungen kann grundsätzlich die Aussage getroffen werden, dass für die Durchführung einer Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt Bamberg mit dem Ziel einer Erhöhung der Verkehrssicherheit hinreichend Raum und auch Bedarf besteht.

 

 

  1. Zusammenfassung:

 

In der Abwägung der Varianten „Eigenmittel“ und „Dienstleister“ kann letztere klare Vorteile für sich in Anspruch nehmen:

 

                   Keine Investitionen für Fahrzeuge und Technik

                   Keine unüberschaubaren Kostenrisiken (unerwartete Reparaturen, Schäden, Wartungen, Be-              triebskosten)

                   Schöpfen aus einem Personal-Pool (keine Ausfälle wegen Urlaub etc.) mit großer Erfahrung               und Fachwissen (Ausbildung der Parküberwacher durch die Bayerische Verwaltungsschule               ungewiss)

                   Verfügbarkeit verschiedener Techniken

                   aktuellste Technik

                   Fahrzeugflotte (Anonymität)

                   Flexibilität (Messstunden können gleichzeitig und auch zu ungewöhnlichen Zeiten durchge-              führt werden)

                   Verantwortung für die Einhaltung der Eichvorschriften liegt beim Dienstleister

 

Aufgrund der Zahl der möglichen Messstellen im Stadtgebiet und der festgestellten Zahl der Geschwindigkeitsverstöße ist festzuhalten, dass durch eine Erhöhung der Überwachungsdichte ein Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmer generiert werden könnte. Da die Geschwindigkeitsüberwachung durch die Polizei aufgrund der beschränkten personellen Kapazitäten und der rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere in diversen Altstadtsituationen nicht wirkungsvoll umgesetzt werden kann, erscheint aus Sicht der Verwaltung die Einführung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung nicht nur sinnvoll, sondern notwendig.

 

Aufgrund der dargestellten Rahmenbedingungen wird empfohlen einen externen Dienstleister mit der Durchführung der Messungen zu beauftragen. Die anfallenden Innendienststunden sollen versuchsweise durch die Ablaufoptimierung der Bearbeitung der Geschäftsvorfälle im ruhenden als auch in den fließenden Verkehr aufgebracht werden.

 

Dieser Versuch soll nach spätestens einem Jahr auf seine Fortsetzungsfähigkeit hin überprüft werden.

 

Die Einführung von 45 Überwachungsstunden im Monat wären aus Sicht der Verwaltung ein geeignetes Mittel, um zum einen einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Bamberg zu erreichen und zum anderen die Aufnahme der Geschwindigkeitsüberwachung ohne vorerst zusätzliche Personalausgaben im Innendienst zu realisieren.

 

Die Variante mit 45 Messstunden ist geeignet, eine hinreichende Überwachung zu realisieren und den Präventionsgedanken in den Vordergrund zu stellen.

 

Bei ca. 90 Messstellen könnte bei im Schnitt 3 Messstellen am Tag (6 Messstunden täglich) jede Messstelle zwei- bis dreimal im Jahr überwacht werden. In der Realität ergeben sich sicher Verschiebungen, da man in der Praxis Prioritäten erkennen wird und manche Messstellen häufiger überwachen wird als andere.

 

Die erforderliche Unterbringung der Techniker des Dienstleisters kann im Dienstgebäude des Parküberwachungsdienstes in der Hornthalstraße sichergestellt werden.

 

  1. Weiteres Vorgehen:

 

    Schulung des Personals

 

    Europaweite Ausschreibung und Vergabe der gewünschten Dienstleistung;

Zeitvorlauf:   4 – 5 Monate + 3 Monate ab Auftragserteilung

 

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II. Beschlussvorschlag

  1.    Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung (Variante „Dienstleister)) wird mit 45 Messstunden monatlich eingeführt.

 

3.              Die notwendigen Haushaltsmittel sind für die Haushaltsberatungen 2013 anzumelden.

 

4.              Die europaweite Ausschreibung ist mit dem Ziel durchzuführen, die kommunale Geschwindigkeits-überwachung spätestens im 4. Quartal 2013 zu beginnen.

Sie soll ab Einführung vorerst 3 Jahre laufen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten: - €  Sachkosten: 85.000,00

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Da die Kostendeckung glaubhaft dargelegt wurde und auch die räumliche Unterbringung in der Hornthalstraße geklärt ist, bestehen seitens des Finanzreferates keine Einwände.

 

Über die endgültige Bereitstellung von Haushaltsmitteln entscheidet jedoch der Stadtrat anlässlich der Haushaltsberatungen im Rahmen der verfügbaren Mittel und unter Berücksichtigung seiner Prioritätensetzung.

 

Bamberg, 18.09.2012

Finanzreferat 

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

                                                                                    Amt 20                                                                     

                                                                                                                            (Peter Distler)

 

                                                                                    Amt 20/200                                                       

                                                                                                                        (Thomas Friedrich)

 

                                                                                    Amt 20/200                                                       

                                                                                                                          (Nicole Werlich)

 

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