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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0359-41

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Gem. § 4 Abs. 1 der Volkshochschulsatzung wird das Kuratorium vom Stadtrat jeweils auf die Dauer von drei Jahren berufen. Diese Zeitspanne endete am 31.07.2012. Zusätzlich gehören je zwei weitere Vertreter der Dozenten und Teilnehmer dem Kuratorium an.

 

Ausgeschieden sind die Mitglieder Herr Hanns Steinhorst und Herr Berthold Gehlert.

Als neue Mitglieder bittet das Kuratorium um die Berufung von Frau Stephanie Eißing und Herrn Roland Gröber.

 

Dem Stadtrat werden deshalb folgende Personen für eine Berufung in das Kuratorium vorgeschlagen:

Stephanie Eißing, Gertrud Glössner-Möschk, Roland Gröber, Prof. Dr. Mark Häberlein, Dr. med. Klaus-Dieter Schmidt, Dipl.-Ing. Günther Schulz-Hess, Prof. Dr. Werner Taegert.

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Stadtrat beruft folgende Persönlichkeiten mit Wirkung ab 01.08.2012 bis zum 31.07.2015 in das Kuratorium der Städt. Volkshochschule:

 

-                      Stephanie Eißing, M.A., Stadtheimatpflegerin, Anna-Maria-Junius-Str. 100, 96047 Bamberg

-                      Gertrud Glössner-Möschk, M.A. Leitende Redakteurin, Überkumstraße 18, 96148 Baunach

-                      Roland Gröber, Studiendirektor, Artur-Landgraf-Straße 55, 96049 Bamberg

-                      Dr. Mark Häberlein, Professor für Neuere Geschichte, Am Kanal 17 a, 96047 Bamberg

-                      Dr. med. Klaus-Dieter Schmidt, Oberarzt, Zum Steinigt 23, 96135 Stegaurach

-                      Dipl.-Ing. Günter Schulz-Hess, Inhaber Fa. Kaspar Schulz, Artur-Landgraf-Straße 67, 96049

-                      Bamberg

-                      Prof. Dr. Werner Taegert, Bibliotheksdirektor, Bürgermeister-Nastvogel-Straße 4, 96120 Bischberg

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten:

 

 

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