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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0366-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Migranten- und Integrationsbeirat der Stadt Bamberg wurde am 15.07.2012 zum vierten Mal für die Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die erste Wahl des früheren „Ausländerbeirates“ fand 1994 statt. Der Migranten- und Integrationsbeirat ist die demokratisch gewählte Interessenvertretung der in Bamberg lebenden Migranten gegenüber der Stadt Bamberg und der Öffentlichkeit und setzt sich für ein gleichberechtigtes Miteinander ein. Der Beirat arbeitet ehrenamtlich. Wahlberechtigt sind alle Ausländerinnen und Ausländer, die 18 Jahre alt sind, eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis im Sinne des Aufenthaltsgesetzes besitzen und seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Bamberg haben. Eingebürgerte, die die obigen Voraussetzungen erfüllen, sind ebenfalls wahlberechtigt, wenn sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragt haben. Die einzelnen Staatsangehörigkeitsgruppen – entsprechend der Zahl der in Bamberg gemeldeten Wahlberechtigten- haben die Möglichkeit insgesamt 20 Vertreterinnen und Vertreter in den Beirat zu entsenden. Die Verteilung der jeweiligen Beiratssitze für die einzelnen Nationen ist aus der beigefügten Bekanntmachung über die Zulassung von Wahlvorschlägen ersichtlich.

 

1.              Folgende Personen wurden als Beiratsmitglieder am 15.07.2012 gewählt:

 

? Für die Sammelgruppe (4 Sitze, 7 Bewerber):

 

Mohamed Addala

Mitra Sharifi Neystanak

Joelle Vormann-Pfeifer

Jane Margaret Westrop

 

? Für die Gruppe Türkei (4 Sitze, 8 Bewerber):

 

Peyman Akil

Birol Göysu

Mehmet Serdar Karaca

Tugrul Tomak

 

 

? Für die Gruppe Portugal (1 Sitz, 2 Bewerber):

 

Maria da Assunçao Ritter

 

? Für die Gruppe Ukraine (1Sitz, 2 Bewerber):

 

Marina Glasunova

                           

2.              Berufung durch den Stadtrat

 

Für die folgenden drei Staatsangehörigkeitsgruppen lagen zwar gültige Wahlvorschläge vor, jedoch konnte eine Wahl gemäß § 20 Absatz 2 der Wahlordnung für den Migraten- und Integrationsbeirat entfallen, weil die Zahl der Kandidaten die Zahl der zu besetzenden Beiratssitze (jeweils 1 Sitz) nicht überstiegen hatte.

 

? Für die Gruppe Italien: Frau Alessandra Sieben

 

? Für die Gruppe Rumänien: Frau Mariana Besch

             

? Für die Gruppe Russische Föderation: Frau Galina Kuzmin

 

Gemäß § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 der Wahlordnung für die Wahl des Migranten- und Integrationsbeirates der Stadt Bamberg sind diese Wahlbewerberinnen vom Stadtrat in den Beirat zu berufen.

             

3.      Weiteres Vorgehen

 

Mit der Berufung der unter Ziffer 2 genannten Personen sind zusammen mit den am 15.07. 2012 gewählten Beiräten (s. Ziffer 1) 13 von 20 Beiratssitzen besetzt. Nach Erklärung der Annahme der Wahl / Berufung konstituiert sich der neue Beirat mit 13 Mitgliedern. Diese erstellen für die sieben Staatsangehörigkeitsgruppen -deren Wahlvorschläge entweder ungültig waren bzw. keine eingereicht wurden- Vorschläge, die zur erneuten Berufung dem Stadtrat in einer weiteren Vollsitzung vorgelegt werden (§ 28 Abs. 2 der Wahlordnung). Dies betrifft die Beiratsitze für Griechenland, Spanien, Kasachstan, Kosovo, Polen, Österreich und die USA.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Die Wahlbewerberinnen

 

Frau Alessandra Sieben für die Staatsangehörigkeitsgruppe Italien,

 

Frau Mariana Besch für die Staatsangehörigkeitsgruppe Rumänien,

 

Frau Galina Kuzmin für die Staatsangehörigkeitsgruppe Russische Förderation,

 

für die eine Wahl nach § 20 Abs. 2 der Wahlordnung für den Migranten- und Integrationsbeirat entfallen ist, werden gemäß § 28 Abs. 1 a. a. O. vom Stadtrat in den Migranten- und Integrationsbeirat berufen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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