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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0256-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Was soll erreicht werden? (Ergebnis, Wirkungen)

Beschleunigung der Umsetzung von Investitionen in Bayern durch Vereinfachung der Vergabevorschriften während der Laufzeit des Konjunkturpaketes II in den Jahren 2009 und 2010.

 

 

Was soll getan werden? (Programme, Produkte, Leistungen)

Die Vereinfachungen der Vergaberichtlinien sollen bis 31.12.2010 von der Stadt Bamberg sowie ihren davon betroffenen Tochtergesellschaften, soweit diese an das öffentliche Vergaberecht gebunden sind, angewendet werden.

 

 

Wie soll es getan werden? (Prozesse, Strukturen)

Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurde eine für zwei Jahre geltende Vereinfachung des Vergaberechts vorgenommen. So können Bau- und Lieferleistungen bis zum Auftragswert von 1 Mio. € beschränkt ausgeschrieben werden.

Eine freihändige Auftragsvergabe ist bis zu einem Auftragswert von 100.000 € möglich.

Bei der Vergabe von Planungsleistungen, die einem VOF-Verfahren unterliegen, gilt die besondere Dringlichkeit.

 

Unabhängig von diesen Erleichterungen müssen Vergaben aber weiterhin transparent, wettbewerbsorientiert und diskriminierungsfrei sein. Das EU-Vergaberecht ist dabei unverändert zu beachten. Der Grundsatz des Vorrangs des offenen Verfahrens bleibt im übrigem unberührt.

 

Die Vereinfachungen der Vergabevorschriften gelten für alle Auftragsvergaben – nicht nur für die aus den Konjunkturpaketen finanzierten.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

1.         Die Vereinfachungen im Vergaberecht (siehe amtliche Veröffentlichung im Bayer. Staatsanzeiger vom 06.03.2009) werden für die Stadt Bamberg sowie die davon betroffenen Tochtergesellschaften bis zum 31.12.2010 angewendet.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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