Beschlussvorlage - VO/2009/0256-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Konjunkturpaket II; Vereinfachung der Vergabevorschriften für die Jahre 2009 und 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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28.04.2009
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Geplant
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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I. Sitzungsvortrag:
Was soll erreicht
werden? (Ergebnis, Wirkungen)
Beschleunigung der Umsetzung von Investitionen in Bayern durch
Vereinfachung der Vergabevorschriften während der Laufzeit des
Konjunkturpaketes II in den Jahren 2009 und 2010.
Was soll getan
werden? (Programme, Produkte, Leistungen)
Die Vereinfachungen der Vergaberichtlinien sollen bis 31.12.2010 von
der Stadt Bamberg sowie ihren davon betroffenen Tochtergesellschaften, soweit
diese an das öffentliche Vergaberecht gebunden sind, angewendet werden.
Wie soll es getan
werden? (Prozesse, Strukturen)
Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurde eine für zwei Jahre geltende
Vereinfachung des Vergaberechts vorgenommen. So können Bau- und
Lieferleistungen bis zum Auftragswert von 1 Mio. € beschränkt ausgeschrieben
werden.
Eine freihändige Auftragsvergabe ist bis zu einem Auftragswert
von 100.000 € möglich.
Bei der Vergabe von Planungsleistungen, die einem VOF-Verfahren
unterliegen, gilt die besondere Dringlichkeit.
Unabhängig von diesen Erleichterungen müssen Vergaben aber weiterhin
transparent, wettbewerbsorientiert und diskriminierungsfrei sein. Das
EU-Vergaberecht ist dabei unverändert zu beachten. Der Grundsatz des Vorrangs
des offenen Verfahrens bleibt im übrigem unberührt.
Die Vereinfachungen der Vergabevorschriften gelten für alle
Auftragsvergaben – nicht nur für die aus den Konjunkturpaketen
finanzierten.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
X |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im Haushalt
gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts-
und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates: