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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0383-45

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt Bamberg hat sich mit dem in Anlehnung an die Richtlinie 205 – I der Bayerischen Staatsregierung gefassten Stadtratsbeschluss vom 26.10.2011 über die Einführung einer Sponsoringrichtlinie (VO/2011/0487-20) eine Dienstanweisung für den Umgang mit der Einwerbung und Annahme von Sponsoring im Bereich ihrer Dienststellen, Eigenbetriebe und der von ihr verwalteten Stiftungen gegeben. Diese Richtlinie regelt die Grundsätze des Umgangs mit Sponsoring bei der Stadt Bamberg und dient dem Schutz kommunaler Wahlbeamter und der Verwaltung vor dem Verdacht einer strafbaren Vorteilshandlung bei der Annahme von Sponsoringangeboten.

 

Gemäß Nummer 5.3 der Sponsoringrichtlinie der Stadt Bamberg vom 15.11.2011 sind Verträge über Sponsoringleistungen ab einem Betrag von netto 3.000 € (Betrag ohne Umsatzsteuer) nach Prüfung durch das Kämmereiamt über den Finanzsenat (Empfehlung) dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.

 

Derzeit liegt dem Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt, Sachgebiet Kultur, Abteilung Kulturpädagogik, ein Sponsoring-Angebot über 3.000 € der Firma C.C.Buchners Verlag GmbH & Co. KG vor, das sich auf die Verleihung des nach dem Sponsor benannten C.C.Buchner-Preises für das beste Kooperationsprojekt zwischen Kultur und Schule bezieht. Hierbei werden am 14. März 2013 vertragsgemäß drei reguläre Preise in der Staffelung 1.000 €, 500 € und 250 € (für den ersten, zweiten und dritten Platz), ein Sonderpreis in Höhe von 750 € sowie kleinere Preise für die übrigen Wettbewerbsteilnehmer im Gesamtwert von 500 € vergeben. Das Kämmereiamt hat den Sponsoringantrag und den in der Anlage beigefügten Vertragsentwurf bereits geprüft und freigegeben.

 

Der C.C.Buchner-Preis wird seit 2008 jährlich gemeinsam vom Kultur- und Schulservice Bamberg (KS:BAM) und dem in Bamberg ansässigen Schulbuchverlag C.C.Buchners Verlag ausgelobt. Nach einer anfänglichen Preisgeldgesamtsumme von 2.500 Euro in den ersten Jahren konnte der Gesamtbetrag nunmehr auf 3.000 Euro netto aufgestockt werden.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat, den Antrag auf Sponsoring durch die Firma C.C.Buchners Verlag GmbH & Co. KG in Höhe von netto 3.000 € zu genehmigen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

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Anlagen

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