Beschlussvorlage - VO/2012/0384-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Bamberg, St.-Getreu-Str. 19
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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19.09.2012
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Bauherr: Kobier und Rank Tobias und Beate
Entwurfsverfasser: Architekt Christian Eichler
Kurzbeschreibung:
Das auf dem Grundstück vorhandene ältere Zweifamilienhaus, sowie die bestehende Garage soll für den Neubau vollständig abgebrochen werden.
An Stelle des abzubrechenden Gebäudes soll ein zweigeschossiger Rundbau mit Flachdach als Einfamilienhaus errichtet werden. Das Gebäude erscheint auf Grund der topographischen Lage in Teilbereichen, nach Westen und Osten, dreigeschossig. Die Höhe des Neubaus liegt unter der des abzubrechenden Gebäudes. Es ist weiterhin ein neuer Carport mit 3 Stellplätzen geplant.
Größe des Bauvorhabens:
Durchmesser: 15,30 m 7,10 m/10,50 m
Antragseingang: 27.03.2012
vollständig: 03.04.2012 / 22.08.2012
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: allgemeines Wohngebiet
Aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht wird das Vorhaben befürwortet.
Das Wohngebiet an der St.-Getreu-Straße wird von einer ein bis zweigeschossigen Einfamilienhausbebauung in aufgelockerter offener Bauweise geprägt. Das geplante Wohngebäude mit seiner runden Bauform und seiner modernen zeitgemäßen Architektursprache fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der vorhandenen Bebauung der näheren Umgebung gut ein. Das geplante runde Haus ist aus städtebaulicher und architektonischer Sicht bereichernd für die hier vorhandene städtebauliche Situation. Das Ortsbild wird durch den Baukörper nicht beeinträchtigt.
Das Vorhaben wurde im Stadtgestaltungsbeirat am 28.06.2012 behandelt. Da der ungewöhnliche Baukörper sich innerhalb eines sehr heterogenen bebauten Gebietes mit Häusern unterschiedlicher Größe, Stellung, Bauzeit und Charakteristik befindet, erscheint er dem Beirat mehrheitlich vertretbar.
Die Planung sollte jedoch hinsichtlich der Öffnungen, der Form des Baukörpers und der Gestaltung der Freianlagen überarbeitet werden. Die überarbeiteten Pläne wurden vorgelegt und sind Grundlage des Sitzungsvortrages.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 1 anrechenbar: / nachzuweisen: 1
Nachweis auf Baugrundstück: 3
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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73,8 kB
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47,8 kB
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(wie Dokument)
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131,6 kB
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