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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0384-62

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Beratungsfolge

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Bauherr:              Kobier und Rank Tobias und Beate

Entwurfsverfasser:                            Architekt Christian Eichler

 

Kurzbeschreibung:             

Das auf dem Grundstück vorhandene ältere Zweifamilienhaus, sowie die bestehende Garage soll für den Neubau vollständig abgebrochen werden.

An Stelle des abzubrechenden Gebäudes soll ein zweigeschossiger Rundbau mit Flachdach als Einfamilienhaus errichtet werden. Das Gebäude erscheint auf Grund der topographischen Lage in Teilbereichen, nach Westen und Osten, dreigeschossig. Die Höhe des Neubaus liegt unter der des abzubrechenden Gebäudes. Es ist weiterhin ein neuer Carport mit 3 Stellplätzen geplant.

 

              Größe des Bauvorhabens:

              Durchmesser: 15,30 m                            7,10 m/10,50 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               27.03.2012

                                    vollständig:               03.04.2012 / 22.08.2012

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

             

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung: allgemeines Wohngebiet

 

Aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht wird das Vorhaben befürwortet.

Das Wohngebiet an der St.-Getreu-Straße wird von einer ein – bis zweigeschossigen Einfamilienhausbebauung in aufgelockerter offener Bauweise geprägt. Das geplante Wohngebäude mit seiner runden Bauform und seiner modernen zeitgemäßen Architektursprache fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der vorhandenen Bebauung der näheren Umgebung gut ein. Das geplante „runde“ Haus ist aus städtebaulicher und architektonischer Sicht bereichernd für die hier vorhandene städtebauliche Situation. Das Ortsbild wird durch den Baukörper nicht beeinträchtigt.

 

Das Vorhaben wurde im Stadtgestaltungsbeirat am 28.06.2012 behandelt. Da der ungewöhnliche Baukörper sich innerhalb eines sehr heterogenen bebauten Gebietes mit Häusern unterschiedlicher Größe, Stellung, Bauzeit und Charakteristik befindet, erscheint er dem Beirat mehrheitlich vertretbar.

Die Planung sollte jedoch hinsichtlich der Öffnungen, der Form des Baukörpers und der Gestaltung der Freianlagen überarbeitet werden. Die überarbeiteten Pläne wurden vorgelegt und sind Grundlage des Sitzungsvortrages.

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:                        nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 1              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              1

              Nachweis auf Baugrundstück:              3              

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen

 


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

     

             

 

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

             

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

 

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Anlagen

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