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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0391-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Bauherr:              Wohnungsbaugesellschaft Erba-Insel Bamberg GmbH

Entwurfsverfasser:                            Architekt Elmar Bornhofen

 

 

Kurzbeschreibung:             

Bereits in der Bau- und Werksenatssitzung am 11.05.2011 hat der Senat einer Baugenehmigung zugestimmt, die unter dem Aktenzeichen 563/11 erteilt worden ist. Der vorliegende Bauantrag beinhaltet im Wesentlichen Grundrissänderungen im Inneren des Gebäudes und die Änderung der Tiefgaragenzufahrt. Der damals geplante Autoaufzug soll entfallen, hierfür ist eine Rampe als Zufahrt zur Tiefgarage vorgesehen. Bei der äußeren Gestaltung des Gebäudes wurden geringfügige Änderungen, wie ein loggienartiger Einschnitt mit Terrasse im EG und Balkonen im 1.-3. OG an der Südostfassade, vorgenommen; ein Erker an der Stirnseite rückt nach rechts und wird in seiner Breite kleiner. Die Auskragung der umlaufenden Balkone wird in Teilbereichen größer.

 

Es ist ein fünfgeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit Flachdach geplant. In dem Mehrfamilienhaus sind jetzt insgesamt 22 Wohnungen vorgesehen (gegenüber 16 aus der ersten Genehmigung). Das oberste Geschoss ist als Staffelgeschoss ausgebildet und springt auf der Wasserseite um ca. 12 m zurück. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen. Das Gebäude hängt ca. 5 m über den Ufer- bzw. Böschungsbereich des linken Regnitzarmes und wird durch V-förmige Stützen abgestützt.

             

              Größe des Bauvorhabens:

                                          Breite:                            Länge:                            insgesamt

              Normalgeschoss:        18,00 m                                 32,70 m                               16,50 m

              Staffelgeschoss:          15,00 m                                 24,00 m
                                         

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               22.08.2012

                                    vollständig:           10.09.2012             

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 A

                            rechtsverbindlich seit: 17.12.2010

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

-          Die Tiefgaragenrampe liegt in einer Anpflanzfläche in einem festgesetzten
       Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
-              Überschreitung der Baugrenzen durch die Balkonanlagen (durch die
       geschwungene Gestaltung: Überschreitung von 3,77 m – 1,33 m (wie bisher)
-              Im 4. OG sind an Stelle einer Wohnung nun zwei kleinere Wohnungen
       geplant. Die Dachterrassen sollen nun bis an die Vorderkante der
       Gebäudestirnseite reichen. Die Baugrenze wird somit um insgesamt 10 m
       überschritten. Genehmigt wurden bisher 5 m (Az: 563/11).

 

 

Begründung:

Da die Abweichungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, sind sie städtebaulich

vertretbar.

Die Umplanung beinhaltet jetzt statt der genehmigten 16 WE insgesamt 22 Wohneinheiten.

In der Summe werden jetzt in der Tiefgarage 28 Stellplätze geplant. Bei der Tiefgarage sind größere und störende Aufbauten für die Be- und Entlüftungsanlagen zu vermeiden.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              Die Nachbarzustimmung wird zurzeit eingeholt

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 26              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              26

              Nachweis auf Baugrundstück:              28

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

             

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

 

 

 

 

 

             

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

 

 

Der Senat stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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Anlagen

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