Beschlussvorlage - VO/2012/0391-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage, Bamberg, Am Werkkanal 5
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Entscheidung
|
|
|
19.09.2012
|
I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Wohnungsbaugesellschaft Erba-Insel Bamberg GmbH
Entwurfsverfasser: Architekt Elmar Bornhofen
Kurzbeschreibung:
Bereits in der Bau- und Werksenatssitzung am 11.05.2011 hat der Senat einer Baugenehmigung zugestimmt, die unter dem Aktenzeichen 563/11 erteilt worden ist. Der vorliegende Bauantrag beinhaltet im Wesentlichen Grundrissänderungen im Inneren des Gebäudes und die Änderung der Tiefgaragenzufahrt. Der damals geplante Autoaufzug soll entfallen, hierfür ist eine Rampe als Zufahrt zur Tiefgarage vorgesehen. Bei der äußeren Gestaltung des Gebäudes wurden geringfügige Änderungen, wie ein loggienartiger Einschnitt mit Terrasse im EG und Balkonen im 1.-3. OG an der Südostfassade, vorgenommen; ein Erker an der Stirnseite rückt nach rechts und wird in seiner Breite kleiner. Die Auskragung der umlaufenden Balkone wird in Teilbereichen größer.
Es ist ein fünfgeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit Flachdach geplant. In dem Mehrfamilienhaus sind jetzt insgesamt 22 Wohnungen vorgesehen (gegenüber 16 aus der ersten Genehmigung). Das oberste Geschoss ist als Staffelgeschoss ausgebildet und springt auf der Wasserseite um ca. 12 m zurück. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen. Das Gebäude hängt ca. 5 m über den Ufer- bzw. Böschungsbereich des linken Regnitzarmes und wird durch V-förmige Stützen abgestützt.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: Länge: insgesamt
Normalgeschoss: 18,00 m 32,70 m 16,50 m
Staffelgeschoss: 15,00 m 24,00 m
Antragseingang: 22.08.2012
vollständig: 10.09.2012
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 A
rechtsverbindlich seit: 17.12.2010
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet
vorgesehene Abweichung:
- Die Tiefgaragenrampe liegt in einer Anpflanzfläche in einem festgesetzten
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
- Überschreitung der Baugrenzen durch die Balkonanlagen (durch die
geschwungene Gestaltung: Überschreitung von 3,77 m 1,33 m (wie bisher)
- Im 4. OG sind an Stelle einer Wohnung nun zwei kleinere Wohnungen
geplant. Die Dachterrassen sollen nun bis an die Vorderkante der
Gebäudestirnseite reichen. Die Baugrenze wird somit um insgesamt 10 m
überschritten. Genehmigt wurden bisher 5 m (Az: 563/11).
Begründung:
Da die Abweichungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, sind sie städtebaulich
vertretbar.
Die Umplanung beinhaltet jetzt statt der genehmigten 16 WE insgesamt 22 Wohneinheiten.
In der Summe werden jetzt in der Tiefgarage 28 Stellplätze geplant. Bei der Tiefgarage sind größere und störende Aufbauten für die Be- und Entlüftungsanlagen zu vermeiden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: Die Nachbarzustimmung wird zurzeit eingeholt
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 26 anrechenbar: / nachzuweisen: 26
Nachweis auf Baugrundstück: 28
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
542,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
403,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
166,1 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
55,1 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
142,3 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
361,3 kB
|