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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2009/0259-20

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Beratungsfolge

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I.          Sitzungsvortrag:

 

 

Der vorliegende Zwischenbericht für das 1. Quartal 2009 (teilweise aktualisiert zum 08.05.2009) ist durch die Notwendigkeit geprägt, ständig neues Zahlenmaterial aufgrund neu eingehender „Hiobsbotschaften“ aus der Wirtschaft aufzubereiten und zu aktualisieren. Die Wirtschaftskrise wird sich im laufenden Haushaltsjahr insbesondere durch Mindereinnahmen aus Steuerausfällen bemerkbar machen.

 

Weiterhin wird das vom Bund forcierte Konjunkturpaket II bereits in 2009 Steuerentlastungen zur Konjunkturunterstützung nach sich ziehen. Gleichfalls wird das voraussichtlich zum 01.01.2010 in Kraft tretende „Bürgerentlastungsgesetz“ die Tendenz steuerlicher Mindereinnahmen zeitlich verzögert verstärken und künftige Haushaltsjahre belasten.

 

Um in dieser wirtschaftlich instabilen Zeit dennoch einen Haushalt ordnungsgemäß bewirtschaften zu können, ist die Einhaltung einer „eisernen“ Haushaltsdisziplin unumgänglich.

           

Mit den nachfolgenden Ausführungen sollen auch die mit Schreiben der GAL-Fraktion vom 16.03.2009 (s. Anlage 5 zur Sitzungsvorlage) aufgeworfenen Fragen beantwortet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.         Einnahmen

 

1.1.      Gewerbesteuer

 

Im Haushaltsplan 2008 konnte ein Gewerbesteueransatz in Höhe von 42,475 Mio. € zugrunde gelegt werden.

 

Aufgrund der im Jahresverlauf 2008 zunehmend negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der rezessiven Wachstumseinbrüche verbunden mit den Auftragsrückgängen in der Automobilindustrie musste eine tendenziell weitere Verschlechterung des Wirtschaftsklimas und die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen und damit ein Rechnungsergebnis mit 38,039 Mio. € hingenommen werden.

 

Während der Haushaltsberatungen 2009 musste unter dem Eindruck des sich bereits rapide eintrübenden Wirtschaftsklimas und der Finanzkrise der Gewerbesteueransatz von zunächst 38 Mio. € auf 33 Mio. € zurückgefahren werden.

 

Zwar stehen bei einem Anordnungssoll der Gewerbesteuer 2009 in Höhe von 36,690 Mio. € zum Stichtag 31.03.2009 noch Mehreinnahmen in Höhe von 3,690 Mio. € (Haushaltsansatz: 33 Mio. €) zu Buche. Allerdings bleibt hierbei noch die infolge der fortdauernden Wirtschaftskrise inzwischen durchzuführende und weiterhin zu erwartende Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen vieler Bamberger Unternehmen unberücksichtigt.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt der Erstellung der Berichtsvorlage zeichnen sich aufgrund der zu erwartenden langfristigen Eintrübung des Wirtschaftsklimas für den städtischen Haushalt  weiter sinkende Gewerbesteuer-Einnahmen ab.

 

Entsprechend der aktuellen Veranlagungsdaten mehrerer großer Firmen mussten die hier veranschlagten Gewerbesteuer-Einnahmen dieser Firmen von 6.168.441 € (Stand: 15.04.2009) auf insgesamt 0,00 € gemindert werden. Im Verhältnis zu früheren Jahren ergeben sich hier Verluste im zweistelligen Millionenbereich.

 

Infolge des aktuellen, korrigierten Anordnungssolls der Gewerbesteuer in Höhe von 31.360.891,33 € ergibt sich gegenüber dem Haushaltsansatz in Höhe von 33 Mio. € bereits jetzt ein Einnahmeverlust in Höhe von 1.639.108,67 € (Stichtag: 08.05.2009). Hochgerechnet auf das Jahr 2009 muss mit einem Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen auf 28,632 Mio. € und Mindereinnahmen in Höhe von 4,368 Mio. gerechnet werden.

 

Die zunehmende Kurzarbeit wird sich auf die Gewerbesteuer-Zerlegung negativ auswirken, da sie zu einer rückläufigen Lohnsumme beim Anteil der auf die Stadt Bamberg entfallenden Arbeitslöhne führt. Folge  daraus ist dann eine niedrigere Bemessungsgrundlage für den Gewerbesteueranteil der Stadt Bamberg. Dies gilt natürlich nur, wenn überhaupt noch ein Gewinn zu versteuern ist.

 

Da bei zahlreichen anderen Bamberger Unternehmen mit Umsatzeinbußen gerechnet werden muss, ist die sich abzeichnende  Entwicklung nach unserer Einschätzung erst „die Spitze des Eisberges“.

 

1.2.      Einkommensteuer

 

Den konjunkturschädlichen Auswirkungen der internationalen Banken-, Wirtschafts- und Finanzkrise setzte die Bundesregierung die Konjunkturpakete I und II entgegen.

 

Durch das Maßnahmenpaket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsförderung“, durch Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZuInvG) und die fiskalischen Auswirkungen des Familienleistungsgesetzes sollten positive Auswirkungen auf die konjunkturelle Lage erzielt werden. Gleichfalls brachte das Urteil zur Entfernungspauschale Entlastung für die privaten Haushalte.

 

Diese konjunkturunterstützenden Maßnahmen sind zwangsläufig mit Steuermindereinnahmen verbunden, die bereits für das Haushaltsjahr 2009 erwartet werden, leider aber im Einzelnen nicht genau beziffert werden können.

                       

Die ersten Raten 2009 der Einkommensteuerbeteiligung und des Einkommensteuerersatzes (Ausgleichsanteil der Kommunen an der Umsatzsteuer im Rahmen des Familienleistungsausgleichs) liegen in etwa im Rahmen der Prognose für das erste Quartal 2009.

 

Diese Werte werden aufgrund der gewährten Steuerentlastungen im Einkommensteuerbereich durch den Bundesgesetzgeber, die sich erst zeitversetzt auswirken, relativiert und mit Sicherheit nach unten korrigiert werden müssen.

 

Die im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II für den städtischen Haushalt zu erwartenden Steuermindereinnahmen  sind durch folgende gesetzliche Neuregelungen bedingt:

 

-          Sonderabschreibungen durch Erhöhung der Grenzen, bis zu denen die kleineren und mittleren Unternehmen die Geltendmachung von  Investitionsabzugsbeträgen geltend machen können und die somit steuerreduzierend wirken.

-          Die verbesserte Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, durch Anhebung des Höchstbetrages von 600 auf 1.200 € wird sich erst mit Durchführung der Einkommenssteuerveranlagungen im Jahr 2010 auswirken.

-          Mit der Umsetzung des Urteils zur Entfernungspauschale im Haushaltsjahr 2009 sind bei der Einkommenssteuer für die Kommunen Mindereinnahmen in Höhe von 950 Mio.€ oder 3,3 % des prognostizierten Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer zu erwarten. Für Bamberg könnten alleine damit 900.000 € Einnahmeverluste entstehen.

-          Steuermindernd wirken auch die Neuregelungen des Familienleistungsgesetzes z.B. durch die Anhebung der Kinderfreibeträge oder die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten.

-          Erhöhung des Grundfreibetrages um 170 € auf 7.834 € und Absenkung des Eingangssteuersatzes  der Einkommenssteuer auf 14 %.

 

Diese Steuerentlastungen wirken sich auf den Anteil der Kommunen an den Bundessteuern und damit auch auf die anteiligen Einkommensteuereinnahmen der Stadt Bamberg negativ aus. Nach der neuesten Hochrechnung unter Zugrundelegung der aktuellen Steuerschätzung erwarten wir Mindereinnahmen von voraussichtlich 2,609 Mio. €

 

1.3.      Umsatzsteuer

 

Nahezu alle beschäftigungsintensiven Betriebe, insbesondere der Automobil-Zuliefer-Industrie, haben infolge der permanent schlechten Auftragslage Kurzarbeit angeordnet oder Entlassungen angedroht.

 

Dies führt zu Mindereinnahmen der privaten Haushalte und wirkt sich auf die Konsumgüternachfrage und das Investiv-Verhalten der Unternehmen negativ aus.

 

In Konsequenz ist auch hier mit einem Einbruch der Steuereinnahmen aus der Beteiligung der Kommunen am Umsatzsteueraufkommen des Bundes zu rechnen.

 

Entsprechend der Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums vom 23.04.2009 ist hier beim Vergleich des 1.Quartals 2009 mit dem Vorjahr bei der Umsatzsteuer ein Rückgang von -2,2 %  feststellbar. Bei der Stadt Bamberg liegt die Zahlung für das erste Quartal 2009 im Rahmen des Haushaltsansatzes (siehe Anlage 1). Nach der neuesten Steuerschätzung vom 14.05.2009 ist bei der Stadt Bamberg mit Mindereinnahmen von voraussichtlich 381.000 € zu rechnen.

 

1.4.      Kürzung der Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten der ALG II-Empfänger/innen

 

Der Bund hat seine Beteiligungsquote an den Leistungen für Unterkunft und Heizung entsprechend der gesetzlichen Anpassungsformel in § 46 Abs. 7 SGB II für das Jahr 2009 für den Freistaat Bayern von 28,6 % auf 25,4 % gesenkt. Die Höhe der Bundesbeteiligung ist seit dem Jahr 2008 durch Bundesgesetz anzupassen, soweit es zu einer Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften um mehr als 0,5 % kommt.

 

Ausschlaggebend für diese Absenkung der Bundesbeteiligung ist die, nach Bundesland individuell rückläufige Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die jedoch nicht mit einer Verringerung der tatsächlichen Ausgaben gleichzusetzen ist.

 

Die finanziellen Auswirkungen für die Folgejahre sind abhängig von der Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften.

 

Auf der Basis eines voraussichtlichen Bedarfs der Stadt Bamberg für Unterkunft und Heizung in Höhe von 10,0 Mio. € für 2009 kann bei einer gesetzlichen Quote von 25,4 % mit einer Bundeserstattung in Höhe von 2,54 Mio. € gerechnet werden. Im Vergleich zum Haushaltsansatz in Höhe von 2,86 Mio. €, der noch auf der alten gesetzlichen Vorgabe von 28,6 % basiert, ergeben sich voraussichtliche Mindereinnahmen in Höhe von 320.000 €.

 

Bei der im Rahmen des interkommunalen Belastungsausgleichs gewährten Landeserstattung kann für 2009 entsprechend der Hochrechnung vom 15.05.2009 mit Einnahmen in Höhe von 2.303.000 € gerechnet werden. Nachdem im Haushalt bisher nur 1.700.000 € veranschlagt sind, ergeben sich hier vorrausichtlich Mehreinnahmen in Höhe von 603.000 €.

 

 

1.5.      Auswirkung des Bürgerentlastungsgesetz auf die Einnahmeentwicklung künftiger Jahre

 

Der Regierungsentwurf des „Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)“ vom 18.02.2009 hat am 19.03.2009 im Bundestag die 1. Lesung passiert.

 

Bei regulärem Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ist das Inkrafttreten des Gesetzes  zum 01.01.2010 nach der Durchführung der 2./3.Lesung im Mai 2009 und der Verabschiedung am 12.06.2009 im Bundesrat vorgesehen.

 

Derzeit beinhaltet das sog. Bürgerentlastungsgesetz – ungeachtet der noch vorliegenden zahlreichen Änderungswünsche aus Politik und Wirtschaft u.a. folgende Regelungen.

 

o        Abzugsfähigkeit freiwilliger Krankenkassen-/Pflegeversicherungsbeiträge

o        Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten bei Erwerbstätigen als Sonder- bzw. Betriebsausgaben

o        Gewährung zusätzlicher Leistungen für den Schulbedarf im Rahmen der Grundsicherung (100 € pro Schüler und Schuljahr)

o        Erhöhung des Kindergeldes (10 € bzw. 16 € ab dem dritten Kind)

o        Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen

 

Die davon steuerentlastenden Maßnahmen des Bundesgesetzgebers zugunsten der Steuerpflichtigen wirken sich insgesamt einnahmemindernd für die Kommunen aus.

 

 

Da diese Steuervergünstigungen erst ab 2010 wirksam werden ist zeitverzögert für künftige Haushalte der Stadt Bamberg mit negativen Auswirkungen zu rechnen, die auch hier leider nicht beziffert werden können.

 

Ungeachtet dieser konjunkturfördernden Maßnahmen wird nach aktuellen Pressemeldungen mit einem Konjunktureinbruch von 6 % des Bruttoinlandsproduktes und für das Jahr 2010 mit einer Explosion der Arbeitslosenzahl auf 4,7 Mio. Arbeitslose sowie mit einer Defizitquote der staatlichen Haushalte im laufenden Jahr von 3,7 % und im Jahr 2010 von 5,5 % gerechnet.

 

Auch dies wird für den städtischen Haushalt nachteilige Folgen im Einnahmebereich haben.

 

            1.6.      Auswirkungen auf den Haushalt 2009

 

Nach Art. 68 GO hat die Stadt Bamberg unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.

                       

Die zu erwartenden, aber noch nicht durch Bescheide konkretisierten Mindereinnahmen sind zunächst durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen abgedeckt, so dass derzeit keine Berichtigung der Haushaltsansätze durch eine Nachtragshaushaltssatzung notwendig erscheint. Insbesondere bei den Gewerbesteuereinnahmen sind aber weitere Verschlechterungen der Haushaltssituation nicht auszuschließen, die einen äußerst zurückhaltenden Umgang mit der Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Haushaltsmittel notwendig machen. Vor allem bei den freiwilligen Leistungen wäre eine deutliche Senkung der Haushaltsmittel angezeigt, zumindest sollten aber nicht zusätzliche Leistungen mit Auswirkungen auf den Haushalt 2009 und der Folgejahre beschlossen werden.

 

2.         Ausgaben

 

Infolge der drastisch rückläufigen Einnahmen der Gewerbesteuer reduziert sich auch die Gewerbesteuerumlage um 1,253 Mio. € von ursprünglich veranschlagten 5,227 Mio. € auf aktuell zu erwartende 4,324 Mio. €.

 

Nach aktueller Hochrechnung werden die Personalkosten den Haushaltsansatz (HGrp. 4) in Höhe von 58.971.000 € im Haushaltsjahr 2009 um 124.740 € überschreiten.

 

Im gesamten Ausgabenbereich ist eine restriktive Beurteilung neuer freiwilliger Leistungen insbesondere im Sozialsektor unumgänglich. Insbesondere ist von einer Belastung künftiger Haushaltsjahre durch initiierte neue freiwillige Leistungen dringend Abstand zu nehmen.

 

                        Gleichfalls ist es unerlässlich, neue Investitionen mit Folgekosten einzudämmen.

 

3.         Stand der Haushaltskonsolidierung

 

Der Grundsatzbeschluss für die Haushaltskonsolidierung erfolgte am 25.10.2000 für die Jahre 2001 bis 2003. Seit dem Haushaltsjahr 2004 wird diese Konsolidierung jährlich fortgeschrieben.

 

Für 2009 wurden mit Beschluss vom 29.10.2008 Verbesserungen in Höhe von 4,050 Mio. € als Zielsetzung für die Haushaltskonsolidierung festgelegt. Dieses liegt im Verhältnis zum in 2000 gesteckten Ziel für das Haushaltsjahr 2003 um 2,294 Mio. € niedriger.

 

Die Anlage 3 stellt dar, dass das Ziel von 4,050 Mio. € für 2009 voraussichtlich um 0,489 Mio. € unterschritten werden dürfte. Vor einem Jahr lagen wir mit 0,573 Mio. €  unter den gesteckten Zielen. Ursächlich für die negative Entwicklung sind nach den derzeitigen Hochrechnungen die Ausweitungen der freiwilligen Leistungen insbesondere durch den Umwelt- und Sozialpakt.

 

4.                  Kreditaufnahmen

 

Auf Grund der derzeitigen Entwicklung des Kassenbestandes wurden im Haushaltsjahr 2009 bisher keine neuen Darlehen für die Stadt Bamberg aufgenommen. Damit konnte die von der Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditermächtigung in Höhe von 3.291.500 € bisher noch unangetastet bleiben.

 

Am 15.02.2009 wurde eine Umfinanzierung von Verbindlichkeiten in Höhe von 1,125 Mio. zur Nutzung der aktuell günstigen Zins-Konditionen veranlasst, jedoch konnte im Haushaltsjahr 2009 bislang keine Sondertilgung zum Abbau der Schuldenlast durchgeführt werden.

 

 

5.                  Sonstige Kennzahlen

 

Der Kassenbestand betrug zum 31.03.2009 mit 8.614.671,69 Mio. € und ist damit deutlich positiv (siehe Anlage 4 zur Sitzungsvorlage). Dies ist insbesondere auf einen hohen Anlagebestand des Geldmarktkontos und der Festgelder zurückzuführen, der durch relativ niedrige Ausgaben im 1. Quartal bei den Investitionsvorhaben ermöglicht wurde.

 

Freie Rücklagemittel sind unter Berücksichtigung der für 2009 geplanten Rücklagenentnahme nur noch in Höhe von 0,228 Mio. € vorhanden.

 

Es erscheint zwingend erforderlich, diesen für künftige nicht vorherzusehende und unaufschiebbare Investitionen bzw. für abzusehende Verschlechterungen bei der Einnahmesituation reservierten Betrag in den Folgejahren möglichst aufzustocken.

 

Bemerkenswert sind die nach Mitteilung der Stadtkasse extrem rückläufigen Werte der Tagesgeldzinsen sowie die gewährten Zinsen für angelegte Festgelder, die mit 1,250 % (Stand: 21.04.2009) im Gegensatz zum Vorjahr weit unter den zu zahlenden Sollzinsen in Höhe von 3 % liegen.

 

 

6.         Weitere Entwicklung

 

Aufgrund der rezessiven Wirtschaftslage sind weiter rückläufige Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten, so dass keinerlei Spielraum für eine Anhebung von freiwilligen Leistungen besteht.

 

Die Aufgabe des Haushaltskonsolidierungskurses der vergangenen Jahre wäre mit fatalen Folgen für den Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg verbunden und würde sogar die Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte der Stadt Bamberg in Frage stellen.

                       

Hinsichtlich der von der Regierung von Oberfranken getroffenen Feststellungen im Genehmigungsschreiben zur Haushaltssatzung 2009 darf auf die Sitzungsvorlage Nr. VO/2009/0267-20  verwiesen werden.

 

Es besteht somit dringender Bedarf zu weiteren Konsolidierungsbemühungen  und zur Bildung bzw. Aufstockung der Haushaltsausgleichsrücklage.

 

Mit einem positiven Rechnungsergebnis kann aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie der zum Teil dramatischen Baukostenüberüberschreitungen bei städtischen Investitionsvorhaben in künftigen Haushaltsjahren nicht mehr gerechnet werden. Gelingt es der Bauverwaltung nicht, dieses Steuerungsproblem in den Griff zu bekommen, droht die Haushaltsführung unkontrollierbar zu werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

Vom 1. Zwischenbericht für den Haushalt 2009 wird Kenntnis genommen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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