Berichtsvorlage - VO/2009/0259-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungshaushalt 2009 1. Zwischenbericht 2009, Stand 31.03.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Finanzsenat
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Kenntnisnahme
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|
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26.05.2009
|
I. Sitzungsvortrag:
Der vorliegende Zwischenbericht für das 1. Quartal 2009
(teilweise aktualisiert zum 08.05.2009) ist durch die Notwendigkeit geprägt,
ständig neues Zahlenmaterial aufgrund neu eingehender
„Hiobsbotschaften“ aus der Wirtschaft aufzubereiten und zu
aktualisieren. Die Wirtschaftskrise wird sich im laufenden Haushaltsjahr
insbesondere durch Mindereinnahmen aus Steuerausfällen bemerkbar machen.
Weiterhin wird das vom Bund forcierte Konjunkturpaket
II bereits in 2009 Steuerentlastungen zur Konjunkturunterstützung nach sich
ziehen. Gleichfalls wird das voraussichtlich zum 01.01.2010 in Kraft tretende
„Bürgerentlastungsgesetz“ die Tendenz steuerlicher Mindereinnahmen
zeitlich verzögert verstärken und künftige Haushaltsjahre belasten.
Um in dieser wirtschaftlich instabilen Zeit dennoch
einen Haushalt ordnungsgemäß bewirtschaften zu können, ist die Einhaltung einer
„eisernen“ Haushaltsdisziplin unumgänglich.
Mit den nachfolgenden Ausführungen sollen auch die mit
Schreiben der GAL-Fraktion vom 16.03.2009 (s. Anlage 5 zur Sitzungsvorlage)
aufgeworfenen Fragen beantwortet werden.
1. Einnahmen
1.1. Gewerbesteuer
Im Haushaltsplan 2008 konnte ein Gewerbesteueransatz
in Höhe von 42,475 Mio. € zugrunde gelegt werden.
Aufgrund der im Jahresverlauf 2008 zunehmend negativen
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der rezessiven Wachstumseinbrüche
verbunden mit den Auftragsrückgängen in der Automobilindustrie musste eine
tendenziell weitere Verschlechterung des Wirtschaftsklimas und die Anpassung
der Gewerbesteuervorauszahlungen und damit ein Rechnungsergebnis mit 38,039
Mio. € hingenommen werden.
Während der Haushaltsberatungen 2009 musste unter dem
Eindruck des sich bereits rapide eintrübenden Wirtschaftsklimas und der
Finanzkrise der Gewerbesteueransatz von zunächst 38 Mio. € auf 33 Mio.
€ zurückgefahren werden.
Zwar stehen bei einem Anordnungssoll der Gewerbesteuer
2009 in Höhe von 36,690 Mio. € zum Stichtag 31.03.2009 noch
Mehreinnahmen in Höhe von 3,690 Mio. € (Haushaltsansatz: 33 Mio. €)
zu Buche. Allerdings bleibt hierbei noch die infolge der fortdauernden
Wirtschaftskrise inzwischen durchzuführende und weiterhin zu erwartende
Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen vieler Bamberger Unternehmen
unberücksichtigt.
Zum aktuellen Zeitpunkt der Erstellung der
Berichtsvorlage zeichnen sich aufgrund der zu erwartenden langfristigen
Eintrübung des Wirtschaftsklimas für den städtischen Haushalt weiter sinkende Gewerbesteuer-Einnahmen ab.
Entsprechend der aktuellen Veranlagungsdaten mehrerer
großer Firmen mussten die hier veranschlagten Gewerbesteuer-Einnahmen dieser
Firmen von 6.168.441 € (Stand:
15.04.2009) auf insgesamt 0,00 €
gemindert werden. Im Verhältnis zu früheren Jahren ergeben sich hier Verluste
im zweistelligen Millionenbereich.
Infolge des aktuellen, korrigierten Anordnungssolls
der Gewerbesteuer in Höhe von 31.360.891,33 €
ergibt sich gegenüber dem Haushaltsansatz in Höhe von 33 Mio. € bereits
jetzt ein Einnahmeverlust in Höhe von 1.639.108,67
€ (Stichtag: 08.05.2009). Hochgerechnet auf das Jahr
2009 muss mit einem Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen auf 28,632 Mio. € und Mindereinnahmen in Höhe
von 4,368 Mio. € gerechnet werden.
Die zunehmende Kurzarbeit wird sich auf die Gewerbesteuer-Zerlegung
negativ auswirken, da sie zu einer rückläufigen Lohnsumme beim Anteil der auf
die Stadt Bamberg entfallenden Arbeitslöhne führt. Folge daraus ist dann eine niedrigere
Bemessungsgrundlage für den Gewerbesteueranteil der Stadt Bamberg. Dies gilt
natürlich nur, wenn überhaupt noch ein Gewinn zu versteuern ist.
Da bei zahlreichen anderen Bamberger Unternehmen mit
Umsatzeinbußen gerechnet werden muss, ist die sich abzeichnende Entwicklung nach unserer Einschätzung erst
„die Spitze des Eisberges“.
1.2. Einkommensteuer
Den konjunkturschädlichen Auswirkungen der internationalen
Banken-, Wirtschafts- und Finanzkrise setzte die Bundesregierung die
Konjunkturpakete I und II entgegen.
Durch das Maßnahmenpaket
„Beschäftigungssicherung durch Wachstumsförderung“, durch
Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden im Rahmen des
Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZuInvG) und die fiskalischen Auswirkungen des
Familienleistungsgesetzes sollten positive Auswirkungen auf die konjunkturelle
Lage erzielt werden. Gleichfalls brachte das Urteil zur Entfernungspauschale
Entlastung für die privaten Haushalte.
Diese konjunkturunterstützenden Maßnahmen sind
zwangsläufig mit Steuermindereinnahmen verbunden, die bereits für das
Haushaltsjahr 2009 erwartet werden, leider aber im Einzelnen nicht genau
beziffert werden können.
Die ersten Raten 2009 der Einkommensteuerbeteiligung
und des Einkommensteuerersatzes (Ausgleichsanteil der Kommunen an der
Umsatzsteuer im Rahmen des Familienleistungsausgleichs) liegen in etwa im
Rahmen der Prognose für das erste Quartal 2009.
Diese Werte werden aufgrund der gewährten Steuerentlastungen
im Einkommensteuerbereich durch den Bundesgesetzgeber, die sich erst
zeitversetzt auswirken, relativiert und mit Sicherheit nach unten korrigiert
werden müssen.
Die im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II für den
städtischen Haushalt zu erwartenden Steuermindereinnahmen sind durch folgende gesetzliche Neuregelungen
bedingt:
-
Sonderabschreibungen
durch Erhöhung der Grenzen, bis zu denen die kleineren und mittleren
Unternehmen die Geltendmachung von
Investitionsabzugsbeträgen geltend machen können und die somit
steuerreduzierend wirken.
-
Die verbesserte
Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen
erbracht werden, durch Anhebung des Höchstbetrages von 600 auf 1.200 €
wird sich erst mit Durchführung der Einkommenssteuerveranlagungen im Jahr 2010
auswirken.
-
Mit der Umsetzung
des Urteils zur Entfernungspauschale im Haushaltsjahr 2009 sind bei der
Einkommenssteuer für die Kommunen Mindereinnahmen in Höhe von 950 Mio.€
oder 3,3 % des prognostizierten Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer zu
erwarten. Für Bamberg könnten alleine damit 900.000 € Einnahmeverluste
entstehen.
-
Steuermindernd
wirken auch die Neuregelungen des Familienleistungsgesetzes z.B. durch die
Anhebung der Kinderfreibeträge oder die steuerliche Berücksichtigung von
Kinderbetreuungskosten.
-
Erhöhung des
Grundfreibetrages um 170 € auf 7.834 € und Absenkung des
Eingangssteuersatzes der
Einkommenssteuer auf 14 %.
Diese Steuerentlastungen wirken sich auf den Anteil
der Kommunen an den Bundessteuern und damit auch auf die anteiligen Einkommensteuereinnahmen
der Stadt Bamberg negativ aus. Nach der neuesten Hochrechnung unter
Zugrundelegung der aktuellen Steuerschätzung erwarten wir Mindereinnahmen von
voraussichtlich 2,609 Mio. €
1.3. Umsatzsteuer
Nahezu alle beschäftigungsintensiven Betriebe, insbesondere
der Automobil-Zuliefer-Industrie, haben infolge der permanent schlechten
Auftragslage Kurzarbeit angeordnet oder Entlassungen angedroht.
Dies führt zu Mindereinnahmen der privaten Haushalte
und wirkt sich auf die Konsumgüternachfrage und das Investiv-Verhalten der
Unternehmen negativ aus.
In Konsequenz ist auch hier mit einem Einbruch der
Steuereinnahmen aus der Beteiligung der Kommunen am Umsatzsteueraufkommen des
Bundes zu rechnen.
Entsprechend der Veröffentlichung des
Bundesfinanzministeriums vom 23.04.2009 ist hier beim Vergleich des 1.Quartals
2009 mit dem Vorjahr bei der Umsatzsteuer ein Rückgang von -2,2 % feststellbar. Bei der Stadt Bamberg liegt die
Zahlung für das erste Quartal 2009 im Rahmen des Haushaltsansatzes (siehe
Anlage 1). Nach der neuesten Steuerschätzung vom 14.05.2009 ist bei der Stadt
Bamberg mit Mindereinnahmen von voraussichtlich 381.000 € zu rechnen.
1.4. Kürzung der Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten der ALG
II-Empfänger/innen
Der Bund hat
seine Beteiligungsquote an den Leistungen für Unterkunft und Heizung
entsprechend der gesetzlichen Anpassungsformel in § 46 Abs. 7 SGB II für das
Jahr 2009 für den Freistaat Bayern von 28,6 % auf 25,4 % gesenkt. Die Höhe der
Bundesbeteiligung ist seit dem Jahr 2008 durch Bundesgesetz anzupassen, soweit
es zu einer Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften um mehr als 0,5 %
kommt.
Ausschlaggebend für diese Absenkung der
Bundesbeteiligung ist die, nach Bundesland individuell rückläufige Entwicklung
der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die jedoch nicht mit einer Verringerung der
tatsächlichen Ausgaben gleichzusetzen ist.
Die finanziellen
Auswirkungen für die Folgejahre sind abhängig von der Entwicklung der Anzahl
der Bedarfsgemeinschaften.
Auf der Basis eines voraussichtlichen Bedarfs der
Stadt Bamberg für Unterkunft und Heizung in Höhe von 10,0 Mio. € für 2009
kann bei einer gesetzlichen Quote von 25,4 % mit einer Bundeserstattung in Höhe
von 2,54 Mio. € gerechnet werden. Im Vergleich zum Haushaltsansatz in
Höhe von 2,86 Mio. €, der noch auf der alten gesetzlichen Vorgabe von
28,6 % basiert, ergeben sich voraussichtliche Mindereinnahmen in Höhe von
320.000 €.
Bei der im Rahmen des interkommunalen
Belastungsausgleichs gewährten Landeserstattung kann für 2009 entsprechend der
Hochrechnung vom 15.05.2009 mit Einnahmen in Höhe von 2.303.000 €
gerechnet werden. Nachdem im Haushalt bisher nur 1.700.000 € veranschlagt
sind, ergeben sich hier vorrausichtlich Mehreinnahmen in Höhe von 603.000
€.
1.5. Auswirkung des Bürgerentlastungsgesetz auf die
Einnahmeentwicklung künftiger Jahre
Der Regierungsentwurf des „Gesetzes zur verbesserten
steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz
Krankenversicherung)“ vom 18.02.2009 hat am 19.03.2009 im Bundestag die
1. Lesung passiert.
Bei regulärem Verlauf des
Gesetzgebungsverfahrens ist das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2010 nach der Durchführung der
2./3.Lesung im Mai 2009 und der Verabschiedung am 12.06.2009 im Bundesrat
vorgesehen.
Derzeit beinhaltet das sog.
Bürgerentlastungsgesetz – ungeachtet der noch vorliegenden zahlreichen
Änderungswünsche aus Politik und Wirtschaft u.a. folgende Regelungen.
o
Abzugsfähigkeit
freiwilliger Krankenkassen-/Pflegeversicherungsbeiträge
o
Abzugsfähigkeit
von Kinderbetreuungskosten bei Erwerbstätigen als Sonder- bzw. Betriebsausgaben
o
Gewährung
zusätzlicher Leistungen für den Schulbedarf im Rahmen der Grundsicherung (100
€ pro Schüler und Schuljahr)
o
Erhöhung des
Kindergeldes (10 € bzw. 16 € ab dem dritten Kind)
o
Steuerermäßigung
bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und
Dienstleistungen
Die davon steuerentlastenden Maßnahmen des
Bundesgesetzgebers zugunsten der Steuerpflichtigen wirken sich insgesamt
einnahmemindernd für die Kommunen aus.
Da diese Steuervergünstigungen erst ab 2010 wirksam
werden ist zeitverzögert für künftige Haushalte der Stadt Bamberg mit negativen
Auswirkungen zu rechnen, die auch hier leider nicht beziffert werden können.
Ungeachtet dieser konjunkturfördernden Maßnahmen wird
nach aktuellen Pressemeldungen mit einem Konjunktureinbruch von 6 % des
Bruttoinlandsproduktes und für das Jahr 2010 mit einer Explosion der
Arbeitslosenzahl auf 4,7 Mio. Arbeitslose sowie mit einer Defizitquote der
staatlichen Haushalte im laufenden Jahr von 3,7 % und im Jahr 2010 von 5,5 %
gerechnet.
Auch dies wird für den städtischen
Haushalt nachteilige Folgen im Einnahmebereich haben.
1.6. Auswirkungen auf den Haushalt 2009
Nach Art. 68 GO hat die Stadt Bamberg unverzüglich
eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz
Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein Fehlbetrag entstehen wird und der
Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden
kann.
Die zu erwartenden, aber noch nicht durch Bescheide
konkretisierten Mindereinnahmen sind zunächst durch Mehreinnahmen bei
den Schlüsselzuweisungen abgedeckt, so dass derzeit keine Berichtigung der
Haushaltsansätze durch eine Nachtragshaushaltssatzung notwendig erscheint. Insbesondere
bei den Gewerbesteuereinnahmen sind aber weitere Verschlechterungen der Haushaltssituation
nicht auszuschließen, die einen äußerst zurückhaltenden Umgang mit der
Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Haushaltsmittel notwendig machen.
Vor allem bei den freiwilligen Leistungen wäre eine deutliche Senkung der
Haushaltsmittel angezeigt, zumindest sollten aber nicht zusätzliche Leistungen
mit Auswirkungen auf den Haushalt 2009 und der Folgejahre beschlossen werden.
2. Ausgaben
Infolge der drastisch rückläufigen Einnahmen der Gewerbesteuer
reduziert sich auch die Gewerbesteuerumlage um 1,253 Mio. € von
ursprünglich veranschlagten 5,227 Mio. € auf aktuell zu erwartende 4,324
Mio. €.
Nach aktueller Hochrechnung werden die Personalkosten
den Haushaltsansatz (HGrp. 4) in Höhe von 58.971.000 € im Haushaltsjahr
2009 um 124.740 € überschreiten.
Im gesamten Ausgabenbereich ist eine restriktive
Beurteilung neuer freiwilliger Leistungen insbesondere im Sozialsektor
unumgänglich. Insbesondere ist von einer Belastung künftiger Haushaltsjahre
durch initiierte neue freiwillige Leistungen dringend Abstand zu nehmen.
Gleichfalls ist es
unerlässlich, neue Investitionen mit Folgekosten einzudämmen.
3. Stand
der Haushaltskonsolidierung
Der Grundsatzbeschluss für die
Haushaltskonsolidierung erfolgte am 25.10.2000 für die Jahre 2001 bis 2003.
Seit dem Haushaltsjahr 2004 wird diese Konsolidierung jährlich fortgeschrieben.
Für 2009 wurden mit Beschluss vom 29.10.2008 Verbesserungen
in Höhe von 4,050 Mio. € als Zielsetzung für die
Haushaltskonsolidierung festgelegt. Dieses liegt im Verhältnis zum in 2000
gesteckten Ziel für das Haushaltsjahr 2003 um 2,294 Mio. €
niedriger.
Die Anlage 3 stellt dar, dass das Ziel von 4,050 Mio.
€ für 2009 voraussichtlich um 0,489 Mio. € unterschritten
werden dürfte. Vor einem Jahr lagen wir mit 0,573 Mio. € unter den gesteckten Zielen. Ursächlich für
die negative Entwicklung sind nach den derzeitigen Hochrechnungen die
Ausweitungen der freiwilligen Leistungen insbesondere durch den Umwelt- und
Sozialpakt.
4.
Kreditaufnahmen
Auf Grund der derzeitigen Entwicklung des Kassenbestandes wurden im Haushaltsjahr 2009 bisher keine neuen Darlehen für die Stadt Bamberg aufgenommen. Damit konnte die von der Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditermächtigung in Höhe von 3.291.500 € bisher noch unangetastet bleiben.
Am 15.02.2009 wurde eine Umfinanzierung von Verbindlichkeiten in Höhe von 1,125 Mio. zur Nutzung der aktuell günstigen Zins-Konditionen veranlasst, jedoch konnte im Haushaltsjahr 2009 bislang keine Sondertilgung zum Abbau der Schuldenlast durchgeführt werden.
5.
Sonstige Kennzahlen
Der Kassenbestand betrug zum 31.03.2009 mit 8.614.671,69 Mio. € und ist damit deutlich positiv (siehe Anlage 4 zur Sitzungsvorlage). Dies ist insbesondere auf einen hohen Anlagebestand des Geldmarktkontos und der Festgelder zurückzuführen, der durch relativ niedrige Ausgaben im 1. Quartal bei den Investitionsvorhaben ermöglicht wurde.
Freie Rücklagemittel sind unter Berücksichtigung der für 2009 geplanten Rücklagenentnahme nur noch in Höhe von 0,228 Mio. € vorhanden.
Es erscheint zwingend erforderlich, diesen für künftige nicht vorherzusehende und unaufschiebbare Investitionen bzw. für abzusehende Verschlechterungen bei der Einnahmesituation reservierten Betrag in den Folgejahren möglichst aufzustocken.
Bemerkenswert
sind die nach Mitteilung der Stadtkasse extrem rückläufigen Werte der
Tagesgeldzinsen sowie die gewährten Zinsen für angelegte Festgelder, die mit
1,250 % (Stand: 21.04.2009) im Gegensatz zum Vorjahr weit unter den zu
zahlenden Sollzinsen in Höhe von 3 % liegen.
6. Weitere Entwicklung
Aufgrund der rezessiven Wirtschaftslage sind weiter rückläufige Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten, so dass keinerlei Spielraum für eine Anhebung von freiwilligen Leistungen besteht.
Die Aufgabe des Haushaltskonsolidierungskurses der vergangenen Jahre wäre mit fatalen Folgen für den Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg verbunden und würde sogar die Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte der Stadt Bamberg in Frage stellen.
Hinsichtlich der von der Regierung von Oberfranken getroffenen Feststellungen im Genehmigungsschreiben zur Haushaltssatzung 2009 darf auf die Sitzungsvorlage Nr. VO/2009/0267-20 verwiesen werden.
Es besteht somit dringender Bedarf zu weiteren Konsolidierungsbemühungen und zur Bildung bzw. Aufstockung der Haushaltsausgleichsrücklage.
Mit einem positiven Rechnungsergebnis kann aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie der zum Teil dramatischen Baukostenüberüberschreitungen bei städtischen Investitionsvorhaben in künftigen Haushaltsjahren nicht mehr gerechnet werden. Gelingt es der Bauverwaltung nicht, dieses Steuerungsproblem in den Griff zu bekommen, droht die Haushaltsführung unkontrollierbar zu werden.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
x |
1. |
keine Kosten |
|
2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
|
3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
|
4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |