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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0260-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

 

Gemäß § 4 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung Gymnasien Stadt- und Landkreis Bamberg vom 21.10.1999 hat der Zweckverband die Aufgabe, den Schulaufwand der staatlichen Gymnasien innerhalb seines räumlichen Wirkungsbereiches sowie den Schul- und Personalaufwand des Eichendorff-Gymnasiums zu tragen.

 

Der Personalaufwand besteht gemäß § 4 Abs. 3 der Zweckverbandssatzung beim Eichendorff-Gymnasium aus den Personalkosten für Lehr-, Verwaltungs- und Hauspersonal, bei den übrigen staatlichen Gymnasien nur aus dem Hauspersonal (Hausmeister, Reinigung). Für Lehrpersonal gezahlte Lehrpersonalzuschüsse werden hiervon in Abzug gebracht.

 

Nach aktueller Abrechnungspraxis werden die Personalkosten dem Zweckverband in Form einer Vorauszahlung in Höhe von 100 % des Haushaltsansatzes durch quartalsmäßige Abschlagszahlungen in Rechnung gestellt. Über- bzw. Unterzahlungen werden am Jahresende in Form einer Spitzabrechnung ausgeglichen.

      

Gemäß der Mittelnachforderung der Budgetierungsstelle des Kämmereiamtes vom 09.04.2009 werden die beantragten Ausgabemittel benötigt, um die Spitzabrechnung der Personalkosten des Zweckverbandes Gymnasien für das Haushaltsjahr 2008 insoweit haushaltsrechtlich erfassen zu können, als sich Belastungen für den städtischen Verwaltungshaushalt ergeben.

 

Die Vorauszahlungen des Zweckverbandes Gymnasien waren im Haushaltsjahr 2008 bei sämtlichen Gymnasien höher als die tatsächlichen Personalkosten. Der Zweckverband Gymnasien hat deshalb einen Erstattungsanspruch gegenüber der Stadt Bamberg. Die haushaltsrechtliche Abwicklung der Spitzabrechnung 2008 führt innerhalb des städtischen Verwaltungshaushaltes zu Gesamtkosten in Höhe von 237.178,55 €. Die Ausgabemittel bei Gr. 6628 (Stadt) sind bereits für die Durchbuchung des Ergebnisses der Spitzabrechung 2007 aufgezehrt worden.

 

Es wird vorgeschlagen, zur Deckung der Mehrausgaben auf die Deckungsreserve für Sachaufwand zurückzugreifen.

 

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II. Beschlussvorschlag

          1. Überplanmäßig bereitgestellt werden:

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

2300.6628

Abrechnung von Personalkosten aus Vorjahren

170.170 €

170.270 €

2320.6628

4.580 €

10.720 €

2321.6628

13.420 €

33.020 €

2322.6628

26.150 €

55.280 €

2323.6628

11.450 €

11.550 €

2324.6628

11.180 €

25.080 €

 

 

          2. Deckung erfolgt zu Lasten der allgemeinen Deckungsreserve für Sachaufwand

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Minderung

neuer Ansatz

9180.8500     

Deckungsreserve für Sachaufwand

236.950 €

16.695 €

 

 

 

          3. Mittelfreigabe

 

HSt.

Freibetrag

Prozentsatz

2300.6628

170.270 €

100

2323.6628

10.720 €

100

2321.6628

33.020 €

100

2322.6628

55.280 €

100

2323.6628

11.550 €

100

2324.6628

25.080 €

100

 

 

 


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

x

3.

Kosten in Höhe von 236.950 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: 

Allgemeine Deckungsreserve: 9180.8500 : 236.950 €

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

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