Beschlussvorlage - VO/2009/0260-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungshaushalt 2009 - UA 2300 u.a.; Mittelnachforderungen für die Gymnasien / Grp. 6628
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
|
Entscheidung
|
|
|
26.05.2009
|
I. Sitzungsvortrag:
Gemäß § 4 Abs. 1 der
Zweckverbandssatzung Gymnasien Stadt- und Landkreis Bamberg vom 21.10.1999 hat
der Zweckverband die Aufgabe, den Schulaufwand der staatlichen Gymnasien
innerhalb seines räumlichen Wirkungsbereiches sowie den Schul- und
Personalaufwand des Eichendorff-Gymnasiums zu tragen.
Der Personalaufwand besteht
gemäß § 4 Abs. 3 der Zweckverbandssatzung beim Eichendorff-Gymnasium aus den
Personalkosten für Lehr-, Verwaltungs- und Hauspersonal, bei den übrigen
staatlichen Gymnasien nur aus dem Hauspersonal (Hausmeister, Reinigung). Für
Lehrpersonal gezahlte Lehrpersonalzuschüsse werden hiervon in Abzug gebracht.
Nach aktueller
Abrechnungspraxis werden die Personalkosten dem Zweckverband in Form einer
Vorauszahlung in Höhe von 100 % des Haushaltsansatzes durch quartalsmäßige
Abschlagszahlungen in Rechnung gestellt. Über- bzw. Unterzahlungen werden am
Jahresende in Form einer Spitzabrechnung ausgeglichen.
Gemäß der Mittelnachforderung der Budgetierungsstelle des Kämmereiamtes vom 09.04.2009 werden die beantragten Ausgabemittel benötigt, um die Spitzabrechnung der Personalkosten des Zweckverbandes Gymnasien für das Haushaltsjahr 2008 insoweit haushaltsrechtlich erfassen zu können, als sich Belastungen für den städtischen Verwaltungshaushalt ergeben.
Die Vorauszahlungen des Zweckverbandes Gymnasien waren im Haushaltsjahr 2008 bei sämtlichen Gymnasien höher als die tatsächlichen Personalkosten. Der Zweckverband Gymnasien hat deshalb einen Erstattungsanspruch gegenüber der Stadt Bamberg. Die haushaltsrechtliche Abwicklung der Spitzabrechnung 2008 führt innerhalb des städtischen Verwaltungshaushaltes zu Gesamtkosten in Höhe von 237.178,55 €. Die Ausgabemittel bei Gr. 6628 (Stadt) sind bereits für die Durchbuchung des Ergebnisses der Spitzabrechung 2007 aufgezehrt worden.
Es wird vorgeschlagen, zur Deckung der Mehrausgaben auf die Deckungsreserve für Sachaufwand zurückzugreifen.
II. Beschlussvorschlag
1. Überplanmäßig bereitgestellt werden:
HSt. |
namentliche
Bezeichnung |
Mehrung |
neuer
Ansatz |
2300.6628 |
Abrechnung von Personalkosten aus Vorjahren |
170.170 € |
170.270 € |
2320.6628 |
4.580 € |
10.720 € |
|
2321.6628 |
13.420 € |
33.020 € |
|
2322.6628 |
26.150 € |
55.280 € |
|
2323.6628 |
11.450 € |
11.550 € |
|
2324.6628 |
11.180 € |
25.080 € |
2. Deckung erfolgt zu Lasten der
allgemeinen Deckungsreserve für Sachaufwand
HSt. |
namentliche
Bezeichnung |
Minderung |
neuer
Ansatz |
9180.8500 |
Deckungsreserve für Sachaufwand |
236.950 € |
16.695 € |
3. Mittelfreigabe
HSt. |
Freibetrag |
Prozentsatz |
2300.6628 |
170.270 € |
100 |
2323.6628 |
10.720 € |
100 |
2321.6628 |
33.020 € |
100 |
2322.6628 |
55.280 € |
100 |
2323.6628 |
11.550 € |
100 |
2324.6628 |
25.080 € |
100 |
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
|
1. |
keine Kosten |
|
2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
x |
3. |
Kosten in Höhe von 236.950 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im
Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird
folgender Deckungsvorschlag gemacht: Allgemeine
Deckungsreserve: 9180.8500 : 236.950 € |
|
4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |